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Hundehalter und das Gesetz: Was ist erlaubt, was nicht?

21. Juli 2018, 06:45 Uhr

Wer gegen das Hundehaltegesetz verstößt, riskiert eine Verwaltungsstrafe, die bis zu 7000 Euro ausmachen kann

Welche Rechte und vor allem welche Pflichten haben Hundebesitzer in Österreich? Diese Frage sollte jedes Herrchen und jedes Frauchen wie aus dem Effeff beantworten können. Denn ausnahmslos jeder, der sich einen bellenden Vierbeiner nimmt, muss hierzulande einen Sachkundekurs besuchen. Dort wird erklärt, wie sich Hundebesitzer laut Gesetz ihren Haustieren gegenüber, aber auch in ihrer Umwelt verhalten sollten.

Die Realität zeigt, dass manche den Kursinhalt rasch wieder vergessen. Rücksichtsloses Verhalten bringt aber alle Hundebesitzer in Verruf. Zudem drohen bei Verwaltungsübertretungen, die angezeigt werden, Geldstrafen von bis zu 7000 Euro.

Wer dies vermeiden will, sollte sich an folgende Verhaltensregeln halten:

Meldepflicht: Jeder Hund muss amtlich gemeldet und mit einer Hundemarke versehen werden.

Sicherheit: Jeder Hundehalter ist dazu verpflichtet, sein Tier so zu halten, dass es weder Menschen noch andere Tiere gefährdet oder unzumutbar belästigt.

Leinenpflicht: An öffentlichen Orten im Gemeindegebiet müssen Hunde an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen. Dies gilt ebenso in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sowie für gekennzeichnete Spielplätze und im Bereich größerer Menschenansammlungen (z. B. Einkaufszentren, Gasthäuser, Badeanlagen, Vergnügungsparks). Im Wald müssen Hunde nicht angeleint werden, ertappt jedoch ein Jagdschutzorgan einen wildernden Hund, ist es ihm gesetzlich erlaubt, diesen zu töten.

Freilauf: Auf fremden Grundstücken dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt herumlaufen.

Sackerl fürs Gackerl: Die Exkremente des Hundes müssen an öffentlichen Orten sofort entfernt werden.

Artgerechte Haltung: Hunde müssen genügend Bewegungsfreiheit haben, sie dürfen nicht dauerhaft angebunden werden (Kettenhunde). Zudem müssen sie die Möglichkeit zu sozialen Kontakten haben. Das Futter muss in Art, Qualität und Menge dem Alter und dem Bedarf des Hundes entsprechen.

Kupierverbot: Seit 2005 ist das Kupieren (Einkürzen) von Schwanz und Ohren bei Hunden tierschutzrechtlich verboten. Hunde brauchen diese Körperteile zur Kommunikation. Auch das Ausstellen von Hunden, die nach dem 1. Jänner 2008 geboren und kupiert wurden, ist in Österreich nicht mehr zulässig. Seit 2012 sind zudem Import, Erwerb, Vermittlung und Weitergabe von kupierten Hunden, die ab 2008 geboren wurden, verboten. Ausnahme: Eine Tierschutzorganisation vermittelt einen geretteten Hund aus dem Ausland. Wer das Kupierverbot missachtet, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 7500 Euro wegen Tierquälerei.

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113  Kommentare
113  Kommentare
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( Kommentare)
am 21.07.2018 08:01

Ist das Sommerloch schon so groß, dass man jetzt die Hundehalter gegen die Hundehasser aufbringt?...

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weinberg93 (16.866 Kommentare)
am 19.07.2018 19:38

Ich frage mich manchmal, was ist überhaupt ein Hund?
Ein Chihuahua mit 1,5 kg, den eine Tussi in der Handtasche spazieren trägt für mich nicht!

Und es stellt sich weiter die Frage, warum für einen Chihuahua und ein 60 kg Keuwi die gleichen Vorschriften gelten sollen.

