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Gebärdensprache wird Maturafach

Von Sonderthemen - Redaktion, 28. September 2024, 00:04 Uhr
Gebärdensprache wird Maturafach
Die Österreichische Gebärdensprache ist die Erstsprache von rund 10.000 gehörlosen Menschen. Bild: colourbox.de

Inklusion im Schulsystem: Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) wird in den Lehrplänen der AHS-Oberstufen verankert.

Die Schülerinnen und Schüler können den ÖGS-Unterricht zukünftig – unabhängig von ihrem Hörstatus – als Alternative zur zweiten lebenden Fremdsprache (Latein oder Griechisch) sowie als Wahlpflichtgegenstand wählen. Somit kann auch in der österreichischen Gebärdensprache maturiert werden.

Der neue Lehrplan wurde gemeinsam mit Expertinnen und Experten und dem österreichischen Gehörlosenbund erarbeitet. Erstmals unterrichtet wird er ab dem Schuljahr 2026/27. "Wir verankern die Österreichische Gebärdensprache fix im Regelschulwesen. Damit gelingt ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Inklusion in unserem Schulsystem", so Bildungsminister Martin Polaschek.

Gebärdensprache verbindliche Übung in Pflichtschule

Für gehörlose und gehörbeeinträchtigte Kinder wird ÖGS in der Pflichtschule ab dem Schuljahr 2025/26 eine eigenständige, verbindliche Übung. Für alle – also auch hörende – Kinder in der Pflichtschule kann ÖGS dann auch als unverbindliche Übung angeboten werden.

Genau wie gesprochene Sprache ist Gebärdensprache sehr differenziert und nicht nur eine rudimentäre Zeichensprache; deswegen unterscheidet sie sich von Land zu Land. Es gibt regionale Dialekte und altersspezifische Unterschiede.

Eine vollwertige und eigenständige Sprache

Die Österreichische Gebärdensprache ist laut Statistik Austria die Erstsprache von ungefähr 10.000 gehörlosen Menschen. Seit 2005 ist die ÖGS verfassungsrechtlich als vollwertige Sprache anerkannt. Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) ist demnach eine eigenständige, linguistisch vollwertige und natürliche Sprache.

Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung

In den Schulen kam die Österreichische Gebärdensprache bislang jedoch kaum vor. Grundsätzlich können gehörlose oder stark gehörbeeinträchtigte Pflichtschüler und Pflichtschülerinnen eine Sonderschule oder eine Inklusionsklasse mit Hörenden in einer Regelschule besuchen, die Entscheidung liegt bei den Eltern.

Unabhängig vom gewählten Standort können sie dort in einzelnen oder allen Fächern nach dem ergänzenden Lehrplan der Sonderschule für gehörlose Kinder unterrichtet werden, der auf ihre besonderen Lernvoraussetzungen eingeht. An den Pflichtschulen gibt es dabei laut Ministerium Förderung durch speziell ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen mit Gebärdensprachkenntnissen. An Bundesschulen, vor allem in der AHS-Oberstufe und BMHS, bekommen schwerhörige oder gehörlose Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Persönlichen Assistenz Dolmetschleistungen, damit sie Fachinhalte besser verstehen können.

Mit den neuen Lehrplänen für Gebärdensprache soll es laut Ministe- rium künftig einen "gesteuerten und professionellen Sprachunterricht" an AHS für alle Schülerinnen und Schüler geben. Mehr zur ÖGS findet man auf www.oegsdv.at.

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