Mindestsicherung: Sozialministerium will neuen Vorschlag vorlegen
BRÜSSEL/ LINZ. Das Sozialministerium will das EuGH-Urteil zur Mindestsicherung in Oberösterreich, wonach eine geringere Leistung für Personen mit befristetem Aufenthalt nicht zulässig ist, berücksichtigen und einen verfassungskonformen Vorschlag für eine Neuregelung vorlegen.
Das kündigte der Sprecher von Ministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) am Mittwoch an. Die Opposition sieht sich durch das Urteil bestätigt.
Auf Details der Verhandlungen wollte der Sprecher auf Anfrage nicht eingehen, er betonte aber, dass die Verhandlungen der blau-türkisen Koalition "auf der Zielgeraden" seien. Dem Vernehmen spießt es sich vor allem um den Zugriff auf das Vermögen von Beziehern der Mindestsicherung, den die ÖVP beibehalten will, die FPÖ aber zumindest für sogenannte Aufstocker ablehnt.
Bundesweite Regelung gefährdet?
Die Opposition fühlt sich durch das EuGH-Urteil in ihrer Kritik bestätigt. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch sieht nach dem Entscheid des Gerichts auch die bundesweite Mindestsicherungsregel, die seiner Aussage nach nächste Woche im Ministerrat beschlossen werden soll, gefährdet: "Nach dem 12-Stunden-Tag und der Zerschlagung der Krankenkassen droht mit der Neuregelung der Mindestsicherung der nächste Husch-Pfusch dieser schwarz-blauen Regierung."
Auch kritisierte er, dass es auch bei diesem Gesetz "wieder keine Verhandlungen und keine Einbindung von ExpertInnen, Interessensvertretungen oder Parteien" gegeben habe. SPÖ-Außenpolitiksprecher Andreas Schieder sagte in Richtung Regierung, diese solle den Dialog suchen und "endlich einen rechtskonformen Vorschlag für die Mindestsicherung vorlegen".
Für NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker kam das EuGH-Urteil wenig überraschend: "Nach der teilweisen Aufhebung des niederösterreichischen Modells durch den Verfassungsgerichtshof ist das bereits der zweite Fall, in dem eine Länderlösung durch ein Höchstgericht gekippt wird." Nun sei es Zeit, "die grundlegenden Konstruktionsfehler endlich anzugehen", nämlich "echte Erwerbsanreize" und eine bundeseinheitliche Regelung, die die Erkenntnisse dieser Urteile berücksichtigt, so Loacker. Wie Schieder schlug auch er vor, sich am Vorarlberger Modell zu orientieren.
"Als eindeutige Mahnung verstehen"
Für Jetzt-Abgeordnete Daniela Holzinger (vormalige Liste Pilz) hat der EuGH "den schwarz-blauen Alleingängen eine eindeutige Absage erteilt". "Auch diese Regierung und ihre Erfüllungsgehilfen in den Ländern bewegen sich nicht im rechtsfreien Raum. Das ist gut so und sollte auch als eindeutige Mahnung verstanden werden", sagte sie. Auch die Grünen Soziallandesreferenten begrüßten in einer gemeinsamen Aussendung das Urteil.
Seitens der Diakonie merkte Direktorin Maria Moser an, alle Menschen hätten "dieselben Grundbedürfnisse und den menschenrechtlichen Anspruch darauf, dass diese Grundbedürfnisse gestillt werden - unabhängig von ihrer Herkunft und der Dauer oder Form ihres Aufenthaltsstatus in Österreich". "Wir erwarten auch, dass dieses Urteil in den Reformplänen zur Mindestsicherung, an denen die Bundesregierung aktuell arbeitet, entsprechend berücksichtigt wird." Gleiches gelte für das Urteil vom März, mit dem der Verfassungsgerichtshof die Deckelung sowie eine Wartefrist bei der Mindestsicherung in Niederösterreich gekippt hat.
Die Armutskonferenz appellierte in einer Aussendung, nun "eine Mindestsicherung zu gestalten, die soziale Notlagen vermeidet und Armut bekämpft". Auch verwies die NGO darauf, dass sie schon bei der Stellungnahme zum oberösterreichischen Mindestsicherungsgesetz im Juni 2017 davor gewarnt habe, dass die Regelungen "mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit sowohl verfassungs- als auch europarechtswidrig" sei.
