Kalte Progression: Einigung über "variables Drittel" bis Ende der Woche
WIEN. Die Koalitionsparteien dürften sich auf die Verteilung des bei der Abschaffung der kalten Progression entstandenen "variablen Drittels" der Steuereinnahmen einigen, es geht um 650 Millionen Euro.
Bis zum Ende der Woche“ will Finanzminister Magnus Brunner (VP) den versprochenen letzten Teil der Abschaffung der kalten Progression vorlegen. Bei diesem „variablen Drittel“ sollen im nächsten Jahr noch einmal 650 Millionen Euro an die Steuerzahler zurückgegeben werden. Mit der bereits seit Jahresbeginn 2023 gültigen Anhebung der Tarifstufen (der Spitzensteuersatz von 55 Prozent ist davon ausgenommen) werde man bei den Einkommen die Inflationsverluste von zwei Milliarden Euro abgelten.
2023 kam das jedes Jahr neu zu verhandelnde variable Drittel vor allem niedrigen und mittleren Einkommen zugute. Heuer will Brunner damit „speziell Leistungsträger und Familien“ entlasten. Das soll vor allem wieder über die Anhebung der Tarifstufen um rund vier Prozent passieren. Für Geringverdiener soll der bisher befristete Sonderzuschuss von 60 Euro pro Kind verlängert werden. Das entspräche der von Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) angekündigten Förderung einkommensschwacher Familien. Geplant ist außerdem, dass die „Kleinunternehmergrenze“ auf 55.000 Euro Jahresumsatz (derzeit 35.000 Euro) angehoben. Diese Grenze entscheidet, ob man noch als Kleinunternehmer gilt oder der höheren Regelbesteuerung unterliegt.
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Offen war zuletzt, ob bei mehreren Absetzbeträgen wie bei den Steuerstufen durch deren stärkere Erhöhung die Inflation abgegolten wird. Beschließen will die Koalition das Paket in der letzten Nationalratssitzung vor der Wahl im September, damit es mit 1. Jänner 2025 in Kraft tritt.
NEOS sprechen von "Theater"
Neos-Budgetsprecher Gerald Loacker bezeichnete die Verteilung eines variablen Drittels als „Theater“. Denn man hätte die kalte Progression gleich ganz abschaffen können. Stattdessen wolle die Regierung einen Teil „nach Belieben und nach Gutsherrenart“ vergeben.
Die sogenannte Kalte Progression als schleichende Steuererhöhung wurde im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer 2023 abgeschafft. Seitdem werden die Steuerstufen jedes Jahr an die jeweilige Teuerung angepasst, damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Zuge der jährlichen Lohnerhöhungen nicht mehr in höhere Steuerstufen rutschen. Die Anpassung der Tarifstufen erfolgt aber nur zu zwei Drittel automatisch. Über die Verteilung der übrigen Mehreinnahmen muss sich die Regierung einigen. Im Vorjahr kam das variable Drittel vor allem niedrigen und mittleren Einkommen zugute.
Insgesamt sollen sich die Steuerzahler durch die Abschaffung der kalten Progression 2025 rund zwei Milliarden Euro sparen - das "variable Drittel" beträgt somit ca. 650 Millionen Euro.
Wann wird uns die effektive Abrechnung des Driiels aus 2023 vorgelegt?