Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Kein Ende im Grasser-Prozess: Berufungsverfahren nach vier Jahren weiter offen

Von nachrichten.at/apa, 21. November 2024, 19:05 Uhr
Grasser: Freispruch im Steuerprozess
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser Bild: APA/GEORG HOCHMUTH/APA-POOL

WIEN. 2020 wurde der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt. Er soll unter anderem das Verbrechen der Untreue begangen haben, was Grasser bestreitet.

Am 4. Dezember jährt sich das erstinstanzliche Urteil im Grasser-Prozess zum 4. Mal, einen Termin für das Berufungsverfahren beim Obersten Gerichtshof (OGH) gibt es noch immer nicht. Auf APA-Anfrage hieß es beim OGH, heuer werde es keine Verhandlung mehr geben. Seinerzeit wurde der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt. Er soll unter anderem das Verbrechen der Untreue begangen haben, was Grasser bestreitet. 

Grasser, einst Politstar unter der ÖVP-FPÖ-Regierung von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, meinte im Dezember 2020 nach dem Urteil im Wiener Straflandesgericht: "Sie sehen mich traurig und schockiert. Dieses Urteil sprengt alles, was ich mir vorstellen konnte." Richterin Marion Hohenecker hingegen hielt bei der Urteilsverkündung fest: "Wer redlich wirtschaftet, benötigt keine Konten in Liechtenstein."

Mehrere nicht rechtskräftige Haftstrafen

Auch zahlreiche Mitangeklagte fassten - nicht rechtskräftig - mehrjährige Haftstrafen aus. So wurde der Zweitangeklagte, der ehemalige FPÖ-Manager Walter Meischberger, zu sieben Jahren nicht rechtskräftig verurteilt. Er sagte kürzlich zur "Presse": "Ein Viertel meiner Lebenszeit oder ein Drittel der Schaffenszeit meines Lebens musste ich für dieses Verfahren aufwenden. Alles, was ich mir vorher geschaffen hatte, wurde mir genommen." Der Trauzeuge von Grasser musste Privatkonkurs anmelden.

Insgesamt sprach das Geschworenengericht in erster Instanz acht Schuldsprüche und sechs Freisprüche aus. Der Ex-Lobbyist Peter Hochegger erhielt sechs Jahre Haft. Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics bekam zwei Jahre, nicht rechtskräftig. Vollinhaltlich freigesprochen wurde der frühere Immofinanz-Vorstand Christian Thornton.

In dem Prozess ging es um Provisionen von 9,6 Millionen Euro beim Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften (Buwog und andere) sowie von 200.000 Euro bei der Einmietung der Linzer Finanzdienststellen in den Terminal Tower in Linz. Diese Gelder sollen unter anderem bei Grasser gelandet sein, was dieser vehement bestreitet. Der Schöffensenat sah dies anders. Grasser habe seine politische Funktion missbraucht, gegen Vermögensinteressen verstoßen und seine aufertragenen Verpflichtungen nicht erfüllt.

Geduld bei Wirtschaftsprozessen gefragt

Dass bei Wirtschaftsprozessen manchmal Geduld gefragt ist, zeigt ein Prozess um Schwarzgeld-Kassen bei der teilstaatlichen Telekom Austria, der Anfang Oktober des heurigen Jahres anlief. Bei der Verhandlung handelt es sich um "Nachwehen" zu Vorgängen, die 15 bis 20 Jahre zurückliegen und in deren Mittelpunkt ebenfalls der Lobbyist Hochegger steht. Er erhielt laut eigener Aussage Millionenbeträge von der Telekom, um damit eine illegale Parteienfinanzierung zu betreiben.

Bei Grasser tauchten die ersten Berichte über eigenartige Geldflüsse rund um die Privatisierung der Buwog im September 2009 auf. Meischberger und Hochegger erstatteten daraufhin Selbstanzeige, weil sie das Geld nicht versteuert hatten. Die mittlerweile verstorbene Grünen-Abgeordnete Gabriela Moser zeigte Hochegger, Meischberger und Grasser bei der Staatsanwaltschaft wegen Korruptionsverdachts an, im September 2010 fanden dann die ersten Einvernahmen statt.

Dämpfer für Grasser durch Generalprokuratur

Im Juli 2016 hat dann die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, nach langwierigen Rechtshilfeansuchen im Ausland wegen der globalen Geldverschiebungen, Anklage gegen Grasser und Co erhoben, im April 2017 wurde diese dann rechtskräftig. Am 12. Dezember 2017 stand Grasser zum ersten Mal vor Richterin Hohenecker. Platz auf der Anklagebank nahm er erst immer dann, wenn die Kameras der zahlreichen Medien ausgeschaltet werden mussten.

