Kräftige Preisunterschiede bei oberösterreichischen Elektrikern
LINZ/WIEN. Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich haben bei den Preisen für Leistungen von Elektrikern massive Unterschiede festgestellt.
In einer Presseaussendung am Mittwoch rieten sie dazu, vor allem bei größeren Aufträgen mehrere Kostenvoranschläge einzuholen.
Die Konsumentenschützer erfragten bei 136 Betrieben die Stundensätze von Elektromonteuren und Servicetechnikern. Das Ergebnis: Beim Elektromonteur werden zwischen 48 und 79,20 Euro verlangt. Ein Servicetechniker kostet 48 bis 98,04 Euro pro Stunde. Auch die Fahrtkosten für zehn Kilometer Anfahrt beziehungsweise eine Wegzeit von 15 Minuten wurden erhoben: Der durchschnittliche Fahrtkostenpreis liegt bei 23,02 Euro. Die höchste erhobene Fahrtpauschale beträgt 75,90 Euro.
Bei umfangreichen Aufträgen sollten mehrere schriftliche Kostenvoranschläge eingeholt werden, raten die Konsumentenschützer. Sie sollten die detaillierte Aufgliederung des Gesamtpreises nach Arbeits-, Material- und sonstigen Kosten enthalten. Ein Kostenvoranschlag ist gegenüber Konsumenten verbindlich, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde, etwa durch die Formulierungen "unverbindlicher Kostenvoranschlag", oder "abgerechnet wird nach Naturmaß".
Der verbindliche Kostenvoranschlag darf vom Unternehmer nicht überschritten werden. Benötigt der Unternehmer weniger Materialien oder Arbeitszeit als angenommen, ist die Ersparnis an den Konsumenten weiterzugeben. Einen unverbindlichen Kostenvoranschlag darf der Unternehmer um etwa zehn bis 15 Prozent überschreiten, wenn dies unvermeidlich ist.
Erkennt der Unternehmer, dass es zu einer höheren Überschreitung kommt, muss er die Arbeiten vorübergehend einstellen und den Kunden darauf hinweisen. Dieser kann der Fortführung der Arbeiten zustimmen und die Mehrkosten übernehmen oder die Arbeiten werden eingestellt und nur die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu bezahlen. Wenn der Unternehmer auf die erhebliche Kostenüberschreitung nicht hinweise, verliere er jeglichen über den Kostenvoranschlag hinausgehenden Mehranspruch, macht die Arbeiterkammer aufmerksam.
Nützt Mir rein gar nichts.
Wenn Gericht nicht handelt bzw. AK trotz Wuchergesetz.
Die meisten Behörden wollen Anzeigen so schnell wie möglich weghaben oder ja niemanden aufdecken/Klagen trotz Beweise.
Wie siehts bei den Genossenschaften aus.
Zahlen die Mieter über Betriebskosten und keiner der Parteien im Aufsichtsrat Genossenschaften überprüft das.
Wucherbis zu 5ü Prozent erlebt, wo BK höher war als Miete bei 120 Wohnungen.
Trotz Anzeige LVW Gericht wurde Ich delogiert damit Alles vertuscht werden kann weiterhin.
Das ist Wels und Politik Abzocke gegen Bürger.
Thema klar verfehlt! Fünf setzen.
Heilige AK,
beschütze uns
vor gierigen Unternehmern!
Und halte weiterhin
deine schützende Hand
über mich
bei allen meinen Einkäufen.
Jetzt und in Zukunft.
Aaaaamen!
Nach Lesen des artikels ist man so wenig schlau wie vorher. Dsas es Preisunterschiede gibt, ist wenig verweunderlich. Aber wo ist es tendenziell günstiger?
Hier der Link zum Preisvergleich, den die OÖN aus welchen Gründen auch immer nicht veröffentlichen:
https://ooe.arbeiterkammer.at/service/testsundpreisvergleiche/preisvergleiche/wohnenundenergie/Elektriker__Die_aktuellen_Preise.html
nicht nur bei Elektriker .
als ich ein Boiler brauchte habe ich mit von einer große Linzer Firma ein schriftlichen Kostenvoranschlag senden lassen .
sie waren um 40 % TEUERER als der Standardpreis
ich hatte mich vorher bei der Boilerfirma in Graz per E-Mail und bei anderen Firmen in Linz erkundigt.
ich nenne die Firma nicht , aber ihr Motto heisst : Alles in einem !
Da meinst du wohl "Alles von einem".
danke !