Grasser: Freispruch im Steuerprozess
WIEN. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FP/VP) ist rechtskräftig vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies eine Nichtigkeitsbeschwerde der Finanzstrafbehörde zurück, mit der diese nun den Freispruch des Wiener Straflandesgerichts vom Juli 2022 bekämpfen wollte. Das berichteten Presse und Standard.
Freigesprochen wurde damit auch Grassers mitangeklagter ehemaliger Steuerberater. Grasser war vorgeworfen worden, rund 4,4 Millionen Euro an Honoraren, die er für Vertriebsleistungen für die Meinl Bank Antigua erhalten hatte, nicht in seiner Steuererklärung angegeben zu haben.
Noch nicht abgeschlossen ist das Buwog-Verfahren. Im Dezember 2020 wurde Grasser in erster Instanz nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt. Seine Anwälte legten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, die Entscheidung des OGH steht aus.
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