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Grundlegende Änderungen für Wohnungseigentümer

Von nachrichten.at/apa, 05. November 2021, 06:23 Uhr

WIEN. Auf die Eigentümer der mehr als 650.000 Wohneinheiten in Österreich kommen 2022 grundlegende Änderungen zu - das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wird novelliert.

Geplant ist dabei auch eine einfachere Beschlussfassung für die Durchsetzung von Maßnahmen durch Eigentümer - wer nicht mitstimmt, kann nicht mehr alles blockieren. Weiters soll die Mindestrücklage, welche die Eigentümerschaft bilden muss, künftig 90 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche betragen.

Der entsprechende Entwurf zur WEG-Novelle ging bereits retour ins Justizministerium, um diverse Stellungnahmen einzuarbeiten. Die Begutachtungsfrist war Ende August ausgelaufen. Der Gesetzestext wird noch vor Weihnachten im Nationalrat behandelt. "Das soll in den Dezember-Ausschuss und kann dann ins Dezember-Plenum", sagte ein Sprecher des Justizministeriums zur APA. Der Plan ist, dass das Gesetz am 1. Jänner 2022 in Kraft tritt.

Bei Entscheidungen der Eigentümerschaft stehen mit der Novelle Vereinfachungen ins Haus. Derzeit gestalten sich Beschlussfassungen der Eigentümergemeinschaft immer wieder schwierig. So kommen etwa grundsätzlich sinnvolle oder notwendige Maßnahmen mangels Teilnahme an der Abstimmung oftmals nicht zustande. Das soll sich ab dem kommenden Jahr ändern. Auch Vorhaben eines einzelnen Wohnungseigentümers, für das dieser derzeit noch die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer braucht, soll nicht mehr so einfach verhindert werden können wie bisher.

Für Maßnahmen, die bisher einfache Mehrheitsbeschlüsse (gemessen an den Wohnungseigentumsanteilen) erfordert haben, gibt es laut Entwurf zur WEG-Novelle ab 2022 zusätzlich die Möglichkeit, Beschlüsse zu fassen, wenn dafür zwei Drittel der abgegebenen Stimmen (nach teilgenommenen Miteigentumsanteilen) erreicht werden. Kleine Einschränkung laut Entwurf: Diese Zweidrittelmehrheit muss mindestens ein Drittel der gesamten Wohnungseigentumsanteile repräsentieren. Es ist also eine Ergänzung zur bisherigen Mehrheitsfindung geplant. Diese ist beispielsweise für die Umsetzung von Renovierungsmaßnahmen nötig. Eine qualifizierte Minderheit von einem Drittel aller Anteile kann dann Beschlüsse erwirken. Diese relative Mehrheitsbildung soll die Mehrheitsfindung erleichtern.

Auch bei Beschlüssen, die bisher einstimmig gefasst werden mussten, steht eine Neuerung an: Das Einstimmigkeitsprinzip gilt derzeit noch bei Änderungen, die ein einzelner Wohnungseigentümer durchsetzen möchte. Diese Vorgabe soll bei bestimmten Maßnahmen durch eine sogenannte Zustimmungsfiktion ersetzt werden. Die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer gilt dann als erteilt, wenn diese nicht innerhalb von zwei Monaten nach Verständigung über die geplante Änderung widersprechen.

Möglich sein soll diese Regelung der schweigenden Zustimmung jedoch lediglich bei bestimmten Entscheidungen wie etwa der behindertengerechten Ausgestaltung eines Objekts oder von allgemeinen Teilen der Liegenschaft, der Installation von Langsamladestationen für Elektrofahrzeuge, der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage an einem Reihenhaus oder Einzelgebäude, der Anbringung von sich harmonisch in das Erscheinungsbild des Hauses einfügenden Beschattungen oder dem Einbau von einbruchsicheren Türen.

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23  Kommentare
23  Kommentare
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Peter2012 (7.106 Kommentare)
am 07.11.2021 22:53

Die WEG-Nov 2022 i.d.g.F. ist zwar nicht schlecht; hat jedoch gravierende Mängel weil es zu wenig in den Klimaschutz geht und vor allem das Klagen gegen Klimaschutz und sicherheitstechnische Belange nicht ausschließt!!!

z.B.: Beharrt ein einzelner Wohnungseigentümer auf einen rutschhemenden Fliesenbelag eines außen liegenden Laubenganges können die anderen Wohnungseigentümer dies behindern. Diese Wohnungseigentümer sowie der Hausverwalter handeln dann "Vorsätzlich"! .. und dies wäre sogar ein Straftatbestand!!!

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strasi (4.410 Kommentare)
am 06.11.2021 19:27

Im Grunde genommen ist es doch so, dass der Bauträger (gemeinm.Siedlungsgenossenschaft u.a.) auch anschließend die Hausverwaltung machen. Nachdem es bei uns mit der Hausverwaltung schwere inhaltliche Differenzen gab, haben wir diese mit qualifizierter Mehrheit ausgetauscht.

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Ybbstaler (1.327 Kommentare)
am 06.11.2021 18:09

Prinzipiell gut, wenn Entscheidungen erleichtert werden. Gerade in großen Wohnhäusern wird Einstimmigkeit schwierig sein. Eine gewisse Gefahr für die Eigentümer sehe ich aber, wenn besonders eifrige Minderheiten aufwändige Maßnahmen durchpeitschen und alle müssen mitzahlen. Die Betriebs- und Erhaltungskosten könnten zur Kostenfalle werden.

