Wirecard-Prozess: Dritter Angeklagter will sein Schweigen brechen
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MÜNCHEN. In den seit Dezember 2022 laufenden Wirecard-Prozess könnte Bewegung kommen.
Der seit Verhandlungsbeginn schweigsame dritte Angeklagte Stephan von Erffa will am 17. Juli erstmals zu den Anklagevorwürfen aussagen. Diesen Termin nannte der Vorsitzende Richter Markus Födisch zu Beginn des 134. Prozesstags am Mittwoch.
Der ehemalige Chefbuchhalter des 2020 kollabierten Konzerns hatte zum Prozessauftakt seine Personalien bestätigt, ansonsten aber im bisherigen Verlauf des Mammutverfahrens kein Wort zur Sache gesagt. Die IV. Strafkammer des Münchner Landgerichts unter Födischs Leitung hat von Erffa im Gegenzug für ein Geständnis eine Haftstrafe zwischen sechs und acht Jahren in Aussicht gestellt.
Ob der frühere Chefbuchhalter in seiner Stellungnahme Anklagevorwürfe einräumen oder zurückweisen will, ist noch nicht klar. Die Verteidigerin von von Erffa, Sabine Stetter, wollte am späteren Vormittag noch eine Erklärung abgeben.
Vorwurf des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs
Hauptanklagepunkt gegen den früheren Chefbuchhalter, den früheren Wirecard-Vorstandschef und Österreicher Markus Braun und den bis 2020 in Dubai für Wirecard tätigen Manager Oliver Bellenhaus ist gewerbsmäßiger Bandenbetrug: Die drei sollen gemeinsam mit etlichen Komplizen Milliardenumsätze erfunden haben, um ihr eigentlich defizitäres Unternehmen über Wasser zu halten. Von der Schlüsselfigur Jan Marsalek, Ex-Vertriebschef von Wirecard, fehlt weiter jede Spur,
Den Betrugsschaden beziffert die Münchner Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage auf gut drei Milliarden Euro. Bisher stand im Prozess Aussage gegen Aussage: Der seit vier Jahren in Untersuchungshaft sitzende Braun als Hauptangeklagter weist sämtliche Vorwürfe zurück. Bellenhaus hingegen hat den Großteil der Anklagevorwürfe eingeräumt.