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Was Sie zur Impfpflicht wissen müssen

Von nachrichten.at/apa, 16. Jänner 2022, 14:16 Uhr
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Symbolbild: Corona-Impfung Bild: APA

WIEN. Für wen und ab wann gilt die Impfpflicht, wie hoch sind die Strafen? Wir beantworten die zentralen Fragen zum heute präsentierten Gesetz.

Die Bundesregierung hat am Sonntag den finalen Entwurf für die ab Februar 2022 geplante allgemeine Impfpflicht präsentiert. Die Impfpflicht soll für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 18 Jahren gelten. Ausnahmen sind für Schwangere und jene vorgesehen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie für Genesene (180 Tage lang). Der Strafrahmen liegt von 600 bis 3.600 Euro, ab Mitte März wird kontrolliert. Jede Person darf maximal vier Mal gestraft werden. Das Gesetz wurde möglichst flexibel gestaltet und kann per Verordnung angepasst und sogar außer Kraft gesetzt werden. Eine Kontrollkommission überwacht die Ausführung der Impfpflicht. Der Nationalratsbeschluss soll am Donnerstag erfolgen.

Im Folgenden ein Überblick über die Eckpunkte der geplanten allgemeinen Impfpflicht:

Für wen gilt die Impflicht?

Von der Impfpflicht betroffen sind alle Personen ab dem 18. Lebensjahr, die in Österreich ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Sie müssen einen Impfstatus vorweisen, der alle Impfungen umfasst, die der Gesundheitsminister per Verordnung festlegt (auf Empfehlung des Nationalen Impfgremiums). Aktuell wären davon sowohl die erste und zweite Impfung sowie auch die weiteren Impfungen ("Booster") umfasst. Auch der Abstand zwischen den Immunisierungen muss per Verordnung festgelegt werden.

Welche Ausnahmen gibt es?

Ausgenommen von der Impfpflicht sind neben Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren auch Schwangere (für die Dauer der Schwangerschaft) und Personen, bei denen eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Das können Allergien, Organtransplantationen, Stammzelltransplantation oder Autoimmun-Erkrankungen sein. Ein Ausnahmegrund ist aber nicht nur auf die körperliche Gesundheit eingeschränkt. In einzelnen extremen Fällen kann bei Vorliegen einer Angststörung, bei der es zu einer Gefahr für Leben oder Gesundheit kommt, eine Ausnahme gemacht werden.

Einen entsprechenden Bescheid dürfen fachlich geeignete Ambulanzen von Krankenanstalten, Amtsärzte und Epidemieärzte ausstellen und nicht wie ursprünglich geplant auch Hausärzte und Psychiater.

Der Ausnahmegrund ist mittels ärztlichem Attest zu bestätigen. Bei Schwangeren sowie bei jenen Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, ist der Ausnahmegrund durch den Arzt in das Zentrale Impfregister einzutragen. Die Ausnahmegenehmigung gilt jeweils bis zum Ablauf des Folgemonats nach Wegfall des Ausnahmegrundes.

Ausnahmen gibt es auch für Genesene - und zwar für 180 Tage ab dem Tag des positiven Tests. Genesene Personen können ihren Ausnahmegrund mit einem Genesungsnachweis bzw. einem Genesungszertifikat nachweisen. Die Genesung ist aber nicht ins Zentrale Impfregister einzutragen.

Wie läuft die Einführung ab?

Die Impfpflicht wird in drei Phasen eingeführt. Ab Anfang Februar wird jeder Haushalt schriftlich über die Maßnahme informiert. Ab 16. März wird die Impfpflicht zu einem Kontrolldelikt. Die Kontrollen erfolgen überall, etwa im Straßenverkehr. Wird jemand ertappt, der nicht geimpft ist, muss er ab diesem Zeitpunkt mit einer Anzeige rechnen.

Sollte es epidemiologisch notwendig sein, tritt nach einer gewissen Zeit die dritte Phase in Kraft. Dann bekommen Ungeimpfte einen Impftermin zugeordnet, wenn sie diesen nicht einhalten, bekommen sie automatisierte Impfstrafverfügungen (nach Erinnerung) ausgestellt.

Welche Strafen drohen?