Dann wurde es ruhig um das Verfahren, bis zum Mai 2024. Die Generalprokuratur, die höchste Staatsanwaltschaft der Republik, die als Rechtswahrerin auftritt, empfahl dem Obersten Gerichtshof, die erstinstanzlichen Schuldsprüche im Kern zu bestätigen. "Nach Ansicht der Generalprokuratur wäre das Urteil sozusagen im Kern wegen ergangener Untreue-Schuldsprüche im Wesentlichen zu bestätigen", sagte damals ein Sprecher der Generalprokuratur. Grassers Anwalt Manfred Ainedter betonte danach, es handle sich "um eine unverbindliche Rechtsmeinung" der Generalprokuratur, an die der Oberste Gerichtshof in keiner Weise gebunden sei.

mehr aus Wirtschaft

Architekturkritik: Ein Raum im Dazwischen

Flexibilität statt Fachwissen steht bei Führungskräften hoch im Kurs

Warum Frauenförderung oft scheitert – und was Betriebe ändern müssen

 Für Meta-Chef  Zuckerberg naht das Ende des Handys

Interessieren Sie sich für dieses Thema?

Mit einem Klick auf das “Merken”-Symbol fügen Sie ein Thema zu Ihrer Merkliste hinzu. Klicken Sie auf den Begriff, um alle Artikel zu einem Thema zu sehen.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

10  Kommentare
10  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Gugelbua (33.202 Kommentare)
am 26.11.2024 16:50

was kostet uns die endlos Farce❔😉

lädt ...
melden
antworten
zeroana (1.601 Kommentare)
am 23.11.2024 13:57

Also kein Urteil weil doch nicht so klar? Oder wie?

lädt ...
melden
antworten
HumanBeing (2.180 Kommentare)
am 22.11.2024 07:17

Meischberger: "Ein Viertel meiner Lebenszeit oder ein Drittel der Schaffenszeit meines Lebens musste ich für dieses Verfahren aufwenden. Alles, was ich mir vorher geschaffen hatte, wurde mir genommen."

Mei arm. Wo er doch nicht mal wusste, was seine Leistung war.

lädt ...
melden
antworten
tituspullo (1.991 Kommentare)
am 21.11.2024 21:15

Höchstwahrscheinlich wird er im Jenseits die 8 Jahre verbüsen 🤡🤡🤡

lädt ...
melden
antworten
tituspullo (1.991 Kommentare)
am 21.11.2024 21:11

Bananenrepublik mit Alpen und Seeblick - zusätzlich zu den Zirkus mit Benko - wo eine ehemalige Kindergärtnerin seinen ,, mittellosen,, Sohn eine viertel Million Euro monatlich für ,, das Loch ,, zahlt. Wir werden von die Behörden für Dumm gehalten und verkauft. Zum kotzen 🤮🤮🤮

lädt ...
melden
antworten
Clarissa07 (7 Kommentare)
am 22.11.2024 07:16

ÖVP Politiker, die Straftaten beging er als er von der FPÖ zur ÖVP gewechselt ist. Bitte keine Tatsachen vertauschen,

lädt ...
melden
antworten
Friz (526 Kommentare)
am 21.11.2024 20:23

Die Aussage von Richterin Marion Hohenecker: "Wer redlich wirtschaftet, benötigt keine Konten in Liechtenstein." zeigt, dass sie voreingenommen ist und keine Ahnung von internationaler Wirtschaft hat.

Sollte das Urteil ähnlich „intelligent“ sein, sollte die Berufung gute Erfolgsaussichten haben.

lädt ...
melden
antworten
NeujahrsUNgluecksschweinchen (30.559 Kommentare)
am 21.11.2024 20:12

Tja, wie lange war das schon her, dass ein damals junger Schönling von der FP ins Amt gehievt wurde, das Familiensilber zu Gunsten einmaliger positiver Staatsbilanzen verscherbelt hat und ...

Inzwischen gab es weitere FP-Koalitionen, mit deren Aufarbeitung wir genauso hinten sind.

lädt ...
melden
antworten
Austria3 (263 Kommentare)
am 21.11.2024 19:33

Stellt das ganze ein, belegt ihn mit einer Zahlung an hilfsbedürftige Menschen. Alles andere dauert wieder Jahre und kostet viel Geld. Wenn Grasser 95 Jahre alt ist, kommt vielleicht ein Urteilsspruch.

lädt ...
melden
antworten
NeujahrsUNgluecksschweinchen (30.559 Kommentare)
am 21.11.2024 20:13

Dann ist er ohnedies haftunfähig.
Am Zeitfaktor ist Grasser und Co. nicht unschuldig!

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen