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Reiseverkehr: Was ist im Stau erlaubt?

Von nachrichten.at, 22. August 2024, 12:12 Uhr
Stau Autobahn Verkehr Kolonnenverkehr
(Symbolbild) Bild: VOLKER WEIHBOLD

Die finale Rückreisewelle am Ende der Sommerferien steht kurz bevor. Staus sind da vorprogrammiert. Wie man sich richtig im Stau und stockenden Verkehr verhält und was verboten ist

Viel Geduld ist oft bei der Rückreise von Urlaubsorten in der Hauptreisezeit notwendig. "Leider gehören Staus in der Reisezeit zum Alltag", sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. "Bei sommerlichen Temperaturen und auf langen Fahrten ist es allerdings noch einmal schwerer, einen kühlen Kopf zu bewahren, wenn nichts mehr geht." 

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Hoffer gibt Antworten darauf, was in Österreich im Stau und stockenden Verkehr erlaubt ist und was nicht:

  • Rettungsgasse bilden: Bei stockendem Verkehr – also vor allem bei Stau – muss Einsatzfahrzeugen ein schnelles Durchkommen ermöglicht werden. "Die Rettungsgasse ist auf mehrspurigen Richtungsfahrbahnen, wie Autobahn und Autostraße, zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen zu bilden. Das gilt auch dann, wenn man kein Einsatzfahrzeug wahrnimmt", sagt Hoffer. Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen von bis zu 2.180 Euro rechnen. Dazu können noch Verfahrenskosten und Schadenersatzforderungen kommen.
  • Rechtsfahrgebot: Das Rechtsfahrgebot gilt immer, soweit es zumutbar ist. "Den zweiten Fahrstreifen darf man ausnahmsweise länger nutzen, wenn auf dem ersten Streifen viele Fahrzeuge langsam unterwegs sind und man dort immer nur sehr kurze Strecken fahren könnte", sagt der Jurist. Immer, wenn man nicht ganz rechts fährt, gilt es, regelmäßig in den Rückspiegel zu schauen.
  • Überholen: An sich darf man rechts nicht überholen. Ausnahmen bestehen nur, wenn Kolonnen nebeneinander fahren, auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit.
  • Aussteigen: Grundsätzlich darf man auf Autobahnen und Schnellstraßen das Fahrzeug auch bei Stau nicht verlassen. Bei erkennbar längerem Stillstand sollte die Exekutive aber keine Strafen aussprechen, zumindest wenn keinerlei Gefahr besteht. Weit vom Fahrzeug entfernen darf man sich allerdings auf keinen Fall. Beim Überqueren der Rettungsgasse ist besondere Vorsicht geboten.
  • Rückwärtsfahren oder Wenden: Beides ist auf der Autobahn verboten – es sei denn, die Polizei fordert dazu auf, um den Verkehr von der Autobahn abzuleiten. Eigenständige Aktionen sind nicht nur gefährlich, sondern werden mit einer Strafe bis zu 726 Euro geahndet. "Geisterfahren" ist noch teurer und kann auch den Führerschein kosten.

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  • Pannenstreifen: Diese Verkehrsfläche ist – wie der Name schon sagt – für Fahrzeuge reserviert, die aufgrund einer Panne zum Stillstand gebracht werden mussten. Wer meint, so den Stau "auszutricksen" und die nächste Abfahrt oder einen Rastplatz zu erreichen, riskiert bis zu 726 Euro Verwaltungsstrafe. In seltenen Fällen kann der Pannenstreifen mittels Fahrstreifensignalisierung freigegeben werden. Dann gilt auch hier das Rechtsfahrgebot.
  • Reißverschlusssystem: Ist ein Fahrstreifen wegen eines Unfalls oder einer Baustelle blockiert, muss man sich unmittelbar vor der Engstelle im Reißverschlussverfahren einordnen. Bei richtiger Anwendung kann der Verkehr auf diese Weise – zwar langsamer, aber doch - am Laufen gehalten werden.

Aber der Mobilitätsclub warnt: Diese Regeln gelten für Österreich, in anderen Ländern können die Bestimmungen abweichen. 

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2  Kommentare
2  Kommentare
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sarkast (556 Kommentare)
vor einer Stunde

I werd oft narrisch wegen:
a) permanenten Mittelstreifen-/oder Linksfahrern
b) mir kommt vor, dass ca.50% keinen Blinker mehr im Auto haben
c) Behindertenparkplätze oder Eltern/Kind Parkplätze von Ignoranten beparkt werden ...

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Zonne1 (3.759 Kommentare)
vor einer Stunde

Viele werden schon automatisch narrisch, sobald sie hinterm Lenkradl sitzen ...

Gleiten statt Hetzen !

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