Wer bei einer Kontrolle keinen Impfstatus hat, muss mit Strafen rechnen. Bei einem "ordentlichen Verfahren" beträgt das Strafausmaß bis zu 3.600 Euro. Alternativ kann auch ein sogenanntes "abgekürztes Verfahren" durchgeführt werden. Hier sind Strafen von bis zu 600 Euro vorgesehen. Wird dieser Betrag dann nicht eingezahlt oder gegen die Strafverfügung Einspruch erhoben, kommt es jedenfalls zur Einleitung eines ordentliches Verfahrens. Jede Person darf maximal vier Mal gestraft werden.

Sofern man einen Strafbefehl erhält, kann man laut Gesundheitsministerium die Strafe noch abwenden, indem man doch impfen geht - solange das Verfahren noch am Laufen ist. Im Rahmen einer sogenannten "tätigen Reue" kann man sich aus der Strafe herausimpfen. Strafen gibt es auch für Ärzte, die ein falsches Ausnahme-Attest ausstellen - und zwar in Höhe von bis zu 7.200 Euro.

Ausdrücklich klargestellt wird im Gesetz in, dass die Impfung nicht mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden darf. Es wird keine Haft- und keine Beugestrafen geben.

Wie lang gilt die Impfpflicht?

Die Impfpflicht wird dem Gesetz zu Folge mit 31. Jänner 2024 außer Kraft treten.

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Gesetzesentwurf zur Impfpflicht

Gesetzesentwurf zur Impfpflicht

PDF-Datei vom 16.01.2022 (466,08 KB)

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38  Kommentare
38  Kommentare
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xerMandi (2.165 Kommentare)
am 16.01.2022 21:46

Sehr detailliert und fundiert:

https://www.rubikon.news/artikel/die-impfverharmlosung

Abstract:
[...] Dass es sich bei Covid-Impfungen um Gentherapien handelt, dürfte mittlerweile hinreichend bekannt sein. Auch, dass die genetischen mRNA-Impfstoffe zahlreiche nicht ganz unerhebliche unerwünschte Wirkungen hervorrufen, lässt sich dank der Datenbanken VigiAccess (EU) und VAERS (USA) nicht mehr verheimlichen. Doch dass der sogenannte Impfstoff absichtlich so konzipiert wurde, dass er eben nicht an der Einstichstelle verbleibt und dass für seine möglichst effektive Wanderung spezielle Lipidnanopartikel entwickelt werden mussten, davon hören wir weder in den „seriösen“ Leitmedien noch von der wachsenden Zahl der „Faktenchecker“.

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dachbodenhexe (6.061 Kommentare)
am 16.01.2022 21:58

@XERMANDI damit dürfte die Impfung auch nicht als solche deklariert werden.

Wer eine Gentherapie als Impfung bezeichnet, der ist wohl sehr, sehr hinterlistig.

Ich bin schon gespannt aus welchem Grunde die sogenannte "Impfpflicht" NICHT KOMMEN WIRD!

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HugoBoss12 (1.672 Kommentare)
am 16.01.2022 20:19

LICHT AM ENDE DES TUNNELS!!! 😄. Jede Person darf maximal vier Mal gestraft werden.

Dann können sie mich Kreuz Weise an meinen Allerwertesten lecken!

Und sich ihre Nadel selbst wohin stecken!!!

4 x Strafe zahlen!
Ersatzfreiheitsstrafe darf es sowieso nicht geben!

Ich reg mich ab jetzt nicht mehr auf!

4x 600 ist mir auch schon wurscht, können sie haben wenn dann a Ruhe ist!!!

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Elenakaya (2.853 Kommentare)
am 16.01.2022 21:14

Der Clou ist dass Sie um dieses Sonderangebot weitere 2 Jahre im Lockdown bleiben dürfen.

Die entsprechende Strafe, falls Sie eben einmal kontrolliert werden, addieren Sie dazu und der Handel wird auch die Kontrolle der 2G perfektionieren und aministrieren.

2 Jahre nur Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, kein Auslandsurlaub, etc.

Ich gratuliere Ihnen zu Ihrem tollen Plan, sollte eine Verlängerung notwendig sein drehen Sie dann eben noch einmal eine 2 Jahres Runde.

