Landeverbote für Flugzeuge aus Risikoländern verlängert
WIEN. Kurz vor der erwarteten Veröffentlichung allgemeiner Reisebeschränkungsempfehlungen der EU hat Österreichs Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) eine nationale Maßnahme zur Bekämpfung von Coronavirus-Infektionen verlängert.
Flugzeuge aus acht Staaten sowie einer italienischen Region dürfen bis zum 15. Juli nicht in Österreich landen. Betroffen vom österreichischen Landeverbot sind somit weiterhin Flüge aus Belarus, China, Großbritannien, dem Iran, Portugal, Russland, Schweden, der Ukraine sowie der italienischen Region Lombardei.
Ausnahmebewilligungen sind seit einer Novelle der Landeverbotsverordnung am 18. Juni auch für den Fall möglich, dass ein Flug nach Österreich "im Interesse der Republik" steht. Dies sei im Zuge von Lockerungen gerechtfertigt gewesen, begründete eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums. "Insbesondere wirtschaftliche, politische oder andere gesellschaftspolitische Ereignisse, die von Relevanz für die Republik sind, fallen in diese Kategorie", betonte sie und verwies auf erforderliche Einzelfallüberprüfungen durch das zuständige Ministerium.
Entscheidung der EU der nicht abgewartet
Relevant ist diese neue Ausnahmekategorie insbesondere für Wien als Ort internationaler Verhandlungen: Ein Flugzeug des russischen Verteidigungsministeriums konnte auf dieser Grundlage kürzlich eine Delegation zu Abrüstungsgesprächen mit den USA nach Österreich bringen.
Mit der Verlängerung der Landeverbote hat Österreich eine für Dienstag geplante Entscheidung der EU nicht abgewartet. Die EU will empfehlen, Reisebeschränkungen aus Drittstaaten insbesondere an konkrete Coronavirus-Infektionsraten zu koppeln. Derartige Regeln wären deutlich transparenter als jene in Österreich: Die faktischen Grundlagen, auf deren Basis das österreichische Gesundheitsministerium für manche Staaten ein Landeverbot aussprach, für andere, teils stärker von der Coronavirus-Pandemie betroffene Staaten dies jedoch nicht tat, waren teilweise nur schwer nachvollziehbar.