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Mieter zahlen keine Makler-Gebühren mehr

Von nachrichten.at/apa, 22. März 2022, 11:14 Uhr
Neue Wohnbau-Regeln: Mehr Kaufoptionen
Das neue Gesetz soll mit Ende 2022, spätestens Anfang 2023 zur Anwendung kommen.  Bild: Colourbox

WIEN. Wer ab 2023 eine Wohnung mietet, muss keine Maklerprovision mehr zahlen. Die Bundesregierung führt, wie im Koalitionsabkommen vereinbart, das sogenannte Bestellerprinzip ein.

Derjenige, der den Wohnungsmakler beauftragt, soll diesen künftig auch bezahlen, sagte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Dienstag in einer Pressekonferenz. Es geht um 50 Mio. Euro jährlich, die nun Vermieter und nicht mehr Mieter zahlen sollen. In der Regel beträgt die Provision zwei Monatsmieten.

Vor allem für einkommensschwache Familien und Studierende sei die Maklerprovision eine enorme finanzielle Herausforderung, betonte Zadic. Da jede dritte Mietwohnung nach Ende der Befristung neuvermietet werde, fallen für viele Menschen immer wieder Maklergebühren an, so die grüne Ministerin. Es sei eine große Ungerechtigkeit, für eine Dienstleistung zu bezahlen, die man nicht selbst beauftragt habe.

Der Gesetzesentwurf soll am Mittwoch in Begutachtung gehen. Nach Beschluss im Parlament ist eine sechsmonatige Übergangsfrist vorgesehen, danach soll das Bestellerprinzip angewendet werden. Dies soll Ende 2022 oder Anfang 2023 der Fall sein.

Was Justizministerin Alma Zadic (Grüne) dazu sagt:

ÖVP-Bautensprecher Johann Singer begründete die Übergangsfrist mit einem Paradigmenwechsel, auf den sich die Immobilienbranche einstellen müsse. Ob im Gegenzug die Inflationsanpassung bei den Richtwert- und Kategoriemieten per 1. April erfolgt, ließ Zadic offen. Dies sei noch in Prüfung, so die Ministerin. Es würden gerade die Auswirkungen abgeschätzt.

Die Grünen-Abgeordnete Nina Tomaselli sagte, in der Novelle des Maklergesetzes würde auch verankert, damit das Bestellerprinzip nicht umgangen werden kann. So dürfe für eine Wohnung, die inseriert wird, vom Mieter keine Provision verlangt werden, ebenso wenn Eigentümer oder Hausverwaltung mit dem Makler verflochten sind. Die Doppelmaklertätigkeit bleibt grundsätzlich erlaubt.

Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) betonte, dass auch Studierende und Lehrlinge profitieren werden. Sie äußerte Wertschätzung für die Makler als "professionelles Bindeglied" zwischen Vermieter und Mieter.

Die Regierung hat sich bei den Gesetzesplänen unter anderem Deutschland als Vorbild genommen. Dort wurde das Bestellerprinzip vor sieben Jahren eingeführt. Zadic sagte, sie gehe nicht davon aus, dass die Vermieter die Provision auf die Miete aufschlagen werden. Auch in Deutschland sei es zu keiner Erhöhung gekommen. Auch die Zahl der Wohnungsinserate sei in Deutschland nur vorübergehend zurückgegangen und habe sich wieder auf dem vorherigen Niveau eingependelt.

Das Bestellerprinzip war eine jahrelange Forderung von Mieterschutzorganisationen. Auch Arbeiterkammer und SPÖ drängten mehrfach darauf, Widerstand kam aus der Immobilienwirtschaft. Im Wahlkampf 2019 schwenkte die ÖVP um und trat ebenfalls für das Bestellerprinzip ein.

Eine Analyse zum neuen Makler-Gesetz:

SPÖ und FPÖ begrüßten am Dienstag ein Einführung des Bestellerprinzips. Den beiden Oppositionsparteien geht es aber nicht weit genug. Sie fordern, dass unter anderem die Erhöhung der Richtwert- und Kategoriemieten ausgesetzt bleibt. Auch Arbeiterkammer und Mietervereinigung erklärten, dass weitere Schritte folgen müssten.

Das großteils von Arbeiterkammer und Gewerkschaft finanzierte Momentum Institut rechnete vor, dass vor allem junge Menschen entlastet würden. Umgerechnet auf die Mietdauer trifft die Provision die Gruppe der 15- bis 34-Jährigen mit im Schnitt 42 Euro monatlich am stärksten.