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Mfriedl (92 Kommentare)
am 16.01.2022 19:01

Was muss ich zur IMPFPFLICHT wissen ? NICHTS leider.

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weinberg93 (16.897 Kommentare)
am 16.01.2022 19:38

Mich interessierts auch ÜBERHAUPT NICHT, wie die finale Version des Gesetzes ausschaut!
Weil ich eh schon dreimal geimpft bin.

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xerMandi (2.165 Kommentare)
am 16.01.2022 21:17

Dieses Verhalten halte ich für sehr leichtsinnig.
Bis das Gesetz ausläuft - nach jetzigem Stand - müssen Sie sich noch ca. zwischen vier und zehn Mal impfen lassen.

Es gibt recht deutliche Indizien dafür, dass die Nebenwirkungen bei jeder Impfung stärker werden. Wenn Sie bisher nichts Negatives bemerkt haben, heißt das noch gar nichts.

Nebenwirkungen oder Impfbeschwerden sind keine Ausnahmegrund, das können Sie ja auch selbst nachlesen.

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weinberg93 (16.897 Kommentare)
am 16.01.2022 19:41

Das traurige - oder auch skurille - an manchen Postings ist ja wenn es um das Thema Denunziation u. ä. geht.

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detti (2.004 Kommentare)
am 16.01.2022 17:46

Ist ja super fleißig unsere Regierung. Liest an 2 Nachmittagen 100000 Stellungnahmen und ratz fatz geht's um die wirklich wichtigen Dinge, wie Strafverfolgung. Gut, dass die Jungen draußen bleiben, leider werden sie aber durch 2G sowieso in ihrer Jugend beschnitten. Für die Folgen wird dann aber eh Geld locker gemacht. Ich rechne fix damit, dass zu meinen 3 Stichen noch 6 dazukommen, weil die NIG alles tut um den Vertrag mit der Pharmaindustrie einzuhalten, war schon bei AZ so und dann bei der Aberkennung von AK Labortests und der Verlängerung des Ablaufdatums vom Comirnaty. Solange gezahlt wird, wird abgenickt. Irgendwann ist hoffentlich Zahltag.

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Zeitungstudierer (6.426 Kommentare)
am 16.01.2022 17:37

Das wird noch eine spannende Zeit mit dieser Türkis Grünen Regierung bis 2024 ( Wahltermin) für die Bevölkerung!
Da werden auch noch viele Impffanatiker ihr grünes Wunder erleben, so wie erstmals Ende November mit diesem Lockdown für alle!
Diese Türkis Grüne Regierung entlässt die Bevölkerung nicht mehr aus den Klauen, dazu hat sie schon mit ihren Klauen zu fest zu gepackt!
Die Normalität kommt mit dieser Regierung bestimmt auch nicht mehr wieder!
Eher kommt die ständige FFP2 Maskenpflicht drinnen und draußen Sommer und Winter, damit die Menschen den Mund halten müssen!
Das ganze ist nur mehr ekelhaft und zwei Jahre sind noch lang für diese Banditen Regierung , da können sie noch viel anstellen!

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allesistmOOEglich (5.672 Kommentare)
am 16.01.2022 16:58

"Was Sie zur Impfpflicht wissen müssen" - was für ein Titel.

Tatsächlich muss ich gar nichts wissen.

Das allenfalls günstige Wissen ist das Wissen nichts zu wissen, aber für neoliberalen Selbstoptimierungs-IdioGenies besteht die Welt eben aus Musts. Solche Opfer.

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( Kommentare)
am 16.01.2022 17:17

es wird schon wertvoll sein, ein paar Dinge zu dem Thema zu wissen. Doch die wirklich wichtigen Infos sind jene, wie man sich ggf. dieser absurden Idee bestmöglich entziehen kann werden uns die OÖN als treue Gehilfen der Impfpropaganda nicht liefern. Das wäre vermutlich "zu objektiv" zwinkern

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allesistmOOEglich (5.672 Kommentare)
am 16.01.2022 17:38

Dass die OÖN hier Propaganda und dazu noch schlechte machen, ist offensichtlich. Die Menschen riechen den Braten, ärgern sich oder fühlen sich vielleicht auch nur (zu Recht) für blöd verkauft, und begehren auf gegen diese Beleidigung, diesen hinterlistigen Beeinflussungsversuch. Die moralisch nicht gutzuheißenden Methoden fallen sodann zurück auf den, der sich ihrer bedient.