Afghanische Familie reichte Beschwerde ein
Seit Juli 2016 erhalten in Oberösterreich subsidiär Schutzberechtigte und befristet Asylberechtigte einen deutlich niedrigeren BMS-Satz (Mindestsicherung für befristete Asylberechtigte) als dauerhaft Asylberechtigte, die hier österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind. Eine von dieser Regelung betroffene afghanische Familie hat dagegen Beschwerde eingereicht, ihr Anwalt argumentiert, dass die oberösterreichische Rechtslage europarechtswidrig sei.
Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) wandte sich diesbezüglich an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dieser sollte klären, ob laut EU-Richtlinie befristet Asylberechtigte so zu behandeln sind wie subsidiär Schutzberechtigte oder wie Personen mit dauerhaftem Asylstatus bzw. österreichische Staatsbürger.
Während das LVwG der Ansicht ist, dass befristet Asylberechtigte wie österreichische Staatsbürger zu behandeln seien, stützte der Verfassungsdienst des Bundes die oberösterreichische Regelung. Die EU-Richtlinie stehe einer nationalen Regelung nicht entgegen, die "hinsichtlich der Modalitäten der Leistungsgewährung" zwischen dauerhaft und vorerst vorübergehend aufenthaltsberechtigten Asylberechtigten sowie subsidiär Schutzberechtigten "insofern differenziert, als auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der jeweiligen Personengruppe Bedacht genommen wird".
Die schwarz-blaue Regierung in Oberösterreich sah in der Kürzung der Mindestsicherung für befristete Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte einen wesentlichen Beitrag, die Attraktivität ihres Bundeslandes als Zielgebiet für Flüchtlinge zu senken und das Sozialsystem vor Überforderung zu schützen.
"Stehen weiterhin zu unserer Reform" - Reaktionen
"Die Entscheidung des EuGH nehmen wir zur Kenntnis. Wir stehen politisch aber weiterhin zu unserer Reform der Mindestsicherung, zu mehr Arbeitsanreiz und Leistungsgerechtigkeit", teilten OÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer und FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr in einer Aussendung mit. Ihr Ziel sehen die beiden Politiker nichtsdestotrotz erreicht: "Wir haben aus Oberösterreich mit unserem konsequenten Vorangehen den nötigen Anstoß gegeben für eine österreichweit einheitliche Regelung, die noch im November präsentiert werden soll", so Hattmannsdorfer und Mahr.
Stefan Kaineder von den Grünen ist vom Spruch des EuGH nicht überrascht: „Wir hatten im Unterausschuss des Landtags vier Rechtsexperten zu Gast. Alle haben gesagt, dass diese Regel nicht bzw. nur schwer halten wird. Das war reine Symbolpolitik von Schwarz-Blau“. Nun habe man einen Scherbenhaufen und kein Gesetz bzw. keine Lösung, die diesen Namen verdiene. „Wir haben immer davor gewarnt“, sagt Kaineder.
„Neben mir haben eine Reihe von Kritikern und Experten darauf hingewiesen, dass es massive verfassungs- und EU-rechtliche Bedenken bei der Neuregelung gibt. Der nun vorliegende Entscheid bestätigt im Nachhinein unsere Einschätzung“, sagt auch Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ), die für die Abwicklung der Mindestsicherung verantwortlich ist. Die SPÖ-Landesvorsitzende habe die Sozialabteilung des Landes nun angewiesen, die Konsequenzen des Urteils juristisch zu prüfen: „Mir ist wichtig, dass die zuständigen Behörden so rasch wie möglich klare Handlungsanweisungen zur weiteren, rechtskonformen Abwicklung der Mindestsicherung in Oberösterreich bekommen.“
„Der Europäische Gerichtshof hat nun das bestätigt, was eigentlich von Anfang an klar sein hätte müssen“,teilte Franz Kehrer, Direktor der Caritas in Oberösterreich, in einer Aussendung mit. Alle Menschen würden die gleiche Unterstützung brauchen, um menschenwürdig leben zu können. „Die Mindestsicherung ist immer schon nur eine Überbrückungshilfe gewesen, bis die Menschen Arbeit finden. Auch Flüchtlinge brauchen Zeit, einen Job zu finden, nachdem ihnen Asyl zugesprochen wurde. Bis dahin brauchen sie Unterstützung, um nicht obdachlos auf der Straße zu stehen“, so Kehrer.
