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Aufregung um neue EU-Richtlinie für pflanzliche Heilmittel

Von Gerhard Schwischei, 04. Mai 2011, 00:04 Uhr

Laut EU-Richtlinie muss bei pflanzlichen Heilmitteln künftig ein Mindestmaß an Qualität garantiert sein. Knackpunkt: Eine vereinfachte, aber dennoch nicht billige Registrierung ist erforderlich.

Unter den Alternativmedizinern herrscht Aufregung. Im Internet und in E-Mails wird zu einer Unterschriftenaktion gegen eine EU-Richtlinie mit strengeren Zulassungsbedingungen für alternative Arzneimittel aufgerufen und vor der übermächtigen Pharmaindustrie gewarnt. In den diversen Foren wird das so dargestellt, als ginge es um ein Verbot von pflanzlichen Heilmitteln.

Allein in Deutschland haben 117.000 Menschen eine entsprechende Petition gegen diese EU-Richtlinie an den Bundestag unterschrieben. Worum geht es nun tatsächlich? Die entsprechende EU-Richtlinie (Traditional Herbal Medicinal Products Directive) stammt bereits aus dem Jahr 2004 und wurde in Österreich 2006 in innerstaatliches Recht umgesetzt.

Mit Ende April laufen jetzt allerdings die letzten Übergangsfristen aus. Das heißt: Die Zulassung traditioneller und pflanzlicher Arzneimittel wird künftig in der EU nach einem vereinfachten Verfahren einheitlich geregelt.

Reinhard Länger vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen erklärt , dass man mit dieser Richtlinie den Herstellern der Heilmittel entgegenkomme. Im Gegensatz zu herkömmlichen Medikamenten müssten keine klinischen Tests durchgeführt werden. Es genüge der Nachweis, dass die pflanzliche Medizin bereits 30 Jahre sicher angewendet werde, 15 Jahre davon in der EU. Die angepriesene heilende Wirkung muss plausibel sein und es darf zu keiner Gesundheitsgefährdung kommen.

Helga Tieben vom Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs (Pharmig) sagt, es gehe im Sinne des Konsumentenschutzes vor allem darum, dass traditionelle Arzneipflanzen ein Mindestmaß an Qualitäts-, Wirksamkeits- und Sicherheitsnachweise erbringen. Die Kräutertees oder homöopathische Mittel sind davon gar nicht betroffen, weil sie nicht als Medikamente gelten.

Nicht alle zugelassen

Der Salzburger Ganzheitsmediziner Gerhard Schneider beklagt, dass es dadurch zu einer Konzentration des Verkaufs solcher Heilmittel über die Apotheken komme. Die Alliance for Natural Health kritisiert, es würden nur noch traditionelle Heilmittel für die Behandlung geringer Beschwerden zugelassen. Dabei deckten traditionelle Medizinsysteme alle Erkrankungen ab.

Letztlich geht es auch um die Kosten: Für die Registrierung eines einzigen Mittels müssen nach Angaben Tiebens, die bei etlichen Herstellern nachgefragt hat, mindestens 40.000 Euro gerechnet werden. Das ist zwar nur ein Bruchteil des Aufwands für herkömmliche Medikamente. Umsatzschwache Produkte würden damit aber, wie Tieben sagt, vom Markt genommen werden, weil sich das Registrierungsverfahren nicht mehr lohne.

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4  Kommentare
4  Kommentare
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susisorgenvoll (17.040 Kommentare)
am 05.05.2011 17:16

sind auch weiterhin alle pflanzlichen Arzneimittel, die es schon bisher in Apotheken zu kaufen gab, weiterhin erhältlich. Falls ein neuer Produzent, ein neues Produkt auf den Markt bringen will, muss es ein verkürztes Registrierungsprocedere durchlaufen, ansonsten gilt das Produkt nicht als Arznei, sondern als Lebensmittel.
Im übrigen ist auf der HP der TU Berlin nachzulesen, dass die Mails bezüglich des generellen Verkaufsverbots alle Hoax-Mails sind!

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tupfendackel (378 Kommentare)
am 05.05.2011 12:01

Danke Pharmalobby. Danke.Ihr meint es alle so gut mit uns. Bald kommen dann vielleicht die Zwangsimpfungen für alle. Die Lobby braucht Geld, und lästige Naturheilmittel samt Anwendern sind da nur im Weg.

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oblio (25.183 Kommentare)
am 05.05.2011 19:42

früher auch schon!
Ich denke jetzt besonders an die Pockenimpfung!
Wenn ich mir den heutigen Impfpass für Kinder anschaue,
ist es ja auch heutzutage so!
Es werden allerdings pflanzliche Mittel möglicherweise
solche wie Hustensäfte, Mistelprodukte oder ähnliches in Drageeform oder Einreibemittel betroffen sein.
Trotzdem ist das wieder so eine Bevormundung, denn soche Mittel haben auch heute schon bestimmte Standards, wenn man sie nicht gerade im I-Net bestellt.
Von der Gurkenkrümmumng zum Kamillenextrakt ist es ein weiterer
Weg zur totalen €U-Diktatur!

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 05.05.2011 20:07

Die Regelung der Gurkenkrümmung hat der Handel verlangt - und es hätte nur eines EINZIGEN Vetos bedurft: Nur haben halt im Ministerrat alle brav das Pratzerl gehoben - wie sie es eben von den heimischen Parlamenten gewohnt sind - und nachher, als rauskam, was sie beschlossen hatten, aud "die EU" geschimpft.

Das war auch bei der "Konfitüre" so: Kein einziger "unserer" Vertreter - und wir bezahlen eine ganze Reihe - hat den Text gelesen, bevor er abgenickt wurde.

Da kann "die EU" nichts, aber auch gar nichts dafür.

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