Eine völlig andere Frage als jene der Herangehensweise ist meiner Ansicht nach die inhaltliche: Ist das, wozu mich (die OÖN) drängen wollen, in Wahrheit zu meinem Vorteil, oder nicht? Das ist eine Frage, die sachlich gelöst werden kann. Aber in Österreich kann so vieles nicht sachlich gelöst werden, weil immer alle möglichen, vor allem weniger berufenen Köche hineinpfuschen, und regelmäßig alles auf eine emotionale Ebene abgleitet bzw. auch gezielt dorthin manövriert wird.

Mit ist allerdings bekannt, dass es im Land des Djoković noch ärger ist.

Wir sollten uns den Maßstab aber höher legen, sonst versandeln wir

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loewenfan (5.471 Kommentare)
am 16.01.2022 16:47

das "Gesetz" hat mehr Hintertüren als ein großer Reitstall,
da kommt eher das Ende 2024 als das vorher jemand eine Strafe zahlt,
aber sonst hätte die Opposition kaum zugestimmt,
also alles f d Hugo u Augenauswischerei

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weinberg93 (16.897 Kommentare)
am 16.01.2022 16:56

Hab ich da was versäumt, ich dachte die Abstimmung bzgl. des Gesetzes war noch gar nicht?

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allesistmOOEglich (5.672 Kommentare)
am 16.01.2022 17:03

Und ein Löwenfan weiß was über Pferde? Wer soll das glauben?

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Betroffener127 (3.725 Kommentare)
am 16.01.2022 16:04

Was einfach nicht sein kann ist, dass irgendwelche lobbygetriebene „Experten“ festlegen, wie hoch die Impfserie sein soll.

Das ist ein reines Impfabonnement . Gesunde Menschen haben zukünftig ihren Körper den Pharmariesen auszuliefern.

Ein hochangesehener österr. Professor und Mathematiker, seines Zeichens Impfbefürworter, hat unlängst sinngemäß schon gesagt, was viele denken :

"Diese dilettantische Regierung gehört mit nassen Fetzen und Mistgabeln vertrieben. Die selben Leute, welche von Anfang an falsch gelegen sind, haben noch immer das Sagen. Unsere Bachelorstudenten haben bessere Berechnungsmodelle ausgearbeitet als die Expertenkommission, von denen zum Bsp. Herr Popper eher in der Regionalliga-Ost und nicht in der Championsligue spielt. „

Klare Aussagen. Aber wird wissen, warum.

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allesistmOOEglich (5.672 Kommentare)
am 16.01.2022 17:04

Wie heißt dieser Profi? Oder spielt der auch im Osten?

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allesistmOOEglich (5.672 Kommentare)
am 16.01.2022 17:41

Na, wie heißt er denn, der Mathematiker, ich bin zu faul zum Zitategoogeln.

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( Kommentare)
am 16.01.2022 16:03

Was die OÖN leider nicht erwähnt hat, dass die angedachten Strafen ggf. nach einer Art Rasterfahndung auf Verdacht ausgestellt werden und man dann z.B. beweisen darf/kann/muss, dass man z.B. aufgrund Allergien, etc. nicht impfbar ist. Also im Unterschied zur in einem Rechtsstaat üblichen und bisherigen Herangehensweise wird jemand unter einen Generalverdacht gestellt, ohne dass -bei dem absolut sensiblen und Individuellen Thema der Gesundheit - vorher etwaige Hindernisse in Bezug auf eine Impfung erhoben wurden. Klar, dass so eine perverse Herangehensweise die Behörden unnötig fordern wird und auch nicht verfassungskonform sein kann.

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allesistmOOEglich (5.672 Kommentare)
am 16.01.2022 17:07

Ich verstehe Ihren Gedanken, jedoch gilt im Verwaltungsstrafrecht eine Schuldvermutung. Wir reden hier vom Verwaltungsstrafrecht, nicht vom gerichtlichen.