Landesverwaltungsgericht wartet auf offizielle Mitteilung
Das in dem aktuellen Fall angerufene Landesverwaltungsgericht wartet auf die offizielle Mitteilung des EuGH und will danach "zügig" entscheiden, hieß es dort. Es könnte gleich in der Sache entscheiden oder den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft für die Familie, die dagegen Beschwerde erhoben hatte, aufheben. Gegen die bevorstehende Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes wären auch noch rechtliche Schritte beim Verfassungsgerichtshof oder beim Verwaltungsgerichtshof möglich. Für die Familie ändert sich aber bis zur endgültigen rechtlichen Klärung nichts. Das gilt auch für alle anderen von der Mindestsicherung Betroffenen.
Denn laut Auskunft eines Juristen handelt es sich bei dem EuGH-Urteil zwar um eine Entscheidung in einem Einzelfall, diese habe aber Auswirkungen auf die gesamte Gruppe. Der Entscheid des EuGH in der grundlegenden Rechtsfrage ist "bindend", das heißt jedes nationale Gericht und jede Behörde muss sich daran halten und der Gesetzgeber "ist gut beraten", seine Regelungen anzupassen. Da derzeit auf Bundesebene an einer österreichweiten Regelung gearbeitet wird, dürfte dabei das EuGH-Urteil darin eingearbeitet werden.
Die Anwendung der oberösterreichischen Mindestsicherung für subsidiär Schutzbedürftige ist vom Landesverwaltungsgericht bereits im vergangenen Jahr als vereinbar mit dem europäischen Recht beurteilt worden. Das ergebe sich aus der besonderen Situation dieser Personengruppe, weil sie eben weder befristet noch unbefristet asylberechtigt sind.
Ein Überblick über die Regeln in Oberösterreich:
Während der Satz für Alleinstehende und Alleinerzieher normalerweise 921 Euro beträgt, erhalten befristet Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte in Oberösterreich seit 2016 nur mehr 365 Euro plus einen an Auflagen gebundenen Integrationsbonus von 155 - also in Summe 520 - Euro. Der Bonus wird zunächst ohne Bedingungen ausbezahlt. Um ihn in voller Höhe zu behalten, muss man eine Integrationsvereinbarung unterzeichnen, einen Deutschkurs sowie eine Werteschulung absolvieren und arbeitswillig sein.
Tut man das nicht oder verstößt gegen die Integrationsvereinbarung - indem man Kinder etwa nicht in die Schule schickt -, wird gekürzt. Das ist laut Land bisher nur in einer Handvoll Fälle passiert. Abgefedert wird das Paket durch zusätzliches Geld für Alleinerziehende und eine verlängerte Wohnmöglichkeit im Grundversorgungsquartier inklusive 40 Euro Taschengeld im Monat. Zudem wurde ein "Jobbonus" eingeführt, der allen Beziehern der Mindestsicherung zugutekommen soll.
Zudem gilt in Oberösterreich für alle BMS-Bezieher ein Deckel von 1512 Euro pro Haushalt. Dazuverdienen ist aber bis zu einer höheren Grenze ohne Kürzung des Bezugs möglich. Die Deckel-Regelung wird derzeit vom Verfassungsgerichtshof geprüft. Er hat Ähnliches in Niederösterreich bereits gekippt.
Unabhängig davon ob es sinnvoll ist oder nicht dass alle den Anspruch auf gleich viel Mindestsicherung haben sollten stellt sich mir schon die Frage ob die verantwortlichen "Gesetzesbastler" sich nicht vorher informieren und ihre Ideen von Rechtsexperten prüfen lassen?!
Oder war es beabsichtigt damit man dann auf die böse EU schimpfen kann?
Ist ja eh nur unser Steuergeld welches nun für einen neuen Vorschlag verpulvert wird.
Sind wir einfach froh in der EU zu sein!
Leider wurde meine These bestätigt…
Hurra ,ich bin „erstaunt“ über die Entmündigung der Nationalstaaten durch die Eu autokratischen Gerichte !
Noch erstaunter über die Verweigerung der sog. Zivilgesellschaft der Realität ins Auge zu schauen !
Kein Wort über die tolle Maximierung und Hyperveranlagungen in Aktien der Gewinne der Rüstungsindustrien in der EU – wer genehmigt die „ geheimen Exporte“ in die Kriegsregionen zum töten der Familien und Kinder ? Mama Merkel? Onkel Marcron ? Tante May ? Danke den ehrwürdigen Euchlern und Popo – Listigen ! Ja wir müssen unsere Steuergelder teilen mit den Asylanten , weil wir zu feige sind , diese Wahnisigen FührerInnen der EU zu outen und gehorsam zu verweigern ! Übrigens leider so wie damals ..............aber die Antwort wird lauten ! Das ist global und digital . Da kann ich nichts machen ! Das darf ich nicht schreiben ........und wo sind die Beweise ?
