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Rückzahlung von Hilfen bei Verstößen?

Von OÖN, 09. Dezember 2021, 00:05 Uhr
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Symbolbild: 2G-Kontrolle Bild: HANS PUNZ (APA)

LINZ/WIEN. Die Regierung kündigte schärfere Kontrollen im Handel und in der Gastronomie an.

Anlässlich des bevorstehenden Lockdown-Endes in Österreich will die Regierung die Zügel bei den Kontrollen im Handel und in der Gastronomie anziehen. Wer sich nicht an Schutzmaßnahmen wie die Einhaltung der 3-G- bzw. 2-G-Regel oder die FFP2-Maskenpflicht halte, müsse mit Konsequenzen rechnen, kündigten gestern Bundeskanzler Karl Nehammer (VP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) an.

"Es muss vorbei sein mit dieser augenzwinkernden Wurschtigkeit" bei den Kontrollen, sagte Mückstein. Bei Verstößen drohe den Gastronomie- und Handelsbetrieben eine Rückzahlung der geleisteten Corona-Hilfszahlungen.

62 Händler reichten Klage ein

Im Handel geht unterdessen die Furcht vor weiteren Lockdowns um. Um in diesem Punkt laut eigenen Angaben "rechtliche Klarheit" zu schaffen, brachten 62 heimische Händler eine Klage beim Verfassungsgerichtshof ein, wie am Dienstag bekannt wurde. Die Händler aus allen Branchen (Mode, Sport, Elektro) sehen in der Schließung ihrer Geschäfte einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Eigentum und auf Erwerbsfreiheit. Der Gleichheitssatz werde ebenso verletzt wie das Legalitätsgebot.

Ebenfalls am Dienstag wurde der neue Kollektivvertrag für die 150.000 Handelsarbeiter fixiert. Sie erhalten mit Jahresbeginn durchschnittlich 2,8 Prozent mehr Lohn. Für 415.000 Handelsangestellte liegt das Plus, wie berichtet, bei durchschnittlich 2,55 Prozent.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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we5314 (164 Kommentare)
am 09.12.2021 16:41

Längst überfällig ;

In ITALIEN werden Hotels und Gastrobetriebe auf die Einhaltung der Regeln tatsächlich überprüft , bei zwei maligen Verstoss wird der Betrieb au´tomatisch für 10 Tage geschlossen !
Ausserdem gibt es dort generell keinen Ersatz für entgangenen Umsatz !!!

Diese Vorgangsweise wirkt , habe ich selber erlebt !!!

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (30.556 Kommentare)
am 09.12.2021 08:59

Das Grundrecht auf Eigentum und Erwerbsfreiheit hat sich pandemiebedingt dem Überlebensbedarf unterzuordnen.

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Almroserl (7.529 Kommentare)
am 09.12.2021 14:55

Richtig .
so steht es auch , so mein Wissen, in der Verfassung geschrieben.

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