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allesistmOOEglich (5.672 Kommentare)
am 16.01.2022 17:10

Und, streng genommen, ist die Basis auch jedes strafgerichtlichen Verfahrens die Tat (oder Unterlassung), und wären Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe nachzureichen.

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( Kommentare)
am 16.01.2022 17:13

danke für den Hinweis. Ich finde es trotzdem aus mehreren Gründen einen Irrsinn, v.a. da keine Verhältnismäßigkeit vorliegt. Vergleicht einmal die aktuellen Trends von positiven Tests mit den Hospitalisierungsraten

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allesistmOOEglich (5.672 Kommentare)
am 16.01.2022 17:21

O.k. mein Hinweis war rein formaler Natur. Aber natürlich kann man sich fragen: Wie komme ich dazu, dass ich mich überhaupt rechtfertigen muss usw.

Und was die Impfpflicht, also das Inhaltliche betrifft. Im Moment bin ich mir selbst nicht ganz schlüssig. Vor einem Monat hätte ich die Impfflicht befürwortet. Aber was ganz sicher gemacht werden muss. Nicht im Hinterzimmer von irgendwem irgendwas ausgeschnapst, sondern transparent für alle alles diskutiert und dann eine schlüssige Entscheidung getroffen werden, in welche Richtung auch immer. Leider funktioniert das nach gefühlt endlosen zwei Jahren Pandemie in Österreich noch immer nicht. Das ist ein Trauerspiel. Dafür jede Menge Drama und Glamour, das ist das niedrige Niveau heutiger österreichischer Politik.

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Kepsand (594 Kommentare)
am 16.01.2022 15:40

Die Kontrollen erfolgen überall, etwa im Straßenverkehr. Wird jemand ertappt, der nicht geimpft ist, muss er ab diesem Zeitpunkt mit einer Anzeige rechnen.

Also fürchten vor falschen Freunden ist angesagt! Wichtig für alle Vernaderer!
Unter dem Decknamen "du und ich sind Österreich" werden Anzeigen (auch anonym) gerne bei jeder Behörde entgegengenommen! Oder wie ist das zu verstehen?

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weinberg93 (16.897 Kommentare)
am 16.01.2022 15:56

Deine Hirngespinste san mimma normal!

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kurt1962 (246 Kommentare)
am 16.01.2022 16:28

Das Spitzelwesen im 3. Reich hat in Österreich bezw. der Ostmark nachweislich am Besten funktioniert.

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weinberg93 (16.897 Kommentare)
am 16.01.2022 16:50

Wir leben nicht mehr in den 1930- oder 40-iger Jahren!
Nebenbei:
Das Spitzelwesen hat bei Preussen (damit sind nicht alle Deutschen oder deutschsprachigen gemeint) am besten funktioniert!
Die DDR bis 1989!

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allesistmOOEglich (5.672 Kommentare)
am 16.01.2022 17:55

Kurt1962, woher hast du das? Soll jetzt keine Kritik sein, sondern mich interessieren die Quellen.

Folgendes ist nach meinem Wissensstand richtig: Das Spitzelwesen in der Ostmark gegen die KPÖ bzw. die Sozialdemokraten (gegen die KPÖ oder die Sozialdemokraten!) hat gut funktioniert, weil die Gestapo frühere Beamte und Unterlagen des faschistischen Ständestaats entweder auf ihrer Seite wusste, bzw. eben über die Unterlagen verfügte. Wobei eher: Diese Beamten übernahm, weil diese ohnehin schon illegale Nazis waren, und daher über Spezialwissen verfügten.

Ansonsten verwendete die Gestapo vermutlich dieselben Methoden wie in Deutschland. Also am Anfang hatte die Gestapo in Österreich einen Vorteil, später sollte sie so effektiv wie in Deutschland gewesen sein, denke ich.

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weinberg93 (16.897 Kommentare)
am 16.01.2022 16:05

Wenn jemand nicht ein guter Freund oder Nachbar ist dann kennt man im allgemeinen seinen Impfstatus nicht!
Der "schwierigste" Teil ist das herauszufinden, dann muss ich sein Autokennzeichen kennen - in der Nachbarshaft möglich - und dann seine regelmäßigen Autowege (seine Fahrt zur Arbeit).
Dann kann man die Polizei anrufen dass ca. um dieses Zeit mit einem Auto dieses Typs und dem zugehörigen Kennzeichen jemand vorbeikommt, dessen Fahrer ungeimpft ist - also bitte kontrollieren!

