Strabag und Raiffeisen sollen zwei Milliarden zahlen
WIEN/KALININGRAD. Russisches Gericht verurteilte Strabag-Aktionäre zu Schadenersatzzahlung - RBI kündigt Berufung an
Ein Gericht im russischen Kaliningrad hat am Montag einer Milliardenklage der sanktionierten russischen Gesellschaft Rasperia gegen Österreichs Baukonzern Strabag, dessen Kernaktionäre und die russischen Tochter der Raiffeisen Bank International (RBI) stattgegeben und sie zu einer Zahlung von 2,04 Milliarden Euro verpflichtet. Das Urteil kann gegen Vermögenswerte der AO Raiffeisenbank, der russischen Raiffeisentochter, vollstreckt werden.
Die AO Raiffeisenbank wird gegen das Urteil Berufung einlegen, diese hat laut einem Sprecher aufschiebende Wirkung: Vorläufig werde nichts gezahlt. Allerdings werde die Raiffeisenbank Russland Rückstellungen bilden. Wie hoch diese ausfallen, wurde auf Nachfrage nicht gesagt. Die Höhe sei auch abhängig von der Vollstreckung von Ansprüchen der österreichischen Vermögenswerte von Rasperia. Diese bestehen aus 28,5 Millionen Strabag-Aktien und damit verbundenen Dividendenansprüchen für 2021, 2022 und 2023. Rechtliche Schritte der RBI in Österreich sind geplant. Am 4. Februar wird die RBI ihr vorläufiges Ergebnis präsentieren. Bis dahin soll die Höhe der Rückstellung feststehen. Die Raiffeisenbank Russland sei zu Unrecht in den Rechtsstreit hineingezogen worden, so RBI-Vorstandschef Johann Strobl. Man werde in Russland gegen das Fehlurteil Berufung erheben und abhängig von den weiteren Entwicklungen vor den russischen Gerichten gemeinsam mit der RBI in Österreich rechtliche Mittel gegen Rasperia ergreifen.
Die Rasperia hält 24,1 Prozent der Strabag-Aktien. Der Anteil ist wegen der westlichen Sanktionen eingefroren. Ex-Rasperia-Eigentümer Oleg Deripaska konnte nicht mehr auf Aktien und Dividenden zugreifen. Firmensitz von Rasperia ist Kaliningrad. Weil die Vollstreckung im westeuropäischen Rechtssystem aussichtslos war, klagte die Rasperia Schadenersatz von Raiffeisen Russland ein, das mit seinen Vermögenswerten greifbar ist.
Das Urteil kam überraschend Die Beteiligten hatten zuletzt noch eine Reihe von Anträgen gestellt, etwa hinsichtlich einer unabhängigen Bewertung des Strabag-Aktienpakets. Die Anträge wurden laut RBI aber vom Gericht zurückgewiesen. Verhandelt wurde unter Auschluss der Öffentlichkeit.