Der Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) erklärte, mit dem Bestellerprinzip würden Arbeitsplätze ruiniert und die Wohnungssuche erschwert. Den Maklern würde die Geschäftsgrundlage entzogen. Die Wirtschaftskammer geht davon aus, dass tausende Arbeitsplätze wegfallen werden, weil Vermieter künftig ihre Wohnungen selbst vermieten werden anstatt kostenpflichtig einen Makler zu beauftragen.

In Österreich sind rund 5.500 Immobilienmakler mit ungefähr 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aktiv. "Bei näherer Betrachtung gibt es mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer", sagte Wirtschaftskammer-Fachverbandsobmann Georg Edlauer. Zu befürchten seien Leerstände und illegale Ablösen.

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28  Kommentare
28  Kommentare
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oliverh (278 Kommentare)
am 22.03.2022 21:33

Viele Makler pfeifen ohnedies auf das Mietgeschäft im Wohnungsbereich. Viel Aufwand für verhältnissmässig wenig Geld.

Somit werden wieder viele Wohnungen vom Markt verschwinden weil sich viele Vermieter die Vermietung einfach nicht antun. Deutschland hat es vorgezeigt-hat nur den Wohnungsmarkt verknappt und die Mieten sind nach oben gerauscht.

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speedy63 (321 Kommentare)
am 22.03.2022 20:17

Gehört vielleicht nicht in diese Rubrik, seit den letzten Plagiats Vorwürfen gegen Zadic, ist es sehr ruhig geworden, hat sie oder hat sie nicht, die GrünInnen sind im verschweigen verhüllen etc, in der Zwischenzeit zu Weltmeister avanciert. Da sind die Türkisen ein Lercherlschas, da haben die Minister das weite gesucht……

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Petziziege (3.590 Kommentare)
am 22.03.2022 16:28

In Österreich möchte ich ja gar keine Wohnung Mieten ...
Um den Preis kann ich mir in anderen Ländern ein ganzes Schloss mieten ...👍

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higgs (1.292 Kommentare)
am 22.03.2022 16:32

wo denn?
eigentlich sind die mieten in österreichs großstädten günstig im vergleich zu anderen ländern.

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Natscho (5.968 Kommentare)
am 22.03.2022 16:52

Vielleicht in ihrem geliebten Russland

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spoe (16.145 Kommentare)
am 22.03.2022 14:45

Wird alles über die Betriebskosten abgerechnet, die Hausverwaltung wird nochmals teurer.

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d13g04 (9 Kommentare)
am 22.03.2022 15:20

Über die Betriebskosten darf das nicht abgerechnet werden.
Betriebskosten sind gesetzlich festgelegt - MRG § 21

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Observer100 (557 Kommentare)
am 22.03.2022 14:40

Werden wohl die Mieten teurer!!

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snooker (4.476 Kommentare)
am 22.03.2022 13:41

Höchste Zeit!

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u25 (5.523 Kommentare)
am 22.03.2022 13:15

Dann werden sich die Mietsuchenden halt alle beim Makler vormerken lassen müssen.

Erst dann wird der Makler für ihn als Besteller tätig werden

Und dann ist natürlich auch Honorar fällig.

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Natscho (5.968 Kommentare)
am 22.03.2022 14:14

Es gibt Umgehungsklauseln im Gesetz
wäre illegal

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higgs (1.292 Kommentare)
am 22.03.2022 16:40

Wer bestellt zahlt ist ein guter Grundsatz.
Welche Konsequenzen wird es haben? Kurz werden sich Vermieter selbst bemühen und dann doch die mühsame arbeit wieder vergeben. eventuell gibt es dann bei großen gesellschaften ein paar leute mehr für den zweck. oder die befristungen werden länger oder sogar unbefristet vermietet
Allerdings wird das Geld auch wieder irgendwo herein kommen müssen und zwar in form von mieten.

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Natscho (5.968 Kommentare)
am 22.03.2022 16:53

Es wird einfach weniger von diesen Blutsaugern geben
Und die erbrachte Leistung wird etwas bessser mit der bezahlung übereinstimmen

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ImI (374 Kommentare)
am 22.03.2022 13:08

Die Kosten werden dann halt über die Jahre auf den Mietpreis aufgeschlagen. Jeder der kalkuliert muss das so machen, das ist die Grundlage für ordentliches kaufmännisches Arbeiten.
Eines ist klar und das ist bei allen Geschäftsvorgängen so, der Endverbraucher zahlt immer die Kosten. Wer anders behauptet hat entweder keine Ahnung oder lügt einfach.

