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Roamingkosten: Steyrer erhielt im Urlaub Rechnung von 16.000 Euro

Von nachrichten.at, 22. August 2024, 09:34 Uhr
girl and smartphone
Die Arbeiterkammer empfiehlt, dass Urlauber die Roaming-Funktion direkt beim Betreiber ausschalten lassen. Bild: MOSTOVYE

LINZ. Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich mahnen zur Vorsicht.

Innerhalb der Europäischen Union (und Norwegen, Liechtenstein und Island) entstehen keine zusätzlichen Kosten für Telefonie und Internet. Dies gilt auch für Freieinheiten laut Tarifbestimmungen. Außerhalb der EU kann die Nutzung des Smartphones kostspielig werden. Das erlebte auch ein Steyrer, wie die Arbeiterkammer Oberösterreich berichtet.

Der Mann kaufte sich vor der Abreise in die Schweizer Berge ein Wochenpaket bei seinem Netzanbieter, um etwa einen Messengerdienst nutzen zu können. Am  Morgen danach dann die böse Überraschung: Über Nacht waren Roamingkosten von mehr als 16.400 Euro entstanden. Der Datenfluss nach Überschreiten der erworbenen Datenmenge nicht gestoppt worden und auch die rechtlich vorgeschriebene Sperre bei 60 Euro hatte nicht gegriffen,  obwohl am Handy entsprechende Benachrichtigungen eingegangen waren.

Der Steyrer brach seinen Urlaub entsetzt ab und nahm Kontakt mit seinem Netzanbieter und der Abteilung Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich auf. Die Konsumentenschützer wandten sich an den Mobilfunkanbieter und forderten die Korrektur der Forderung auf maximal 60 Euro. Denn eine Sperre bei 60 Euro bzw. im zweiten Schritt bei 120 Euro muss per Gesetz solche Belastungen verhindern.

Nur wenn Konsumenten diese Sperren aktiv außer Kraft setzen, wäre die Forderung berechtigt. Erfreulicherweise antwortete der Anbieter noch am selben Tag: Der Steyrer musste nur 60 Euro bezahlen, der Rest wurde gutgeschrieben. 

Kosten bei Zwischenlandung

In einem anderen Fall verbrachte eine Frau aus St. Martin ihren Urlaub auf der portugiesischen Insel Madeira. Im Anschluss erhielt sie eine Rechnung für den Datentransfer von 8 MB in Höhe von 67,06 Euro. Die Konsumentin konnte sich das nicht erklären, da Portugal zur EU gehört und wandte sich an die Arbeiterkammer - ihr Mobilfunkanbieter hatte auf ihre Anfrage nicht reagiert.

Die Lösung des Rätsels brachte der Einzelgesprächsnachweis: Die Daten am Rückreisetag in der Schweiz heruntergeladen wurden, bei der Zwischenlandung am Flughafen Zürich. Die Arbeiterkammer mahnt hier zur Vorsicht: Selbst bei solch kurzen Aufenthalten können Roamingkosten entstehen. 

Generell empfehlen die Konsumentenschützer, sich vor dem Urlaubsantritt genau über die Bedingungen zu informieren. Die Roaming-Funktion kann selbst, oder auch vom Betreiber deaktiviert werden, um auch in Grenzgebieten sicher zu sein. Auch die Mobilbox sollte deaktiviert werden: Nicht entgegengenommene Anrufe werden ansonsten auf die Mobilbox umgeleitet und es kommt zum sogenannten Passivroaming, warnt die Arbeiterkammer. 

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2  Kommentare
2  Kommentare
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Welser12345 (75 Kommentare)
gerade eben

Gratulation zu diesem Artikel - in einem Artikel gibt es zwei absolut unverständliche Sätze, da Wörter fehlen...
Das ist Qualitätsjournalismus ... KI steht hier vermutlich für "Keine Intelligenz"

siehe:
Der Datenfluss nach Überschreiten der erworbenen Datenmenge nicht gestoppt worden ...

Die Daten am Rückreisetag in der Schweiz heruntergeladen wurden ... (Joda lässt grüßen...)

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spoe (14.838 Kommentare)
vor 2 Stunden

Es gibt selten "teure" Probleme im Ausland, wobei die Schweiz mit der Swisscom wohl eine Ausnahme darstellt. Die sind als Quasi-Monopolist extrem teuer und stehen unter staatlichem Schutz.

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