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spoe (15.766 Kommentare)
am 21.07.2018 08:02

Man darf die Kleinen nicht aufgrund der Größe diskriminieren. zwinkern

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weinberg93 (16.866 Kommentare)
am 21.07.2018 13:23

Aber man könnte für diese Gruppe die Gesetze bzgl. Haltung von Ratten verordnen und anwenden!

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GunterKoeberl-Marthyn (18.178 Kommentare)
am 19.07.2018 14:17

Die Tierheime setzen sich überhaupt nicht wegen der Hundegesetze ein und mein Hund ist der letzte! Was die Stadt durch die Ordnungswache anzeigt, erfüll sie selber nicht, wie man im TV beim Bürgeranwalt sehen konnte! Für die ganz kleinen Hunde gibt es gar keine Beißkörbe und daher dürfen diese auch nicht in den Lift auf den Schlossberg einsteigen! Ich habe der Dame dann meinen zweiten, den viel zu großen unpassenden, faltbaren Beißkorb geborgt, dann war die Fahrt möglich!

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ersterkarli (4.696 Kommentare)
am 19.07.2018 16:49

Wennst wieder munter bist schau dir mal an was du da zusammenschreibst.
Herr Dreamteam.

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 19.07.2018 13:53

Laut O.Ö. Hundehalteordnung darf eine Leine maximal 1,5 m lang sein. So gut wie alle Hundehalter, vor allem jene kleiner Hunde haben eine ausfahrbahre Hundeleine, die bis zu 10 m oder so lang ist. Diese sind laut Gesetz nicht erlaubt.

Hat sich schon jemals irgendwo irgend ein Wachorgan darum gekümmert und wegen dieser Hundeleinen eine Strafe verhängt?

Eher nicht.

Grosse Teile des Gesetzes sind also "totes Recht", weil sich ohnehin niemand um die Einhaltung oder Ahndung bei Zuwiderhandeln kümmert und das Zuwiderhandeln von der Mehrheit praktiziert wird.

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alf_38 (10.952 Kommentare)
am 19.07.2018 13:56

So a Schmarrn - im Ortgebiet ja - außerhalb nein.

Bitte hier kein Halbwissen zu verbreiten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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despina15 (10.098 Kommentare)
am 21.07.2018 07:59

ist richtig,eine Hundeleine darf
tatsächlich nur 1,5m lang sein im
Ortsgebiet!!

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juergenk (207 Kommentare)
am 19.07.2018 13:27

Ich finde das ein Hund mit 2 Leinen zu führen ist. Wenn einmal eine abreißt, dann ist eine zweite Sicherheitsleine noch da.
Zur Sicherheit der Menschen und Tiere

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( Kommentare)
am 19.07.2018 13:30

Du hast auch sicher 2, besser 3 Gurte im Auto, der Sicherheit wegen....

Noch besser, du fährst gar nicht Auto und verbringst dein Leben in einer Gummizelle - für maximale Sicherheit.

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juergenk (207 Kommentare)
am 19.07.2018 13:46

es müssen ja nicht zwei Leinen sein. Aber eine wirklich geprüfte Sicherheitsleine, die ev. auch jedes Jahr geprüft werden soll. (so wie bei einem Auto-Pickerl)
Ich bin mir sicher da laufen viele mit billigen hochgefährlichen Leinen herum, welche jederzeit reißen können und der Hund dann ohne Kontrolle herum läuft.

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alf_38 (10.952 Kommentare)
am 19.07.2018 13:47

Bist du hier der Pausenclown oder sowas?????????

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juergenk (207 Kommentare)
am 19.07.2018 13:49

und jetzt alf bleib ganz ruhig.
Das ganze war ein Scherz.
Hab selbst einen Hund und lasse diesen auch außerhalb des Ortsgebiets frei laufen, wenn es die Umgebung zu lässt.

Im Wald hänge ich meinen Hund an, weil ich selber nicht will das mein Hund vielleicht versehentlich ein Tier aufscheucht, auch wenn mein Hund nicht nachhetzt.

PS Außerhalb im Ortsgebiet räume ich auch die Kacke meines Hundes NICHT weg, wenn er auf Felder/Wiesen sich entledigt. Falls er es mal am Straßenrand / Bankette macht schon.