Sehr lustig an zu sehen war heute die Bissmann im Parlament. Der wurde offensichtlich daheim der Strom ab gedreht, wie peinlich. Glatte, schwarze Haare.
Der Steckdosenjoker zur Lockenfrisur blieb heute daheim wirkungslos und bei "Jetzt" kommt sie nicht mehr rein ins Büro.
Danke für dieses kompetente, wichtige und sachgbezogene Posting.
Man merkt gleich, dass Sie Wichtiges zu sagen haben .....
Sind Sie "It-boy" oder gar "Youtuber für Männerkosmetik"?
Was der Politikwissenschafter und Publizist Alexander Meschnig zu dem Thema gemeint hat gilt für ganz Europa:
"Der Selbsthass und die eigene Bußfertigkeit, die in der Abwertung des Eigenen eine Tugend erblickt, sind so tief in den kulturellen Traditionen unserer religiös geprägten Schuldkultur verwurzelt, dass etwa jegliche Kritik an der selbstzerstörerischen Asylpolitik als moralisches Versagen und herzlose Haltung erscheint. Europa, der geografische und politische Raum, in dem die Menschenrechte erfunden wurden, wird so wahrscheinlich an der strikten Einhaltung seiner humanistischen Grundsätze zugrunde gehen."
Das ist meine Meinung:
Die meisten Bürger haben ein gut ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden und wissen, dass es ist NICHT ungerecht ist Asylwerber im Vergleich mit Bürgern, die seit Geburt in diesem Land leben, nachrangig zu behandeln. UNGERECHT wird es vielmehr empfunden asylsuchende Personen gleich wie Einheimische behandeln zu müssen nur weil ein Gericht das so sieht.
ach ja... das gesunde Volksempfinden....
.. hatten wir auch schon mal, und das Ergebnis ist bekannt!
Fragender - du sollst dir mal die Frage stellen warum du so unintelligente Kommentare abgibst!
was KONKRET ist daran unintelligent?
Nicht, dass ich Ihrer Kompetenz in Sachen "Unintelligenz" in Frage stellen möchte - da sind Sie ja ein ausgewisener Experte- aber das verstehe ich leider nicht.
und da wundert sich noch wer warum immer mehr Länder den Mig. Pakt nicht unterschreiben😁😁😁
Freie Bahn für die Asozial-Politik von türkis-blaun!
Das haben die Typen wirklich geschickt gemacht, denn der Stammtisch gibt jetzt Brüssel die Schuld für das, was der "kleine Mann" selbst gewählt haben.
@Fragender
jawohl - ich bin voll deiner Meinung - du hast vollkommen recht.
Warum soll jemand, der 20 Jahre oder mehr in das System eingezahlt hat mehr bekommen als jemand der nocht keinen Cent beigetragen hat.
Warum soll in Zukunft jemand, der 45 Jahre und mehr in das Pensionssystem eingezahlt hat mehr Pension bekommen als jemand der noch nie was eingezahlt hat.
IRONIE AUS.
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ X 10!
Ich zahle seit über 30 Jahren KFZ-Haftpflicht und habe noch nie einen Schaden verursacht.
Jemend der gerade sein Auto neu angemeldet hat, sollte - ihrer Logik folgend- auch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben, oder?
Ebenso Kinder, Studenten oder Berufseinsteiger aus der Krankenkasse.... haben ja noch nichts einbezahlt..
.. und überhaupt!
Neid macht krank und hässlich- seien Sie also auf der Hut!
@Fragender
Denkfehler - nicht jemand der gerade sein KFZ angemeldet hat, sondern jemand der sein KFZ noch NIE angemeldet hat.
Die Versicherung zahlt und holt es sich auf den Regressweg.
Denkfehler: Das KFZ ist - befristet aber doch- angemeldet.
@Fragender
du hast mein Posting von 22:21 noch nicht beantwortet
Sagte ich doch schon - unintelligent und jetzt auch noch unlogische Kommentare!
Nach deiner Logik sollten also österreichische KFZ-Versicherte den Schaden den ein ausländischer, unversicherter Autofahrer bei einem Unfall in Österreich verursacht hat, auch abdecken!
Wo bist du angrennt?
@Fragender
schau her - ich mache es jetzt für dich ganz einfach.
Nachdem du fleissig gespart hast, sagen wir so 30 Jahre hast du auf deinem Konto mit Zinsen 300.120,- Euro.
