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Wie zieht man in den Nationalrat ein? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen

Von nachrichten.at/apa, 24. September 2024, 06:54 Uhr
Nationalratswahl
(Symbolbild)

WIEN. Bei der Nationalratswahl am 29. September wählen wir die Zusammensetzung des zukünftigen Parlaments.

Welche Parteien tatsächlich in das Hohe Haus einziehen, ist davon abhängig, wie viele Stimmen sie erhalten. Wie werden die Mandate verteilt? Was verbirgt sich hinter der Vier-Prozent-Hürde und was ist mit einem Direkt- bzw. Grundmandat gemeint? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Wie viele Mandate gibt es zu verteilen?

Insgesamt werden 183 Sitze vergeben. Die Verteilung läuft zunächst über 39 Regional- und neun Landeswahlkreise. Die Reststimmen werden dann in einem sogenannten dritten Ermittlungsverfahren auf Bundesebene vergeben. Wie viele Mandate in den Regionalwahlkreisen verteilt werden, richtet sich nach der Einwohnerzahl gemäß der Volkszählung. Jedes Bundesland (und jeder Wahlkreis) bekommt eine Maximalzahl an Mandaten zugewiesen, die dort verteilt werden können. Die meisten stehen dem einwohnerstärksten Bundesland Niederösterreich (nämlich 37) zu, Wien hat 33, Oberösterreich 32, die Steiermark 27, Tirol 16, Kärnten 12, Salzburg 11, Vorarlberg 8 und das Burgenland 7. Dementsprechend unterschiedlich hoch ist auch die Zahl der im Regionalwahlkreis zu vergebenden Mandate.

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Wie werden die Mandate verteilt und was ist ein Direktmandat?

Am Wahltag werden zunächst die auf die Parteien entfallenen Stimmen gezählt. Dann prüft man, ob eine Partei die in einem Wahlkreis für ein Direktmandat nötige Stimmenanzahl erreicht hat. Diese wird durch die sogenannte Wahlzahl bestimmt. Die Wahlzahlen für das erste (Regionalwahlkreis) und das zweite (Landeswahlkreis) Ermittlungsverfahren werden nach dem sogenannten Hare'schen System ermittelt. Dafür wird die Gesamtsumme der im Bundesland abgegebenen gültigen Stimmen durch die in diesem Landeswahlkreis zu vergebenden Mandate geteilt. Im dritten, bundesweiten Ermittlungsverfahren ist es etwas schwieriger. Hier wird die Wahlzahl durch das sogenannte D'Hondtsche Verfahren festgelegt. Dafür werden die jeweils von den Parteien erreichten Stimmen durch zwei, drei, vier, fünf usw. geteilt und in absteigender Reihenfolge sortiert. Die 183-größte Zahl ergibt dann die Wahlzahl für diese Stufe.

Was verbirgt sich hinter der "Vier-Prozent-Hürde"?

Um an der Verteilung der Sitze teilnehmen zu können, muss eine Partei entweder ein Direktmandat, auch Grundmandat genannt, oder bundesweit mindestens vier Prozent der Stimmen erhalten. Letztere Mindestanforderung nennt man auch die "Vier-Prozent-Hürde". Dass eine Partei weniger als vier Prozent der Stimmen aber ein Grundmandat erzielt und auf diese Weise den Einzug in das Hohe Haus geschafft hat, ist in der Zweiten Republik bis dato noch nicht vorgekommen. Grund- bzw. Direktmandate werden für gewöhnlich nur von den größeren, etablierten Parteien ergattert.

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14  Kommentare
14  Kommentare
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azways (6.076 Kommentare)
am 24.09.2024 12:25

Ist unser Wahlsystem bewusst so kompliziert und intransparent, damit niemand die Sietzverteilung wirklich nachvollziehen kann ?

Meine wiederholte Forderung: zentraler Download (Innenministerium) für ALLE WAHLSPRENGELERGEBNISSE !!!!!

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Gugelbua (32.719 Kommentare)
am 24.09.2024 12:24

durch Vitamin "P"

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wilderigel (369 Kommentare)
am 24.09.2024 09:14

Muss man die österreichische Staatsbürgerschaft haben um Abgeordneter zu sein?
Muss man die österreichische Staatsbürgerschaft haben um Regierungsmitglieder zu sein?

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StevieRayVaughan (4.252 Kommentare)
am 24.09.2024 11:26

"Passiv wahlberechtigt sind wahlberechtigte österreichische Staatsbürgerinnen/wahlberechtigte österreichische Staatsbürger, wenn sie ein bestimmtes Alter erreicht haben":

https://www.oesterreich.gv.at/themen/transparenz_und_partizipation_in_der_demokratie/demokratie-und-wahlen/wahlen/1/Seite.320210.html#passiv

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azways (6.076 Kommentare)
am 24.09.2024 13:12

Ich glaube, Regierungsmitglied kann jede:r werden, die / der volljährige ist.
Regierungsmitglieder werden auch nicht (vom Vok) gewählt !!!!!!!

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StevieRayVaughan (4.252 Kommentare)
am 24.09.2024 13:59

"Als Mitglied der Bundesregierung können nur Personen ernannt werden, die zum Nationalrat wählbar sind. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn sie selbst zum Nationalrat wahlberechtigt sind, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bundesminister:innen können, müssen aber nicht dem Nationalrat angehören. Sie werden von der Bundeskanzlerin:dem Bundeskanzler als Bundesminister:in vorgeschlagen und von der Bundespräsidentin:dem Bundespräsidenten ernannt."

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azways (6.076 Kommentare)
am 24.09.2024 08:20

Durch Korruption ?

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StevieRayVaughan (4.252 Kommentare)
am 24.09.2024 07:29

Danke an die OÖN für die interessante "politische Bildungsstunde" - ich bin mir sicher, 99 % der Wähler kennen den Algorithmus der Mandatsverteilung nicht.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (28.768 Kommentare)
am 24.09.2024 08:20

Ist auch kompliziert.

Was ich nicht verstehe: Warum gibt es die KandidatInnenlisten nicht vorab für alle per Postwurf?
Hier sind Briefwähler im Vorteil!

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Gabriel_ (4.163 Kommentare)
am 24.09.2024 08:36

Ojeauweh... jetzt hast die BriefwählerInnen vergessen - Shame on you... 😂

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santabag (6.986 Kommentare)
am 24.09.2024 09:09

Ogott, Gabriel, hast Du heute schon wieder Dienst? Deine Auftraggeber lassen Dich ja kaum noch zu Atem kommen ...
Hoffentlich springt dann auch ein Amterl für Dich raus, nach der Wahl.

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Gabriel_ (4.163 Kommentare)
am 24.09.2024 09:23

Titel kannst weglassen, Name reicht - aber Danke 😉!

Tjo, wenn man sich für den Tschendawahn entscheidet, dann gscheit - oder nicht?

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (28.768 Kommentare)
am 24.09.2024 09:27

Stimmt. (-;

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sagenhaft (2.308 Kommentare)
am 24.09.2024 09:59

ja und vor allem weiss niemand dass die Nichtwaehler den Parteien die sie ablehnen helften. Besser eine Kleinpartei waehlen

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