Wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Arzt: „Der Bub wollte einfach kuscheln“
WELS. Auf Ferienlagern Porno-Fotos von Kindern gemacht – Geldstrafe und Tätigkeitsverbot
Zu einer unbedingten Geldstrafe von 10.800 Euro und einer bedingten einjährigen Freiheitsstrafe verurteilte gestern das Landesgericht Wels einen im Bezirk Vöcklabruck praktizierenden Arzt (47) wegen Kindesmissbrauchs und kinderpornografischer Fotos. Der Verurteilte erbat sich eine dreitägige Bedenkzeit, die Entscheidung des Gerichts ist nicht rechtskräftig.
Der Fall wurde 2011 bekannt, nachdem bei einer Hausdurchsuchung EDV-Geräte mit Tausenden Fotos mit minderjährigen Buben beschlagnahmt worden waren. Neben seiner Arbeit als praktischer Mediziner hatte der aus Wien stammende Mann auch für Kinder Ferienlager in Bibione in Italien veranstaltet. Laut Anklage soll er die mitgereisten Buben gegen eine Belohnung von je fünf Euro in eindeutige Nacktposen dirigiert und dann abgelichtet haben. 80 der rund 2000 sichergestellten Fotos wurden als kinderpornografisch gewertet.
Außerdem wird dem Arzt vorgeworfen, im August 2009 einen damals Achtjährigen sexuell missbraucht zu haben, indem er in die Pyjama-Hose des Opfers gegriffen haben soll. Diesen Vorwurf stellte der Angeklagte in Abrede. „Nein, der Bub wollte einfach nur kuscheln“, sagte der Verteidiger im Schlussplädoyer. Der Arzt habe den Kindern bloß Gruselgeschichten erzählt, damit sie in seinem Bett Schutz suchen würden. Die pornografischen Aufnahmen gab der Angeklagte zu und erklärte diese mit seiner „pädophilen Neigung“. In der ärztlichen Praxis im Salzkammergut sei es allerdings niemals zu Übergriffen auf Kinder oder zu Fotoaufnahmen gekommen, betonte der Verteidiger.
Der Prozess war vor rund einem Jahr wegen der Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens vertagt worden, um die Glaubwürdigkeit des heute Elfjährigen zu überprüfen. Die gestrige Verhandlung fand großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. In der Urteilsverkündung sagte Richter Anton Weber, dass die Schilderungen des Opfers glaubwürdig gewesen seien. Zusätzlich zur Strafe sprach das Gericht ein fünf Jahre langes Tätigkeitsverbot aus: Der Arzt darf sich künftig nicht mehr für Vereine oder Einrichtungen engagieren, die Kinder betreuen.
Ob der Mann auch seine Zulassung verliert, ist offen. Die Ärztekammer muss den Fall nun disziplinarrechtlich beurteilen.