Auszahlungsbetrag nach 30 Jahren: 820,- Euro. Denn die 300.000,- Euro musst du mit 366 anderen teilen, die noch nie was angespart haben.
Was sagst denn dann?
Wenn du das dann sozial verträglich findest, dann bist du ein sehr guter und edler Mensch und solltest weiter der Welt viel Gutes tun. Dann ziehe ich den Hut vor dir - ich habe keinen auf, also verneige ich mich dann vor dir.
Aber erst dann, wenn du dein Erspartes mit den Nichtzahlern ordentlich geteilt hast.
Das durchschaubare Spiel
Es wird, im offen Widerspruch zur bekannten Rechtslage, ein als zukunftsweisend angepriesenes Gesetz, das wenig spart und viel kostet, beschlossen. Manchen Leuten, die gerne schimpfen, was mit Sündenböcken leichter geht, gefällt das. Das ist auch der einzige rationelle Grund für das Gesetz.
Dann kommt, was den Initiatoren der Regelung auch zuvor bewusst sein musste, die Regelung hält einer juristischen Prüfung nicht stand.
Die Doppelmühle der Strategen hat zugeschlagen - die gleichen Zujubler wie zuvor feiern die einen und verdammen die Richter. Die Mindestsicherungsreform in OÖ hatte genau diesen Effekt als einziges Ziel.
Die Richter, die entscheiden auf Basis von EU-Recht, das auch mit Stimmen aus Österreich so gestaltet wurde, dass ein friedliches Miteinander möglich wurde.
Friede ist der Feind der populistischen und nationalistischen Parteien, weshalb Wind gesäät wird.
Wenn eine neue Regelung dann auch wieder nicht als EU konform gelten sollte, dann ist zu befürchten, dass es letzten Endes zu einer Abschaffung der Mindestsicherung kommt und dafür bei der Notstandshilfe - die ja eine Versicherungsleistung ist - alles beim Alten bleibt. Bzgl. der Notstandshilfe bin ich sehr dafür, die Asbchaffung der Mindestsicherung würde dann wieder in dem Zustand enden, der vor Einführung derselben war - verhungert ist da aber auch niemand. Dann wäre wieder alles schön EU konform, aber es wäre eine Vershclechterung für die, die Mindestsicherung beziehen. Ob das im Sinne derselben ist, das ist sehr fraglich, aber Hauptsache, alles ist schön EU konform.
2/3 der Österreicher haben Ja zum Beitritt gesagt. Wenn es nun um einen Austritt ginge wie würde da eine Abstimmung aussehen??
Die EU ist durch das Einstimmigkeitsprinzip nicht reformierbar.
Das ist Sacharbeit ala schwarz/blau! Einfach nur zum kotzen diese Unfähige Regierung! Darum sind sie auch in der Politik, denn in der realen Welt haben viele von denen keinen Karrierechance!
Ich nehme an du meinst die Politiker der SPÖ - da hast du nämlich recht! Darum haben sie ja auch das Reformpaket von Ex-Kanzler Kern gekübelt. Sie wollten nicht, dass ihre Ämter ein Ablaufdatum haben.
Die absurden Urteile des EuGH sind ja bekannt. Leider haben die Verantwortlichen gepfuscht. Es bleibt aber dabei - es ist nicht einzusehen, dass wir für diese Gäste (angeblich auf Zeit) diese Leistungen aufbringen.
Der Name SOZIALMINISTERIUM hat leider seine Rechtfertigung verloren,abgegeben und Fr.Hart./Klein bitte ein Ticket in den Kongo oder ,oder ,aber bitte weit weg.
Wegen ein paar eingeschleppten Asyltouristen aus Afghanistan wird die Regierung mittelfristig für alle Bezieher(innen) die Mindestsicherung sehr stark reduzieren.
Massenmigration und Vollkasko-Sozialsystem sind halt unvereinbar!
Sehen Sie es doch ein: Sie wurden verarscht!
Den Österreichern die Mindestsicherung zu kürzen war der Plan, der Umweg über ein Pfusch-gesetz gegen Asylwerber, von dem völlig klar war, dass es nicht überleben wird, war das stammtischgerechte Täuschungsmanöver für das dumme Wahlvolk und jetzt ist der Weg frei für jene Asozialpolitik, die die Mehrheit der Österreicher gewählt hat.
Und "Schuld" ist in der Propaganda jetzt natürlich Brüssel und nicht die menschenverachtende türkis-blaune Regierung.
