Grundlegende Änderungen für Wohnungseigentümer
WIEN. Auf die Eigentümer der mehr als 650.000 Wohneinheiten in Österreich kommen 2022 grundlegende Änderungen zu - das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wird novelliert.
Geplant ist dabei auch eine einfachere Beschlussfassung für die Durchsetzung von Maßnahmen durch Eigentümer - wer nicht mitstimmt, kann nicht mehr alles blockieren. Weiters soll die Mindestrücklage, welche die Eigentümerschaft bilden muss, künftig 90 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche betragen.
Der entsprechende Entwurf zur WEG-Novelle ging bereits retour ins Justizministerium, um diverse Stellungnahmen einzuarbeiten. Die Begutachtungsfrist war Ende August ausgelaufen. Der Gesetzestext wird noch vor Weihnachten im Nationalrat behandelt. "Das soll in den Dezember-Ausschuss und kann dann ins Dezember-Plenum", sagte ein Sprecher des Justizministeriums zur APA. Der Plan ist, dass das Gesetz am 1. Jänner 2022 in Kraft tritt.
Bei Entscheidungen der Eigentümerschaft stehen mit der Novelle Vereinfachungen ins Haus. Derzeit gestalten sich Beschlussfassungen der Eigentümergemeinschaft immer wieder schwierig. So kommen etwa grundsätzlich sinnvolle oder notwendige Maßnahmen mangels Teilnahme an der Abstimmung oftmals nicht zustande. Das soll sich ab dem kommenden Jahr ändern. Auch Vorhaben eines einzelnen Wohnungseigentümers, für das dieser derzeit noch die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer braucht, soll nicht mehr so einfach verhindert werden können wie bisher.
Für Maßnahmen, die bisher einfache Mehrheitsbeschlüsse (gemessen an den Wohnungseigentumsanteilen) erfordert haben, gibt es laut Entwurf zur WEG-Novelle ab 2022 zusätzlich die Möglichkeit, Beschlüsse zu fassen, wenn dafür zwei Drittel der abgegebenen Stimmen (nach teilgenommenen Miteigentumsanteilen) erreicht werden. Kleine Einschränkung laut Entwurf: Diese Zweidrittelmehrheit muss mindestens ein Drittel der gesamten Wohnungseigentumsanteile repräsentieren. Es ist also eine Ergänzung zur bisherigen Mehrheitsfindung geplant. Diese ist beispielsweise für die Umsetzung von Renovierungsmaßnahmen nötig. Eine qualifizierte Minderheit von einem Drittel aller Anteile kann dann Beschlüsse erwirken. Diese relative Mehrheitsbildung soll die Mehrheitsfindung erleichtern.
Auch bei Beschlüssen, die bisher einstimmig gefasst werden mussten, steht eine Neuerung an: Das Einstimmigkeitsprinzip gilt derzeit noch bei Änderungen, die ein einzelner Wohnungseigentümer durchsetzen möchte. Diese Vorgabe soll bei bestimmten Maßnahmen durch eine sogenannte Zustimmungsfiktion ersetzt werden. Die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer gilt dann als erteilt, wenn diese nicht innerhalb von zwei Monaten nach Verständigung über die geplante Änderung widersprechen.
Möglich sein soll diese Regelung der schweigenden Zustimmung jedoch lediglich bei bestimmten Entscheidungen wie etwa der behindertengerechten Ausgestaltung eines Objekts oder von allgemeinen Teilen der Liegenschaft, der Installation von Langsamladestationen für Elektrofahrzeuge, der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage an einem Reihenhaus oder Einzelgebäude, der Anbringung von sich harmonisch in das Erscheinungsbild des Hauses einfügenden Beschattungen oder dem Einbau von einbruchsicheren Türen.
Die WEG-Nov 2022 i.d.g.F. ist zwar nicht schlecht; hat jedoch gravierende Mängel weil es zu wenig in den Klimaschutz geht und vor allem das Klagen gegen Klimaschutz und sicherheitstechnische Belange nicht ausschließt!!!
z.B.: Beharrt ein einzelner Wohnungseigentümer auf einen rutschhemenden Fliesenbelag eines außen liegenden Laubenganges können die anderen Wohnungseigentümer dies behindern. Diese Wohnungseigentümer sowie der Hausverwalter handeln dann "Vorsätzlich"! .. und dies wäre sogar ein Straftatbestand!!!