KEPSAND, du hast krankhafter Gedanken und lassen Rückschlüsse auf deinen miesen Charakter zu.

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Kepsand (594 Kommentare)
am 16.01.2022 18:08

@weinberg: bei einem Kontrolldelikt kann man auch beim Gassi-gehen mit dem Hund kontrolliert werden!

Und ich weiß nicht wo Sie wohnen, aber in meiner Heimatgemeinde weiß ich von fast jedem den Impfstatus! Übrigens, da wurden auch schon Leute angezeigt, die vorher am Wirtshaustisch gemeinsam gefeiert haben!

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allesistmOOEglich (5.672 Kommentare)
am 16.01.2022 17:15

Das Beispiel "Straßenverkehr" ist nicht schlecht. Also, du fährst zu schnell. Daher hält die Polizei dich auf. Was für eine böse Unterstellung! Denn in Wahrheit hielt dir deine Schwiegermutter am Rücksitz eine entsicherte Pistole an den Schädel mit der Bitte, schneller ins Altersheim verbracht zu werden. Man sieht: Täter sind meist unschuldig, "Straftaten" daher meist ein Missverständnis, die Polizei im Prinzip überflüssig.

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ichauchnoch (9.802 Kommentare)
am 16.01.2022 14:25

Könnte es sein, dass die Ministerin Edtstadler nicht ganz ehrlich in ihren Erklärungen ist? Sie hat gemeint, die Impfpflicht sei kein Problem, siehe Tschechien, dort hat auch der EUGH entschieden, Impfpflicht ist möglich. Aber da ging es doch um was völlig Anderes, nämlich um Masern und einen herkömmlichen Impfstoff und nicht um die Genspritzen, die noch dazu noch gar nicht endgültig zugelassen sind.

Also wenn das verfassungskonform ist, dann fress ich den berühmten Besen mitsamt .., Eine Impfpflicht mit einem Genprodukt das noch in der Testphase ist einzuführen, das ist ein starkes Stück und eigentlich, na das spar ich mir lieber

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ichauchnoch (9.802 Kommentare)
am 16.01.2022 14:32

https://www.nachrichten.at/panorama/weltspiegel/omikron-als-chance-drosten-macht-hoffnung-auf-baldiges-pandemie-ende;art17,3544293

Also wenn die Pandemie dem Ende zugeht, warum dann noch das furchtbar komplizierte und teure Gebilde der Impfpflicht??

Meint die Regierung, so ihr GEsicht nicht zu verlieren? Jetzt haben sie monatlang damit gedroht, die ach so gescheiten Kommissionen mitsamt Ministern und Kanzlern, jetzt können sie nicht sagen, nein brauchen wir nicht, also auf Teufel komm heraus, das Gesetz wird durchgezogen, auch wenn es undurchschaubar und undurchführbar sein sollte.

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Idefix71 (54 Kommentare)
am 16.01.2022 14:42

Schmähhammer und Mücke treten sie zurück, dann verlieren sie auch nicht ihr Gesicht!

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Gezagallos (1.362 Kommentare)
am 16.01.2022 15:56

Bringt nicht viel,.. kommen die nächsten komischen

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weinberg93 (16.897 Kommentare)
am 16.01.2022 16:52

IDEFIX, am besten du schweigst (also nicht posten), dann verlierst du nicht dein Gesicht!

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Melinac (3.403 Kommentare)
am 16.01.2022 19:56

BK , Edtstadler und Mückstein haben wir in dieser Regierung noch gebraucht'!Die Schweiz macht es auch mit strengen Maßnahmen, aber keiner Impfpflicht!
Deutschland, Schweden, Großbritannien auch nicht! In Italien ab 50 Jahren ist auch noch kein Gesetz! In der EU überhaupt kein Land! Doch das kleine Österreich, schafft es leider nicht mit Maßnahmen!

Hier gilt die HIERRACHIE!

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