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120 Millionen Euro Ansprüche gegen einen (fast) leeren Fonds

Von Ulrike Rubasch, 18. März 2016, 00:04 Uhr
120 Millionen Euro Ansprüche gegen einen leeren Fonds
Gerald Waitz, Rechtsanwalt in Linz

LINZ/WIEN. AvW-Pleite: Oberösterreicher bekam Recht und als erster 20.000 Euro, doch für weitere 7500 fehlt Entschädigungsfonds das Geld.

Der Kärntner Finanzjongleur Wolfgang Auer-Welsbach sitzt in Graz im Gefängnis. Er wurde 2011 wegen schweren Betrugs und Untreue zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Rund 12.500 Anleger haben bei der Pleite seines AvW-Konzerns ihr Geld verloren. Nun hat der Linzer Anwalt Gerald Waitz von der Kanzlei Waitz-Obermühlner beim Obersten Gerichtshof (OGH) für seinen AvW-geschädigten Mandanten ein richtungsweisendes Urteil auch für die restlichen Anleger erstritten.

Vöcklabrucker: Nr.1 von 7500

Sein Vöcklabrucker Mandant ist damit der erste der tausenden AvW-Geschädigten, der tatsächlich einen Teil seines Schadens (von 26.000 Euro) ersetzt bekam, nämlich 23.000 Euro plus Prozesskosten. Bezahlt hat ihm das der per Gesetz (ähnlich der Einlagensicherung) eingerichtete Fonds zur Entschädigung von Anlegern von Wertpapierfirmen AeW.

Jetzt kommt das Problem: Eine Gruppe von rund 7500 AvW-Gläubigern hat vor diesem Hintergrund des OGH-Entscheids Ansprüche von 120 Millionen Euro angemeldet, maximal 20.000 Euro pro Person. "AeW haftet, das ist bereits entschieden, für zumindest 100 bis 105 Millionen Euro", sagte AeW-Geschäftsführer Johannes Gotsmy auf Anfrage. Nur: Sein Fonds verfügt nur über 2,9 Millionen Euro, ab Juli voraussichtlich über knapp fünf Millionen Euro. Somit würden die Anleger nur eine mickrige Quote von rund "800 statt 20.000 Euro" (Waitz) bekommen.

Etliche Anlegervertreter, auch Rechtsanwalt Gerald Waitz, sehen das als völlig unzureichend und unbefriedigend an, weil der Fonds schließlich eine staatlich garantierte Absicherung für durch Betrug und Konkurs des Wertpapierunternehmens geschädigte Anleger bis zu 20.000 Euro pro Person (plus Zinsen) sein soll.

Im Wertpapieraufsichtsgesetz steht, dass AeW in solch einem Fall für die Differenz Kredite aufzunehmen hat, für die der Finanzminister Haftungen übernehmen kann. Etliche Anlegervertreter sind der Meinung, er müsse das tun, weil sonst AeW gar keine Kredite bekomme.

Gotsmy bestätigt, dass Verhandlungen mit dem Bund im Gange sind, will dazu aber nichts Näheres sagen. Eine Zusage zu einer Finanzierung der Haftungsübernahme hat AeW noch nicht erhalten. Auf Gotsmy und sein auf acht Mitarbeiter aufgestocktes Team kommt jedenfalls eine Heidenarbeit zu. "Wir wollen es schaffen, bis 31. Mai die 7500 Einzelansprüche zu prüfen", so der AeW-Geschäftsführer. Das müssten sie trotz des eindeutigen OGH-Urteils tun, weil sie Forderungen nicht pauschal akzeptieren dürfen.

Welche Brisanz dahinter steht, fasst Gerald Waitz zusammen: "Die Tatsache, dass die gesetzliche Anlegerentschädigung schon beim ersten großen Fall nicht in entsprechendem Ausmaß zahlen kann, wirft in der Folge ein schiefes Licht auf die Einlagensicherung." Diese garantiert jedem Österreicher pro Bank 100.000 Euro Spareinlagen.

 

Anlegerentschädigung AeW

Woher stammt das Geld? Der erste geschädigte Anleger der AvW-Pleite hat Schadenersatz aus dem AeW-Fonds bekommen. Diese Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen gibt es seit 1999. Sie wird dotiert von rund 70 Wertpapierfirmen und -dienstleistern.

Auf welcher Rechtsgrundlage? Die AeW ist die einzige in Österreich nach den verpflichtenden Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) eingerichtete Haftungsgesellschaft.

Wann zahlt AeW? Nur, wenn ein AeW-Mitgliedsunternehmen pleite geht und Anlegern ihr Geld nicht zurückzahlen kann. Rund 5000 der 12.500 AvW-Gläubiger könnten ihre Ansprüche noch geltend machen. Im Fall AvW verjähren die Ansprüche erst nach 30 Jahren.

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