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EU-Abtreibungsvolksbegehren erreicht Ziel in Österreich

Von nachrichten.at/apa, 05. August 2024, 10:56 Uhr
Die zehn erfolgreichsten Volksbegehren der Zweiten Republik
Österreich ist das zehnte Mitgliedsland, in dem die Initiative "My Voice, My Choice" die Gültigkeitshürde nimmt. Bild: (Volker Weihbold)

BRÜSSEL/WIEN. Die EU-Bürgerinitiative für einen sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen hat in Österreich die erforderliche Unterschriftenanzahl erreicht.

Dies teilte die zivilgesellschaftliche Kampagnenorganisation #aufstehn am Montag in einer Aussendung mit. Österreich ist das zehnte Mitgliedsland, in dem die Initiative "My Voice, My Choice" die Gültigkeitshürde nimmt. EU-weit hält sie bei 557.814 Unterschriften. Bis April 2025 muss mindestens eine Million gesammelt werden. Damit die Europäische Bürgerinitiative gültig ist, muss in jedem Mitgliedsstaat eine Mindestanzahl an Unterschriften erreicht werden. Die österreichische Schwelle von 13.395 Unterschriften wurde laut #aufstehn am 3. August genommen.

Ausreichend unterstützt ist das Volksbegehren auch schon in Deutschland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowenien und Spanien. Die Unterschriftensammlung hatte am 24. April offiziell begonnen und ist auf ein Jahr befristet.

 "Opt-in"-Mechanismus

Die Europäische Bürgerinitiative "My Voice, my Choice" möchte die EU-Kommission dazu verpflichten, eine Reihe von Maßnahmen für die Sicherung des Schwangerschaftsabbruchs zu setzen, etwa durch finanzielle Anreize für die teilnehmenden Länder. Vorgesehen ist ein "Opt-in"-Mechanismus, die Mitgliedsstaaten sollen selbst über die Teilnahme an dem System entscheiden können. Es sei kein Eingriff in die jeweiligen nationalen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch geplant, betonen die Initiatoren.

Das durch den EU-Vertrag von Lissabon geschaffene Beteiligungsinstrument soll Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, den Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene zu beeinflussen. Kommt eine Initiative gültig zustande, muss die EU-Kommission dem Europäischen Parlament sowie dem Rat, in dem die nationalen Regierungen vertreten sind, entsprechende Regelungen zum Beschluss vorlegen.

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30  Kommentare
30  Kommentare
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c0w (747 Kommentare)
am 06.08.2024 13:11

männer dürfen abstimmen? grundsätzlich eine entscheidung der frauen. speziell wenn es gefährlich sein kann zu gebären. ich bin ein mann

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2good4U (20.476 Kommentare)
am 06.08.2024 14:52

Frauen durften auch bei der Wehrpflicht abstimmen.

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supercat (6.082 Kommentare)
am 07.08.2024 09:55

Wie gemein.....

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2good4U (20.476 Kommentare)
am 07.08.2024 18:23

Gemeint war, wieso sollten Männer beim Thema Abtreibung nicht mitreden dürfen, weil sie keine Kinder bekommen, wenn Frauen ja auch bei der Wehrpflicht mitreden dürfen, obwohl sie nicht wehrpflichtig sind.

Generell macht es keinen Sinn nur wo mitreden zu dürfen, wenn man unmittelbar betroffen ist. Sonst dürften nur Pensionisten beim Thema Pensionen mitreden.

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vahida_maglajlic (812 Kommentare)
am 05.08.2024 19:16

Überlegt euch, was wäre, wenn man Kickl abgetrieben hätte.

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2good4U (20.476 Kommentare)
am 06.08.2024 07:12

Oder dich?!

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spoe (16.437 Kommentare)
am 05.08.2024 13:49

"Es sei kein Eingriff in die jeweiligen nationalen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch geplant, betonen die Initiatoren."

Das stimmt so nicht, denn man will es auf EU-Ebene umsetzen, womit es dann die nationale Umsetzung zur Verpflichtung wird. Sehr vertrauenswürdig ist diese Aussage damit nicht, denn eine reine Lüge.

Das ist so seriös, wie dass man Kontodaten mit Passwörtern hergeben soll, und einem versprochen wird, dass nichts abgehoben wird. 😉

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dobisam (1.218 Kommentare)
am 05.08.2024 12:17

Es wird also verlangt, dass die EU dafür zahlen soll, dass das politische Ziel einer Bürgerinitiative in deren Sinn erreicht wird. Wie weit kann man so eine Forderung demokratisch korrekt erklären?

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jack_candy (9.051 Kommentare)
am 05.08.2024 13:39

Die Initiative will, dass die EU mit Regelungen dafür sorgt, dass die nationalen Regierungen entsprechende Maßnahmen setzen.

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spoe (16.437 Kommentare)
am 05.08.2024 13:51

Man argumentiert "Es sei kein Eingriff in die jeweiligen nationalen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch geplant", aber gleichzeitig plant man die Verpflichtung auf EU-Ebene für alle Nationen. Man kann das auch dreiste Lüge nennen.

