Waffengesetz: Messerverbot für Asylwerber dürfte halten
WIEN. Das im neuen Waffengesetz vorgesehene erweiterte Waffenverbot für Drittstaatsangehörige dürfte halten. Verfassungsrechtler sagten am Dienstag im ORF-Mittagsjournal, der Bann von Messern sowie Hiebwaffen für diese Personengruppe sei zulässig und keine Diskriminierung.
Allerdings fielen darunter etwa keine Taschen- oder Küchenmesser, da auf diese der Waffenbegriff nicht anzuwenden sei. Die Juristen Heinz Mayer und Bernd-Christian Funk halten die geplante Ausweitung für verfassungsrechtlich zulässig.
Bisher waren für Asylwerber oder Asylberechtigte sowie andere Angehörige von Nicht-EU-Staaten nur Schusswaffen nicht zulässig, zukünftig soll das Verbot alle Formen von Waffen umfassen - also auch Stich- und Hiebwaffen. Betroffen sind nur Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in der Alpenrepublik haben, also keine Touristen.
Video: Das steht im neuen Waffengesetz
Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) argumentiert dies mit einem eklatanten Anstiegs von Verbrechen gegen Leib und Leben durch Stichwaffen. Wurde im Jahr 2013 wegen des Einsatzes von Stichwaffen gegen 1.550 Tatverdächtige ermittelt, stieg die Zahl im Jahr 2017 auf 3.282.
Unter den ausländischen Beschuldigten stehen Afghanen mit 287 Taten an der Spitze, gefolgt von Türken (169), Staatsangehörigen der Russischen Föderation (111), Rumänen (110) und Serben (109). Das Mitführen zum Beispiel eines Messers wird durch die Waffengesetznovelle hinkünftig verwaltungsstrafrechtlich verfolgt. Es droht eine Geldstrafe, bei Nichteinbringung Haft.
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Bundeskriminalamtsdirektor Direktor Franz Lang argumentierte gegenüber dem ORF damit, dass Hieb- und Stichwaffen von Körperverletzungen bis Raubüberfällen eine immer größere Rolle spielen würden. In den vergangenen Jahren habe sich deren Verwendung vervierfacht. Auch bei Österreichern, aber besonders markant wäre dies bei Asylwerbern.
Laut Mittagsjournal würden Sozialarbeiter berichten, dass einige von ihnen Messer mit sich führen, entweder zur "Selbstverteidigung" oder als Männlichkeitssymbol. Kriminalsoziologe Reinhard Kreissl wiederum befürchtet in der Maßnahme einen Vorwand für Kontrollen von Asylwerbern und Ausländern.
Cool! 786 von 3.282 Straftätern machen sich damit nun schon vor der Tat strafbar. Die Frage, warum dieses Gesetz nicht auch die anderen 2.500 Straftäter (Daten aus dem Jahr 2017) umfasst, ist m.E. sehr berechtigt.
Seltsam: beim Nichtraucherschutz oder beim verfassungsschutz und dem Schutz vor rechstextremem Terror ist den nikotinsüchtigen FPÖ-Bonzen die Sicherheit der Österreicher so gar kein Anliegen, aber wenn es ganz gezielt gegen Asylwerber geht....
Gilt das dann auch für deutsche Burschenschafter?
das ist zulässig dieses gesetz.jeden tag liest man schon von Messerstechereien.ein buttermesser oder ein kleines jausenmesser für die Unterkunft reichen völlig.
eh klar- kochen muss ja eh niemand- sollen sie halt kalt essen.
und so ein Schmarrn ist Ihnen wirklich nicht mal ein ganz klein wenig peinlich????
