EU-Abtreibungsvolksbegehren erreicht Ziel in Österreich
BRÜSSEL/WIEN. Die EU-Bürgerinitiative für einen sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen hat in Österreich die erforderliche Unterschriftenanzahl erreicht.
Dies teilte die zivilgesellschaftliche Kampagnenorganisation #aufstehn am Montag in einer Aussendung mit. Österreich ist das zehnte Mitgliedsland, in dem die Initiative "My Voice, My Choice" die Gültigkeitshürde nimmt. EU-weit hält sie bei 557.814 Unterschriften. Bis April 2025 muss mindestens eine Million gesammelt werden. Damit die Europäische Bürgerinitiative gültig ist, muss in jedem Mitgliedsstaat eine Mindestanzahl an Unterschriften erreicht werden. Die österreichische Schwelle von 13.395 Unterschriften wurde laut #aufstehn am 3. August genommen.
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Ausreichend unterstützt ist das Volksbegehren auch schon in Deutschland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowenien und Spanien. Die Unterschriftensammlung hatte am 24. April offiziell begonnen und ist auf ein Jahr befristet.
"Opt-in"-Mechanismus
Die Europäische Bürgerinitiative "My Voice, my Choice" möchte die EU-Kommission dazu verpflichten, eine Reihe von Maßnahmen für die Sicherung des Schwangerschaftsabbruchs zu setzen, etwa durch finanzielle Anreize für die teilnehmenden Länder. Vorgesehen ist ein "Opt-in"-Mechanismus, die Mitgliedsstaaten sollen selbst über die Teilnahme an dem System entscheiden können. Es sei kein Eingriff in die jeweiligen nationalen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch geplant, betonen die Initiatoren.
Das durch den EU-Vertrag von Lissabon geschaffene Beteiligungsinstrument soll Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, den Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene zu beeinflussen. Kommt eine Initiative gültig zustande, muss die EU-Kommission dem Europäischen Parlament sowie dem Rat, in dem die nationalen Regierungen vertreten sind, entsprechende Regelungen zum Beschluss vorlegen.
Es wird also verlangt, dass die EU dafür zahlen soll, dass das politische Ziel einer Bürgerinitiative in deren Sinn erreicht wird. Wie weit kann man so eine Forderung demokratisch korrekt erklären?
Wenn kein Eingriff in die nationale Regelung angestrebt wird, worum geht es dann?
Ich bin jetzt nicht wirklich schlauer geworden durch den Artikel.
Meine Meinung (als Mann):
Zum Thema Abtreibung sollten ausschließlich die Stimmen der Frauen relevant sein.
Diese Meinung kann ich nicht teilen, da ja sowohl vorher bei der Zeugung wie auch nachher bei der Erziehung der Kindsvater beteiligt ist.
Mir ist freilich bewusst, dann ein Rechtsanspruch auf ein Mitspracherecht des Kindesvaters schwierig umzusetzen ist.
Jedoch stellt sich die Frage, wenn sie das Kind unbedingt möchte, er aber nicht, ob es dann bei den Alimenten einen Abschlag geben sollte.
Nicht mitreden dürfen aber dann voll zahlen müssen passt auch nicht ganz.
Es geht halt letzen Endes bei der Entscheidung nicht nur um die 9 Monate Schwangerschaft, sondern auch um die Zeit danach .
Somit ist "my body, my choice" nur die halbe Wahrheit.