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alf_38 (10.952 Kommentare)
am 19.07.2018 13:54

Ich wusste - du bist der Pausenclown sonst noch was beizutragen????

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juergenk (207 Kommentare)
am 19.07.2018 14:06

Ich glaub du brauchst einen Clown, vielleicht kommt dann dein Blutdruck wieder runter.

Sei glücklich mit deinen Hunden und versuch nicht hier in diesem Forum mit deinen Postings die Welt zu verändern. Die Leute die das HIER lesen und mit posten sind entweder extrem PRO oder CONTRA. Glaubt das du HIER irgendwas bewirken kannst?!?!?

In der realen Welt muss man mit dem Menschen auskommen. Und selbst wenn du dich an alle Regeln der Welt halten willst, kommt irgendwo ein Komiker daher und schnäuzt dich an weil er anderer Meinung ist.
Alles was ich hier geschrieben habe lässt sich übrigens auf sehr viele Andere Beiträge bzw. Artikel und deren Postings auch anwenden.

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alf_38 (10.952 Kommentare)
am 19.07.2018 13:33

Und ich finde - du hättest dir dieses Posting sparen und dich somit weniger blamieren können.

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Milka (2.627 Kommentare)
am 19.07.2018 12:53

Würde jeder Hundebesitzer generell Tierbesitzer seinen Hausverstand einschalten, bräuchte man diese Gesetze gar nicht, die sowiso wie man sieht von vielen nicht eingehalten werden. Und diese Umfrage ist auch für die Katz, natürlich werden die meisten sagen, sie halten sich an die Gesetze, aber in der Praxis schauts halt oft anders aus.
Mir ist schon oft passiert, nicht in meinem direkten Umfeld, da halten sich alle Hundehalter an die Leinenpflicht, und man kennt sich und weiß, bei wem man ableinen kann, aber wenn man zb. zum See fährt, dass einem viele Hunde leinenlos entgegen kommen. Wenn ich das schon nicht mag und ich liebe Hunde, wie müssen sich da erst hundelose Besucher fühlen und das sollte man bedenken. Durch reden und Körperhaltung erfährt man, ob derjenige oder seine /ihre Kinder die Nähe meines Hundes mag, oder nicht, aber von vornherein davon auszugehen, empfinde ich als egoistisch.

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alf_38 (10.952 Kommentare)
am 19.07.2018 13:02

100 % Zustimmung.

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ersterkarli (4.696 Kommentare)
am 19.07.2018 12:28

Am Walchsee Tirol hat ein Hund am Strand Süd direkt in der Mitte des Seezuganges in die Wiese geschissen. Am Strand sind Hunde nicht erlaubt und im Umfeld ist Leinenpflicht. So sinds eben die Tier und Naturliebhabe.

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hepra66 (3.908 Kommentare)
am 19.07.2018 12:15

Bei Alf, despina und Co kann man beobachten, dass ein intensiver Umgang mit Hunden anscheinend nicht immer Optimal ist. 😂

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alf_38 (10.952 Kommentare)
am 19.07.2018 13:04

Nachdem ich weiß, von wem dieses Posting kommt - fühle ich mich geschmeichelt - danke dafür....

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Kodiak (1.309 Kommentare)
am 19.07.2018 12:05

Ich muss das nochmal von Tina16 ausgraben, weil mich das aufregt:

"Eher traurig, wenn ein Kind Angst vor Hunden hat. Das liegt jedoch an Ihnen! Sind solche Kinder erst erwachsen, neigen sie dazu, Hunde zu hassen, zu quälen und abfällig über diese wunderbaren Tiere zu posten.
Ich liebe Hunde seit ich denken kann, obwohl ich als Kleinkind 3 Mal gebissen wurde. Zwei Mal war ich "selber schuld" daran, trotzdem blieb meine Liebe gleich groß."

Ich selbst wurde auch als Kind 2 x von wildfremden Hunden gebissen. Die Herrln haben sofort das Weite gesucht und mich liegen lassen. Und da soll ich keine Angst vor (fremden) Hunden entwickeln?