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deskaisersneuekleider (4.150 Kommentare)
am 07.11.2021 07:52

Die Möglichkeit der Anfechtung der Beschlüsse bleibt weiterhin bestehen.

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susisorgenvoll (17.113 Kommentare)
am 06.11.2021 16:52

In unserem Haus in Wien konnte nie ein Einzelner eine wichtige Reparatur blockieren.

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soling (7.432 Kommentare)
am 05.11.2021 14:17

Und, wird die Kündigung / Tausch eines Verwalters auch einfacher ???

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Selten (13.716 Kommentare)
am 05.11.2021 14:56

Das wäre sehr zu wünschen.

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susisorgenvoll (17.113 Kommentare)
am 05.11.2021 22:39

Stimmt, Hausverwaltungen sind oft ein ganz großes Problem!

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sagenhaft (2.383 Kommentare)
am 06.11.2021 01:03

man kann die Hausverwaltung austauschen

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soling (7.432 Kommentare)
am 06.11.2021 07:01

Ich würde überhaupt nur befristete Verwaltungsaufträge zulassen. Das würde im Gegensatz zu dem was z.B. die WAG derzeit liefert, die Qualität merklich heben und vor allem auch die Kosten senken. Dann gebe es endlich einen gesunden Wettbewerb.

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xerMandi (2.165 Kommentare)
am 06.11.2021 09:33

Ja, aber die Hausverwaltung klagt dagegen und bekommt sogar recht. Die Erläuterungen des Gerichts zu dieser Entscheidung sind mir nicht nachvollziehbar.
Dass es überhaupt möglich ist, gegen die fristgerechte Kündigung eines Dienstleistungsverhältnisses Klage zu erheben, ist mir unbegreiflich.

Man stelle sich vor, man hat ein Abo einer Zeitung. Irgendwann gefällt sie einem nicht mehr und möchte eine andere Zeitung bestellen. Der Zeitungslieferant kann dagegen klagen und darf weiter liefern??

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susisorgenvoll (17.113 Kommentare)
am 06.11.2021 16:53

Aber nur, wenn man eine Mehrheit findet ... Hausverwaltung tauschen ist nicht einfach!

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Fettfrei (1.871 Kommentare)
am 05.11.2021 13:19

Höchste Zeit den notorischen „ bin gegen alles “ Typen eins vor den Latz zu knallen.

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 05.11.2021 16:47

Welches Interesse macht dies Begehr?

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sumpfdotterblume (3.180 Kommentare)
am 05.11.2021 17:38

Zum Beispiel die Installation einer Wallbox.

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gerald160110 (5.644 Kommentare)
am 07.11.2021 06:53

In unserer Tiefgarage mit 22 Stellplätzen sind nur fünf technisch zu realisieren. Drei sind bereits montiert, also haben noch zwei Eigentümer die Chance, danach ist Schluss, egal was beschlossen wird.

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meisteral (13.158 Kommentare)
am 05.11.2021 11:49

Endlich, damit ist die „ich bin einfach mal dagegen-Fraktion“ ausgehebelt!

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (30.556 Kommentare)
am 05.11.2021 12:43

... und die ist-mir-wurst- und die zu-faul-zum-Rückmelden-Fraktion ebenfalls.

Nicht geholfen wird aber einzelnen Eigentümern, die "nicht-ökologische" Bedürfnisse haben, zB. nach einem Klimagerät.
Diese müssen weiterhin an einer 100%igen Zustimmung aller (oft 100 - 1000en nicht wirklich betroffener) Miteigentümern scheitern, nach "Frechheit siegt" vorgehen oder den Rechtsweg beschreiten.

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susisorgenvoll (17.113 Kommentare)
am 05.11.2021 22:41

Ich habe für jedes Zimmer ein mobiles Gerät und finde damit bestens das Auslangen, denn eingeschaltet wird nur, wenn es wirklich nötig ist, abgesehen davon sind die neuen Geräte schon ziemlich klein.

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Orlando2312 (22.922 Kommentare)
am 05.11.2021 07:17

LÄNGST ÜBERFÄLLIG!!!

Wer nicht abstimmt, der stimmt mit NEIN, ist der grösste Schwachsinn, den man sich vorstellen kann. Wer auf diese Idee gekommen ist, der sollte in die Geschlossene eingeliefert werden.

In unserer Wohnanlage sind schon etliche Wohnungen vermietet. Die Vermieter haben ausser ihren Mieteinnahmen kaum ein Interesse an der Anlage und stimmen selten mit.

Vor kurzem gab es eine Abstimmung, an der 80% der Miteigentümer nicht mitstimmten. Also galt der Investitionsvorschlag der Hausverwaltung als abgelehnt, obwohl fast alle die abgestimmt hatten, dafür waren.

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Gugelbua (33.202 Kommentare)
am 05.11.2021 11:48

dito !

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (30.556 Kommentare)
am 05.11.2021 12:43

"Eigentum verpflichtet" wird da oft übersehen. Aber wehe, die wollen selber was...

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kpader (11.508 Kommentare)
am 05.11.2021 06:41

Danke! Längst fällig!

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