Mietervereinigung will OGH-Urteil nutzen
LINZ. Die Mietervereinigung Oberösterreich findet jenes Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), über das die OÖN gestern berichtet haben, "sehr erfreulich".
Der OGH hat die breite Definition von Betriebskosten für nichtig erklärt. Für den Vorsitzenden der Mietervereinigung Oberösterreich, Peter Binder, sollte dieses Urteil den Auftakt zu einer grundsätzlichen Mietrechtsreform im Bund bilden, die Betriebskosten seien hauptverantwortlich für die steigenden Wohnkosten.
Nötig wäre seiner Ansicht nach auch ein Entrümpeln des Betriebskostenkatalogs – konkret etwa die Weiterverrechnung der Hausversicherung. Bei der Wohnbeihilfe des Landes OÖ sei der Deckel von sieben Euro pro Quadratmeter nicht mehr zeitgemäß. Auch hier sollten die Energie- und Betriebskosten stärker berücksichtigt werden.
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Lächerlicher Streit über Definitionen der Betriebskosten.
Unstrittig ist, dass diese Kosten kaum der Vermieter zahlen wird, dann werden eben die Mieten noch weiter erhöht.
Wer ein modernes Haus oder eine Wohnung nimmt, hat eben höhere Betriebskosten als bei Wohnflächen mit geringerem Standard.
Neue Heizungssysteme sind teuer in der Wartung und Reparatur, ein verpflichtender Aufzug kostet auch nicht wenig, ebenso die Tiefgarage und deren regelmäßige Reinigung, große und vermehrte Glasflächen treiben die Versicherungsprämien oder die Reparaturkosten in die Höhe, und so weiter.
Wohnungen mit geringem und mittlerem Standard sind oft Ladenhüter, fast alle wollen es maximal modern und repräsentativ. Und die Betriebskosten sind eine logische und faktenbasierte Folge davon, egal wie es rechtlich definiert wird. Am Ende hat es der Mieter zu bezahlen, in welcher Form auch immer.
Naja, weil das auch thematisiert wurde - alte Häuser sind anfälliger für Schäden (insbesondere Rohrbruch oder Sturmschäden), da kann die Versicherung entsprechend teurer werden.
Bei den Kosten wird ständig gedrückt - es gibt keine Hausbesorger mehr sondern es wird die billigste Reinigungsfirma beauftragt, Instandhaltungen werden vernachlässigt. Bei Neuvermietungen von Altbauwohnungen wird mehr schlecht als recht renoviert und dann teurer angeboten.
Aber in Wirklichkeit werden die Betriebskostenabrechnungen der Vermieter oder Hausverwaltungen kaum hinterfragt oder überprüft.
Mieterhöhungen bei Bestandsverträgen sind ja nur sehr eingeschränkt (Index) möglich. Über die Kosten etwas Extrageld zu verdienen, liegt nahe, wenngleich ich keinen Generalverdacht aussprechen würde.
Dass die Mietervereinigung da Aufklärung und Einschränkungen will, kann ich gut nachvollziehen und begrüße ich. An den Wohnkosten - da stimme ich zu - wird sich aber vermutlich nicht allzu viel ändern.
Bravo Herr Binder, damit treffen Sie genau den Nerv.
Bei uns im Haus ist die WAG Verwalter, die Gebäudeversicherung besteht bei der Wiener Städtischen und als Vermittler dieser schein ein Versicherungsmakler im Einflussbereich der Raiba auf.
Sprich: Die WAG schließt die Versicherung genau genommen über einen Eigentümer der WAG bei einem anderen Eigentümer der WAG ab.
Ob hier immer der beste Preis/beste Prämie für den echten Zahler erzielt wird wäre zu prüfen und das Naheverhältnis scheint mir hier auch nirgend ausreichend dokumentiert.
Derartige Zusammenhänge aufklären und sichtbar machen wäre hilfreich.
Aber noch schwieriger wird es werden, bessere Verträge zu erarbeiten.
Als Mieter(gemeinschaft) haben Sie natürlich Einblick in die Betriebskostenabrechnung (Belegeinsicht) nach dem MRG bzw. WGG und könnten bei Bedarf einen besseren Vertrag einbringen. Sofern Sie einen besseren bekommen...
Und bei Genossenschaftswohnungen können Sie bis 6 Monate zurück einen Einspruch einlegen, überall anders bis zu 2 Jahre.
Jammern und lästern bringt in diesem Fall wie so oft wenig bis gar nichts.