Im Grunde genommen ist es doch so, dass der Bauträger (gemeinm.Siedlungsgenossenschaft u.a.) auch anschließend die Hausverwaltung machen. Nachdem es bei uns mit der Hausverwaltung schwere inhaltliche Differenzen gab, haben wir diese mit qualifizierter Mehrheit ausgetauscht.
Prinzipiell gut, wenn Entscheidungen erleichtert werden. Gerade in großen Wohnhäusern wird Einstimmigkeit schwierig sein. Eine gewisse Gefahr für die Eigentümer sehe ich aber, wenn besonders eifrige Minderheiten aufwändige Maßnahmen durchpeitschen und alle müssen mitzahlen. Die Betriebs- und Erhaltungskosten könnten zur Kostenfalle werden.
Die Möglichkeit der Anfechtung der Beschlüsse bleibt weiterhin bestehen.
In unserem Haus in Wien konnte nie ein Einzelner eine wichtige Reparatur blockieren.
Und, wird die Kündigung / Tausch eines Verwalters auch einfacher ???
Das wäre sehr zu wünschen.
Stimmt, Hausverwaltungen sind oft ein ganz großes Problem!
man kann die Hausverwaltung austauschen
Ich würde überhaupt nur befristete Verwaltungsaufträge zulassen. Das würde im Gegensatz zu dem was z.B. die WAG derzeit liefert, die Qualität merklich heben und vor allem auch die Kosten senken. Dann gebe es endlich einen gesunden Wettbewerb.
Ja, aber die Hausverwaltung klagt dagegen und bekommt sogar recht. Die Erläuterungen des Gerichts zu dieser Entscheidung sind mir nicht nachvollziehbar.
Dass es überhaupt möglich ist, gegen die fristgerechte Kündigung eines Dienstleistungsverhältnisses Klage zu erheben, ist mir unbegreiflich.
Man stelle sich vor, man hat ein Abo einer Zeitung. Irgendwann gefällt sie einem nicht mehr und möchte eine andere Zeitung bestellen. Der Zeitungslieferant kann dagegen klagen und darf weiter liefern??
Aber nur, wenn man eine Mehrheit findet ... Hausverwaltung tauschen ist nicht einfach!
Höchste Zeit den notorischen „ bin gegen alles “ Typen eins vor den Latz zu knallen.
Welches Interesse macht dies Begehr?
Zum Beispiel die Installation einer Wallbox.
In unserer Tiefgarage mit 22 Stellplätzen sind nur fünf technisch zu realisieren. Drei sind bereits montiert, also haben noch zwei Eigentümer die Chance, danach ist Schluss, egal was beschlossen wird.
Endlich, damit ist die „ich bin einfach mal dagegen-Fraktion“ ausgehebelt!
... und die ist-mir-wurst- und die zu-faul-zum-Rückmelden-Fraktion ebenfalls.
Nicht geholfen wird aber einzelnen Eigentümern, die "nicht-ökologische" Bedürfnisse haben, zB. nach einem Klimagerät.
Diese müssen weiterhin an einer 100%igen Zustimmung aller (oft 100 - 1000en nicht wirklich betroffener) Miteigentümern scheitern, nach "Frechheit siegt" vorgehen oder den Rechtsweg beschreiten.
Ich habe für jedes Zimmer ein mobiles Gerät und finde damit bestens das Auslangen, denn eingeschaltet wird nur, wenn es wirklich nötig ist, abgesehen davon sind die neuen Geräte schon ziemlich klein.
LÄNGST ÜBERFÄLLIG!!!
Wer nicht abstimmt, der stimmt mit NEIN, ist der grösste Schwachsinn, den man sich vorstellen kann. Wer auf diese Idee gekommen ist, der sollte in die Geschlossene eingeliefert werden.
In unserer Wohnanlage sind schon etliche Wohnungen vermietet. Die Vermieter haben ausser ihren Mieteinnahmen kaum ein Interesse an der Anlage und stimmen selten mit.
Vor kurzem gab es eine Abstimmung, an der 80% der Miteigentümer nicht mitstimmten. Also galt der Investitionsvorschlag der Hausverwaltung als abgelehnt, obwohl fast alle die abgestimmt hatten, dafür waren.
dito !
"Eigentum verpflichtet" wird da oft übersehen. Aber wehe, die wollen selber was...
Danke! Längst fällig!