-> wir haben ungefähr 10 mal so viele Tote durch Autounfälle -> verbietet Autos
Messermorde -> wenn Asylwerber oder Paare - egal woher sie stammen - in Streit geraten -> es handelt sich nahezu ausschliesslich nur um Beziehungsmorde
-> statt Messer verbieten -> Streitkultur entwickeln -> alles illusorisch bei blau
Schwachsinn, dieses Messerverbot kommt ja nicht grundlos aus heiterem Himmel! Sparen Sie sich diesen linken Schmafu und vergleichen Sie nicht Verbrechen mit Autounfällen, das ist ja voll irre!!!
Jetzt ist das Flüchtlingsthema bald erschöpft. Unser (meiner ist er nicht)Innenminister und seine Kumpanen sind immer gegen irgendetwas, bisher gegen Flüchtlinge, gegen Kopftuch, gegen vernünftige Unterstützung, gegen Arme, gegen Gesundheit, gegen Umweltschutz, gegen jede Vernunft und gegen....? Na irgendwas werden diese KOFFER schon noch finden. Ich hoffe nur, dass wir das bald überstanden haben und wieder Hirn,Herz und Vernunft, vor allem aber Humanität einkehrt.
Bin ich ganz bei dir!
Es muss wieder humaner werden.
Ein weidgerechter Stich in das Herz, damit das Opfer nicht lange
leiden muss.
*Sarkasmus Off*
Wie bei den Feuerwaffen muß man zwischen Besitz und Führen einer Waffe unterscheiden. Messer in der Küche verwenden ist eines, es beim Spaziergang in der Stadt mitzuführen das andere.
Auch das Führen von Messern soll für alle verboten werden.
Was macht der Asylant, wenn er "Gemüseschneiden" möchte! Ohne Küchenmesser?
Der fragt sie um Rat!
der woa guad
Er ruft im Innenministerium wegen einer Ausnahmegenehmigung an.
Bei meinen Gerichtsverfahren am Landesgericht in Linz muss ich bei der Schleuse mein "Schweizer Messer" immer abgeben! Es hat eine Klingenlänge von 3 cm!!! Davor fürchten sich scheinbar Richter bereits, dass sie damit attackiert werden! Meine Mineralwasserflasche unterliegt auch immer dem "Säuretest" - ich muss davon trinken, bevor ich durch die Schleuse komme! Unsere Gerichtssäle sind sicher!
Auch eine Hautschere (!) musste ich am BG Urfahr abgeben.
Kein Problem im Prinzip - ich hab´ der netten Dame aber gleich meine ganze "Mädels-Box" hinterlegt.
Der Vergleich hinkt aber insofern, als dass in Gerichten natürlich ein deutlich erhöhtes Konfliktpotential besteht.
Personen die gerade einen Prozess verloren haben oder einem Täter gegenüberstehen der ihnen oder einem Bekannten etwas angetan hat sind logischerweise emotional aufgewühlt und neigen daher eher zu Kurzschlusshandlungen.
Dabei geht es zudem ja überhaupt nicht ausschließlich um die Sicherheit der Richter sondern auch der verschiedenen Streitparteien.
Wenn man weiß dass man sich zum "Streiten" trifft macht es durchaus Sinn alle gefährlichen Gegenstände wegzulassen.
Auf der Straße ist die Wahrscheinlichkeit verschwindend gering dass es zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit jemandem kommt, den man ja oft nicht mal kennt.
also ein wmf grand gourmet ist also weniger gefährlich als ein offizielles hieb- und stichgerät?
FPÖ-Logik halt....
.. zu mehr reicht es nicht!
Schön, dass sich die angepassten und friedfertigen Asylanten sofort und freiwillig an dieses neue Gesetz halten! Auch steht es ja in ihrer Muttersprache im Gesetz! Danke für diese "scharfsinnige" Lösung eines Problems!
Es gibt auch genug Asylanten, welche nicht so angepasst und friedfertig sind. Das ist keine Anlassgesetzgebung, sondern Gebot der Stunde. Das "wir haben uns Alle lieb" klappt nicht, wenn die ihre Sitten und Gebräuche hier weiter ausleben, wie man mittlerweile TÄGLICH mitbekommt.