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Superheld (13.408 Kommentare)
am 22.03.2022 13:46

Oder über (illegale) Pseudoablösesummen.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (30.556 Kommentare)
am 22.03.2022 13:54

Die kann man relativ problemlos über Mietschlichtstellen (Mag. Linz) zurückholen.

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ImI (374 Kommentare)
am 22.03.2022 14:02

Sag ich ja keine Ahnung!

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spoe (16.145 Kommentare)
am 22.03.2022 14:40

Haha, das kann man am freien Wohnungsmarkt in der Praxis vergessen. Theorie und Praxis gehen weit auseinander.

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2good4U (20.210 Kommentare)
am 22.03.2022 12:29

"Das bedeutet, dass derjenige, der bei Verkauf oder Vermietung einer Wohnung einen Makler beauftragt, diesen auch bezahlen muss - und das ist der Regel der Vermieter oder Verkäufer. Aktuell zahlt immer der Mieter oder Käufer."

Das ist so nicht ganz richtig.
Beim Verkaufen einer Immobilie kassieren die Makler auf beiden Seiten bis zu 3% + MwSt.
Gerade beim Verkauf kommen oftmals auch zwei Makler zusammen.
Nämlich dann wenn der Verkäufer einen Makler mit dem Verkauf beauftragt und der Käufer über einen anderen Makler sucht.

Da die Immobilienpreise derzeit sowieso überzogen sind würde ich aktuell niemals die (gesetzlich maximal zulässigen) 3% zahlen.

Für Mieter ist die Änderung erfreulich, besonders für jene die öfters die Wohnung wechseln. Wieso ein Mieter den Makler bezahlen soll weil der Vermieter selbst keine Lust hat sich einen Mieter zu suchen war mir schon immer schleierhaft.

Vielleicht gibt es ja jetzt künftig wieder öfter Wohnungen ohne Maker zu mieten.

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eulenspiegel (746 Kommentare)
am 22.03.2022 12:14

Dafür werden andere Kosten um das X fache erhöht. Bring leider nichts. Typisch für diese Regierung.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 22.03.2022 13:24

Geht es dir nur ums Sudern mittels ein paar Schlagwörtern oder hast du inhaltlich auch etwas? Dann ließe sich nämlich drüber diskutieren.

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Peter1983 (2.558 Kommentare)
am 22.03.2022 12:08

Man kann hier getrost von einer rein kosmetischen Änderung sprechen.

Am Ende des Tages werden die Kosten vom Mieter getragen - indem man einfach die Miete etwas höher ansetzt. Ob das zielführend ist?

Ich bin froh, dass ich mit Maklern und der Vermietung nichts mehr zu tun habe.

Natürlich gibt es unter Vermietern auch schwarze Schafe - aber rechtlich gestern ist der Vermieter einer Wohnung der Depp vom Dienst, es ist einfach so.

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tradiwaberl (16.054 Kommentare)
am 22.03.2022 11:43

Vom Prinzip her gut, aber wer meint, dass diese Kosten nicht hintenrum auf den Käufer/Mieter abgewälzt werden, der glaubt wohl auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten...

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Natscho (5.968 Kommentare)
am 22.03.2022 11:28

längst überfällig!
Habe nocht nie eingesehen, warum ich für's Türe aufsperren und einer schwindligen Willhaben-Anzeige 3 Monatsmieten abdrücken soll.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (30.556 Kommentare)
am 22.03.2022 13:02

Unverbindliche Angaben ohne Haftung... ist auch so ein Klassiker.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 22.03.2022 13:25

Welche 3 Monatsmieten, gibst du dem Makler soviel Trinkgeld?

1 BMM bis 3 Jahre Mietdauer, 2 BMM bei längerer Befristung oder unbefristet.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (30.556 Kommentare)
am 22.03.2022 13:58

Bei Mieten sind es inzwischen nur noch 2 BMM.

Bei Kaufpreisen bzw. im gewerblichen Bereich aber noch immer 3 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% Umsatzsteuer!

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (30.556 Kommentare)
am 22.03.2022 13:58

bzw 3% vom Kaufpreis

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