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dobisam (1.218 Kommentare)
am 05.08.2024 17:15

Diese Initiative hat ein definiertes Ziel. Damit diese Maßnahmen vollzogen werden, soll die EU finanzielle Reize setzen, sprich zahlen. Die Maßnahmen sollen also nicht durch das Einverständnis der Regierungen bzw. Wähler möglich werden, sondern gegen Bezahlung.

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2good4U (20.476 Kommentare)
am 05.08.2024 11:34

Wenn kein Eingriff in die nationale Regelung angestrebt wird, worum geht es dann?
Ich bin jetzt nicht wirklich schlauer geworden durch den Artikel.

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spoe (16.437 Kommentare)
am 05.08.2024 13:52

Man will eine Verordnung auf EU-Ebene, welche die Nationen zur gesetzlichen Anpassung verpflichtet.
Selbst strebt man keinen Eingriff in nationale Regelungen an, das überlässt man der "bösen" EU.

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redniwo (1.456 Kommentare)
am 05.08.2024 11:33

Meine Meinung (als Mann):
Zum Thema Abtreibung sollten ausschließlich die Stimmen der Frauen relevant sein.

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2good4U (20.476 Kommentare)
am 05.08.2024 11:45

Diese Meinung kann ich nicht teilen, da ja sowohl vorher bei der Zeugung wie auch nachher bei der Erziehung der Kindsvater beteiligt ist.

Mir ist freilich bewusst, dann ein Rechtsanspruch auf ein Mitspracherecht des Kindesvaters schwierig umzusetzen ist.
Jedoch stellt sich die Frage, wenn sie das Kind unbedingt möchte, er aber nicht, ob es dann bei den Alimenten einen Abschlag geben sollte.

Nicht mitreden dürfen aber dann voll zahlen müssen passt auch nicht ganz.

Es geht halt letzen Endes bei der Entscheidung nicht nur um die 9 Monate Schwangerschaft, sondern auch um die Zeit danach .
Somit ist "my body, my choice" nur die halbe Wahrheit.

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MaxXI (1.759 Kommentare)
am 05.08.2024 20:13

Bei der Zeugung ist der Kindsvater dabei, das bedeutet aber nicht das dieser nachher noch beteiligt ist, z.B. Vergewaltigung.
In solchen Fällen muss die Frau die Entscheidungsträgerin sein, es betrifft ihren Körper.

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2good4U (20.476 Kommentare)
am 06.08.2024 07:14

Wieso kommt immer das Extrembeispiel Vergewaltigung?!
Vergewaltigung und Missbrauch machen weniger als 1% der Abtreibungen aus.

Natürlich kann es für Sonderfälle auch Sonderlösungen geben.
Aber es geht bei meiner Aussage um die anderen 99%.

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MaxXI (1.759 Kommentare)
am 06.08.2024 09:49

Was soll daran extrem sein?
Vergewaltigungen passieren tagtäglich.....und kennen sie persönlich betroffene Frauen oder woher haben sie ihre 1 % These, sagen's jetzt ja nicht aus der Statistik.

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2good4U (20.476 Kommentare)
am 06.08.2024 10:42

Aus der Statistik.

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MaxXI (1.759 Kommentare)
am 06.08.2024 11:48

Statistiken von Sesselklebern....
In der Realität sieht dies leider völlig anders aus....

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2good4U (20.476 Kommentare)
am 06.08.2024 12:38

Hab´s leicht "alternative Fakten" zu dem Thema?

PS: Sie diskutieren sowieso am Thema vorbei. Meine Aussage war, wenn kein Missbrauch oder Vergewaltigung vorliegt, dann hat der Mann mitzureden.
Es geht ja auch um sein Kind, seine Zukunft und sein Geld.

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supercat (6.082 Kommentare)
am 06.08.2024 21:01

Schöne heile Welt.....

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spoe (16.437 Kommentare)
am 05.08.2024 13:53

Wieso? Kann man das auch begründen?

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prugger (330 Kommentare)
am 05.08.2024 14:39

wie wär’s damit , auch den Ungeborenen, die sich gegen ihre Eliminierung nicht wehren können, eine Stimme zu geben ?

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MaxXI (1.759 Kommentare)
am 05.08.2024 20:15

einem Zellhaufen??

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2good4U (20.476 Kommentare)
am 06.08.2024 07:15

Im Endeffekt sind wir alle nur Zellhaufen.

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MaxXI (1.759 Kommentare)
am 06.08.2024 09:50

nur in der Anfangsphase.

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prugger (330 Kommentare)
am 06.08.2024 08:17

dessen Herz schlägt und der nur noch wachsen muss…

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MaxXI (1.759 Kommentare)
am 06.08.2024 11:45

Aber nicht als Zellhaufen, denn erst ab der 5. Schwangerschaftswoche beginnt das Herz zu schlagen.

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2good4U (20.476 Kommentare)
am 06.08.2024 12:39

Nachdem man 3 Monate abtreiben kann können Sie sich selbst ausrechnen, ob die 5. Schwangerschaftswoche da noch hineinfällt oder nicht.

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