Legen Sie die Scheuklappen ab!
Warum sind österreichische oder EU-Täter ausgenommen?
Dem Betroffenen wird es egal sein, ob eine ausländische oder österreichische Hand zugestochen hat.
Warum soll das Waffenverbot nur für Ausländer/Drittstaatsangehörige gelten und nicht auch für Österreicher und EU-Bürger?
Weil das nicht zur gezielten Aufwiegelung der Bevölkerung gegen Asylwerber passen würde.
"Allerdings fielen darunter etwa keine Taschen- oder Küchenmesser, da auf diese der Waffenbegriff nicht anzuwenden sei."
Bitte nicht schon wieder so ein zahnloses österr. Wischiwaschi!
Hallo?
Ein Victorinox "Spartan" ist ein Taschenmesser. Habe ich selber.
Ein einhändig zu öffnendes Karambit mit 12cm Klinge aber auch!
Und wieviele der Taten wurden mit Messern begangen, die NICHT Taschen- oder Küchenmesser waren ??
Mir wäre es lieber gar niemand darf so ein Messer benutzen. Muss ich vor einem anderen Räuber weniger Angst haben, wenn es kein Asylwerber ist ?
@ tradiwaberl, fast täglich wird von einem Vorfall berichtet, indem ein Asylbewerber mit einem Messer jemanden bedroht. ich denke Sie lesen Zeitung ?
Sie müssen vor anderen Räuberen nicht weniger Angst haben als vor Asylbewerbern, nur werden Sie sehr, sehr wenige Einheimische mit österreichischen Wurzeln finden, welche sich mit einem Messer an anderen vergehen.
Wurzeln ist das Zauberwort!
Hexileinchen, solche Messer sind eh schon verboten. Warum muss man sie ein ZWEITES MAL verbieten?
https://www.messer-portal.com/basiswissen/messerwissen/messer-und-reisen/waffengesetz-messer-in-oesterreich
Auszug daraus: "Ein solches „Spring“- oder „Fallmesser“ ist im Regelfall seinem Wesen nach so gestaltet, dass sein Charakter als Waffe überwiegt. Auch Dolche, Stilette und Degen sowie ausklappbare sogenannte „Butterfly-Messer“ sind nach Urteilen des Obersten Gerichtshofes jedenfalls als Waffen im Sinne des österr. Waffengesetzes 1996 anzusehen."
Naja, aber für Touristen ist es wieder erlaubt. Räuber oder Diebe die aus dem Ausland kommen und auf Diebestour sind dürfen weiterhin Messer tragen, da ja ihr Lebensmittelpunkt nicht Österreich ist.
Der IM macht das Gesetz eh nur, weil er eine Menge Freunde hat, die er als Kontrolleure im Staatsdienst unterbringen möchte
Ihnen werden die Vergewaltiger und Messerstecher abgehen. Sie werden schlaflose Nächte haben.
Mit einem Küchenmesser kann man also ihrer geschätzten Meinung nach niemanden erstechen?
Interessannt..... naja.. nicht sehr gescheit, aber zumindest interessannt!
Ausser einer zusätzlichen, neuen und für rechte Hetzer vielversprechenden Möglichkeit zur Schikane von Asylwerbern bringt das Gesetzt rein gar nichts- schon gar nicht mehr Sicherheit für die Österreicher!
Unerhört ist es hier von Schickane zu reden. Migration anderer Traditionen muss "ge-regelt" ablaufen. Diese neuen Regeln helfen dabei. Wer hätte das gedacht. Sprache sollen sie noch dazulernen, aber noch wichtiger ist ihre Auffassung, die soll nicht dazugelernt werden, die muss rigoros ersetzt werden wenn sie noch nicht passen *Frauenrechte, Messer, etc). Eine Lebenslange Aufgabe. Wir werden ein Land der Pfleger, wer braucht sch Hochleistungssektor. Beruf der Zukunft ist "Mentslitätscoach".