Kurz ist schlauer als man es für möglich hält udn die FPÖ-Wähler werden sich noch oft wundern mpssen, was alles möglich ist.....
Allen ins Stammbuch die sich jetzt zerkugeln, wir sind nicht mehr Herr im eigenen Haus!
Als EU-Sympatisant frage ich mich schon, ob solche Urteile nicht die EU-Skeptiker beflügelt.
Die diesbezügliche EU-Rchtlinie wurde nicht "in Brüssel" von irgendwelchen Bürokraten beschlossen, sondern vom EU-Parlament (also uneren gewählten Abgeordneten) und vom Rat der Regierungschefs (also auch des österreichischen) beschlossen.
Einer der Klassiker:
"wir sind nicht mehr Herr im eigenen Haus!"
Mit dem NDP-Slogan versuchen die Rechtspopulismusopfer zu suggerieren, dass ein Vertrag, der u.a. auch die bedingungslose Befolgung gemeinschaftstechtlicher Regelungen vorsieht, eine "Knebelung" sei... ("Oh, die böse EU hat uns armen Opfern aufs Aug gedrückt....")
wen segnet die Ministerin da auf dem Foto?
den Adler ohne Ketten.
Ja und dann noch die Stellungnahme der Caritas denen langsam ein Geschäftsmodell abhanden kommt:
Auch Flüchtlinge brauchen Zeit, einen Job zu finden, nachdem ihnen Asyl zugesprochen wurde, bis dahin brauchen sie Unterstützung.
In Wirklichkeit ist es Ziel der Migranten diesen Status zu erreichen um sich ohne Job in der sozialen Hängematte breit zu machen.
Wenn jemand den Rechtsweg beschreitet war klar, dass diese Regelungen nicht halten werden.
In einem Rechtsstaat muss man sich halt auch in der Gesetzgebung an rechtsstaatliche Regeln halten.
In (politischen) Zeiten wie diesen werden Höchstgerichte offenbar zu einem wichtigen Regulativ und das ist gut so.
Wenn ich das schon lese: Eine afghanische Familie mit subsidiären Schutz hat dagegen Beschwerde eingereicht.
Das kann nur aus der Ecke des Integrationslandesrates kommen der dafür einen Anwalt bereitgestellt hat.
Tolle Leistung auf Kosten der Steuerzahler.
Es ist daher eine richtige Entscheidung unserer Regierung den Migrationspakt nicht zu unterschreiben, wenn man sich darin 87 Mal zu Leistungen verpflichten soll. Sehr bald werden NGO Anwälte Musterprozesse bis zum EuGH durchfechten und darauf hinweisen, dass man sich ja verpflichtet hat dieses Regelwerk einzuhalten.
Diese Familie hat nicht subsidiären Schutz, sondern Asyl mit begrenztem Aufenthaltsrecht ("Asyl auf Zeit").
Sie haben recht, die Familie genießt einen “Asyl auf Zeit” Titel, das ändert aber nichts am Inhalt meiner Feststellung.
AHAHAHAHAHAHA
Die schwarz-blauen Sozialschmarotzer und Postenschacher.
Sich selbst bedienen, und keine Ahnung haben.
Nimm deine Tabletten und geh zu deinen Pflegern
Liebe Regierung. Solange nicht ALLE Länder der EU Mindestsicherung bezahlen, solange kann uns das Urteil der Deppen vom EuGH am POPO verbeigehen. WIR zahlen nur was wir zahlen wollen, und an WEN wir wollen. Wenn die EU mehr will, sollen sie das Geld bereit stellen. AusPAsta
Ich empfehle Ihnen, ab und zu zu lüften. Sie werden sich wundern, was Sauerstoff im Gehirn für Vorteile hat.
@WernerKraus Ohgrennt?
Wenn Sie schon soviel Unsinn schreiben, sollten Sie wenigstens basta statt Pasta schreiben.
Was für ein peinliches Geschreibsel.
Und welche Pasta meinen Sie? Es gibt deren viele......
Eine Frechheit diese Linkslinken EU-Richter,das wird sich bei der EU Wahl rächen ! Im übrige kann sich die EU brausen gehen !
:-D
Paranoia ist oft heilbar!
Europa ist nicht nur überaltert, es scheint auch senil zu werden.
Was ist Gerechigkeit?
Wenn die Regierung für Ausländer kein Geld ausgeben will?
Was wäre eigentlich Salzburg und Hallstatt ohne Ausländer?