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Zweitbrille ist in Österreich doch nicht mehr Pflicht

Von nachrichten.at, 07. Oktober 2013, 12:33 Uhr
Zweitbrille in Österreich nicht mehr Pflicht
Fehlsichtige Autofahrer sollten eine Reservebrille im Auto mitführen. Bild: MorePixels/Augenoptikermeister

Nach der neuen Rechtslage ist das Mitführen einer Zweitbrille bei fehlsichtigen Autofahrern nicht mehr vorgeschrieben, wird aber von Polizei und Fahrschulen dringend empfohlen.

Wie die OÖN berichtet haben, können fehlsichtige Autofahrer, die keine Ersatzbrille mitführen, gestraft werden, korrekt ist jedoch: „Das Mitführen einer Ersatzbrille ist in Österreich zwar nicht mehr Pflicht, allerdings sollten verantwortungsvolle Autofahrer eine Zweitbrille mitführen. Auch Führerscheinneulingen wird bereits bei ihrer Ausbildung dringend nahe gelegt, eine Ersatzbrille mitzuführen. Egal ob sie Kontaktlinsen- oder Brillenträger sind“, informiert Peter Gumpelmayer, Bundesinnungsmeister der Augen- und Kontaktlinsenoptiker.

Wer seine Fehlsichtigkeit im Führerschein eingetragen hat und bei einer Verkehrskontrolle ohne Brille erwischt wird, muss mit Strafen rechnen. Gumpelmayer warnt außerdem: „Sollte ein Lenker ohne vorgeschriebenen Sehbehelf einen Unfall verursachen, so hat er zudem auch zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen zu tragen! Wer sich gleich eine Zweitbrille zulegt, fährt nicht nur sicherer, sondern auch beruhigter.“

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14  Kommentare
14  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
pepiboeck (3.234 Kommentare)
am 08.10.2013 13:47

Der Verwaltungsgerichtshof erklärte die Zeitbrillenauflage schon in den siebziger Jahren für unzulässig

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( Kommentare)
am 08.10.2013 09:39

ersatzlinsen mit, egal was der gumpelmayer sagt oder nicht sagt...

es gibt schon so viele brillenanbieter, da muss man eh nicht zu dem teuersten gehen....

ganz einfach....

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FranzausWels (2.700 Kommentare)
am 08.10.2013 06:52

Ich verwende kontaktlinsen um bis zur brille zu sehen. Gilt das auch schon als reservebrille?

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wertz (1.009 Kommentare)
am 07.10.2013 20:35

Naja, in Zukunft werden dann wahrscheinlich die Polizisten auch noch einen Sehtest durchführen müssen.

Könnte ja sein, dass einer seine Fehlsichtigkeit nicht eingetragen hat und trotzdem schlecht sieht, oder ist er dann lt. österreichischer Auffassung gar nicht fehlsichtig ....... 8-) (Brillensmily)

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Zaungast_17 (26.856 Kommentare)
am 07.10.2013 20:05

zwinkern

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herst (12.972 Kommentare)
am 07.10.2013 18:47

solln se de Zweitbrülln beim foahrn a aufsetzn,dann brauchn se se net bled frogn lassn bei da Kontroi obs a Reseavebrülln mithobn...is nur de Frog ob des de Kontrollierer a bemerkn tatn...

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oeggoe (17.926 Kommentare)
am 07.10.2013 19:44

Bin gspannt, obs a Entgegnung gibt.

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pera (53 Kommentare)
am 07.10.2013 16:06

Zuerst Hirn(bez.Recherche) einschalten und dann erst Mund aufmachen!!!

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 07.10.2013 12:58

warum vorher die bewusste Fehlinformation der Optiker?
Wollte diese Branche etwa mit einer bewussten Lüge Geschäfte machen?

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( Kommentare)
am 07.10.2013 14:45

ersatzbrille..könntest blind sein.?
ersatzzähne...wie sollst mit die "kojaks " kommunizieren ?
ersatzprothese...was wenn dich da "kojak " zum aussteigen auffordert ?
einen reserveführerschein, wenn dir einer abhanden kommt.
und warum nicht gleich ein ersatzauto ?
wäre zu viel arbeit geworden für die Polizei geworden.

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oeggoe (17.926 Kommentare)
am 07.10.2013 19:46

Heut gekauft!!

Wechselkennzeichen sei Dank ohne Mehrkosten

I sag nur: Zweitürer mit langer Motorhaube!!!

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 07.10.2013 19:53

Aha-.....verlängerung...
grinsen

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oeggoe (17.926 Kommentare)
am 07.10.2013 20:03

Nö, is Bj. 1989!!

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oblio (25.203 Kommentare)
am 08.10.2013 10:36

Einen Oldie als Verlängerung!
Mehrwertverlängerung?

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