Es ist doch nicht die Angst vor dem Tier "Hund" an sich, sondern immer die Ungewißheit, wie ein unbekannter Hund erzogen ist. Wie soll ich als "Nicht-Hundebesitzer" wissen was als Nächstes kommt, wenn ich von irgendwoher angesprungen werde?

Schon das "Zuwikräuen" und Einkreisen von fremden Hunden empfinde ich und meine Familie als Belästigung.

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Kodiak (1.309 Kommentare)
am 19.07.2018 12:09

Sehr aufschlussreich finde ich auch die vorwurfsvollen Blicke von Hundehaltern, wenn ich auf ein "der will nur spielen" mit "ja, aber ich nicht" antworte.

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hepra66 (3.908 Kommentare)
am 19.07.2018 12:20

Wahrscheinlich ist die Zahl 16 bei der Tina das Alter. Da muss man oft noch Nachsichtig sein 😂

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ersterkarli (4.696 Kommentare)
am 19.07.2018 12:43

Es ist nicht wirklich wichtig Hunde zu mögen! Und quälen tut sie auch nicht gleich jemand der sie nicht mag. Wunderbare Tiere sind Hunde nicht. Es sind allesamt Züchtungen die verkaufbar sind, egal wie das Tier unter dieser leidet. Hund sind eine Ware!

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alf_38 (10.952 Kommentare)
am 19.07.2018 13:05

Es ist auch nicht wirklich wichtig den ersterkarli (mei Bier ist net deppat) und seine Ansichten zu mögen - jedem das seine halt.....

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ersterkarli (4.696 Kommentare)
am 19.07.2018 14:34

Jo und weiter?

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Gugelbua (33.009 Kommentare)
am 19.07.2018 11:35

weiß von einem sturen betuchten Linzer , der lieber die Strafen immer wieder bezahlt als seinen Hund an die Leine zu nehmen grinsen
in der LentiaCitiy pinkeln die Hunde an die Bäume in der Halle soviel zur Disziplinen der Hundehalter, da wären 3 Henderl gscheiter grinsen

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DonMartin (7.510 Kommentare)
am 19.07.2018 10:34

Bei vielen Hundehaltern kämpfen Sturheit und Hausverstand gegeneinander an.

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jago (57.723 Kommentare)
am 19.07.2018 10:51

Die Menge der Gesetze zeichnen sich durch die notwendige Verallgemeinerung aus. Sonst sind sie ja keine.

Dagegen ist die Sturheit eine Fingerübung.

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Nonaned (855 Kommentare)
am 19.07.2018 09:49

Würde jeden Hundehalter die Leinenpflicht nochmals erklären, man braucht nur am Grünberg schauen. Hund rennt irgendwo im Wald herum und Besitzer rennt entweder nach, schreit sich die Seele aus dem Leib oder ist 300 Meter weiter hinten. Gerade wenn viele Kinder unterwegs sind ist es eher unpraktisch wenn ein Hund ohne Leine läuft.

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alf_38 (10.952 Kommentare)
am 19.07.2018 09:34

Die Redakteurin schreibt: Auch im Wald müssen Hunde angeleint sein.

UND RICHTIG IST: Nach dem OÖ Hundehaltergesetz 2002 gilt im Wald grundsätzlich KEINE Leinenpflicht. Jedoch ist jeder Hund so zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass weder Mensch noch Tiere durch den Hund gefährdet werden. Der Hundehalter ist zu jeder Zeit und überfall für das Verhalten des Hundes verantwortlich (...)
Quelle: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/96551.htm

BITTE UM RICHTIGSTELLUNG DES ARTIKELS!!!!!!!!!!!!!!!!!

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perro17 (20 Kommentare)
am 19.07.2018 10:14

es steht deswegen "müssen" - weil dem Jäger dann gesetzlich erlaubt ist das Tier zu töten. Außerdem ist es das Gesetz des gesunden Hausverstandes gerade dort meinen Hund an die Leine zu nehmen - dass das so schwer zu kapieren ist? Und dann wundern wenn der Hund weg ist

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alf_38 (10.952 Kommentare)
am 19.07.2018 10:17

Hast du eine Leseschwäche?

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DonMartin (7.510 Kommentare)
am 19.07.2018 10:23

Die Formulierung "Jedoch ist jeder Hund so zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass weder Mensch noch Tiere durch den Hund gefährdet werden." impliziert im Wald sehr wohl eine Leinenpflicht.

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alf_38 (10.952 Kommentare)
am 19.07.2018 11:24

NEIN - ER MUSS ABRUFBAR SEIN!!!!!!!!

Verwahren heißt, dass der auf Kommando folgen/abrufbar sein MUSS !!!!!!!!!!

Was ist schwierig ein paar einfache Zeilen aus dem Gesetzestext zu lesen und zu verstehen.

Meina SÖHHHHHHHHHHHH herst.

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juergenk (207 Kommentare)
am 19.07.2018 13:25

Ich finde das ein Hund mit 2 Leinen zu führen ist. Wenn einmal eine abreißt, dann ist eine zweite Sicherheitsleine noch da.

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alf_38 (10.952 Kommentare)
am 19.07.2018 13:38

Und ich finde, du solltest nicht Auto fahren, da du vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen bist.

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DonMartin (7.510 Kommentare)
am 19.07.2018 13:36

"...oder zu führen" ist der wesentliche Punkt, nämlich an der Leine.

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perro17 (20 Kommentare)
am 19.07.2018 10:29

Lt. Oö Bundesforste

Gemäß allen Landessicherheitsgesetzen
besteht an öffentlich zugänglichen Orten
Maulkorb- und/oder Leinenpflicht, dazu zählen
auch öffentliche Straßen, Wanderwege und Forststraßen.
Wer dort seinen Hund ohne Leine frei herumlaufen lässt, macht sich
strafbar – egal, welche Folgen das freie Herumlaufen
mit sich bringt. Schon das bloße Herumlaufen eines Hundes
kann eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen.

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alf_38 (10.952 Kommentare)
am 19.07.2018 11:15

WENN ES AUSGESCHILDERT IST DU CHECKER !!!!!!!!!!!!

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perro17 (20 Kommentare)
am 19.07.2018 11:55

Genau dort im Anzenbach und Hintergebirge ist es oft genug ausgeschildert!

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despina15 (10.098 Kommentare)
am 22.07.2018 15:10

Im Wald herrscht grundsätzlich
keine Leinenpflicht,jedoch muss
der Hund vom Halter unter Kontrolle
gehalten werden können!!!

und nichts anderes!

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( Kommentare)
am 19.07.2018 10:31

"weil dem Jäger dann gesetzlich erlaubt ist das Tier zu töten"

Lüg nicht!

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jago (57.723 Kommentare)
am 19.07.2018 10:57

Verschiedene Gesetze widersprechen sich "halt".

Das stört aber die Verwalter aka Exekutiven nicht besonders grinsen

Wir Bürger merken es eh nur an der Honorarnote für den Anwalt.

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alf_38 (10.952 Kommentare)
am 19.07.2018 11:40

Was widerspricht sich da?

Der Text ist EINDEUTIG:
Nach dem OÖ Hundehaltergesetz 2002 gilt im Wald grundsätzlich KEINE Leinenpflicht. Jedoch ist jeder Hund so zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass weder Mensch noch Tiere durch den Hund gefährdet werden. Der Hundehalter ist zu jeder Zeit und überfall für das Verhalten des Hundes verantwortlich (...)
Quelle: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/96551.htm

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perro17 (20 Kommentare)
am 19.07.2018 11:10

Auch im Wald müssen Hunde angeleint sein. Ertappt ein Jäger einen wildernden Hund, ist es ihm gesetzlich erlaubt, diesen zu töten.

Auf diese Zeilen im Bericht war das bezogen.

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( Kommentare)
am 19.07.2018 11:12

Ok - trotzdem eine Lüge, von wem auch immer.

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alf_38 (10.952 Kommentare)
am 19.07.2018 11:20

Von der falsch informierten Redakteurin … leider.....

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