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Ärger bei Fans: Swift-Tickets werden mit Abzug rückerstattet

Von Nicole Oirer, 20. August 2024, 14:20 Uhr
Auftakt-Triumph von Taylor Swifts Tour durch Europa
Taylor Swift in Paris Bild: APA/AFP/JULIEN DE ROSA

WIEN. Knapp eineinhalb Wochen sind seit der Absage der Taylor Swift-Konzerte in Österreich vergangen. Fans erhalten das Geld für Tickets zwar zurück, allerdings mit Abschlag.

Nachdem Anfang August aufgrund einer geplanten Terrorattacke drei Konzerte der Sängerin Taylor Swift in Wien abgesagt werden mussten, wurde den Fans eine Rückerstattung der Tickets binnen zehn Werktagen versprochen. Die Auszahlung läuft zwar, doch viele Fans ärgern sich nun über den Verkäufer Oeticket. Denn dieser überweist nicht den vollen Kartenpreis zurück, sondern zieht eine Gebühr ab. 

Auf dem Instagram-Kanal von Oeticket machen viele "Swifties" ihrem Frust nun Luft. "Es ist nicht unsere Schuld, dass das Konzert abgesagt wurde", schreibt ein enttäuschter Fan. "Service-Gebühr für was? Für welchen Service? Ich hab das Stadion nicht mal gesehen", eine andere. "Eine Service-Gebühr für was? Den schlimmsten Tag jemals? Als wir fast einen Terrorangriff hatten?", ärgert sich eine weitere Userin.  Erste Fans kündigen auch mögliche Sammelklagen an. 

OGH-Urteil wird erwartet

"Die Servicegebühr von Oeticket ist schon länger Thema bei uns", sagt Konsumentenschützer Gernot Fieber von der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich. Es werde nicht transparent kommuniziert, was in dieser Gebühr enthalten sei. Das Oberlandesgericht Wien hat im April diesen Jahres daher entschieden, dass sie unrechtmäßig ist. Das Verfahren liegt aktuell beim Obersten Gerichtshof, eine Entscheidung ist hier noch abzuwarten. "Wir hoffen, dass dieser es auch so sieht wie seine beiden Vorgänger", sagt Fieber. 

Swifties könnten bereits jetzt eine Mail an Oeticket schreiben und mit Verweis auf das Urteil des OLG Wien die Gebühr zurückverlangen, so Fieber. Da das Urteil aber noch nicht rechtskräftig ist, ist der Erfolg fraglich. Wirkliche Sicherheit gebe es erst mit dem Urteil des OGH. Erklärt dieser die Servicegebühr auch für unrechtmäßig, muss Oeticket auch dieses Geld zurückzahlen – das gelte dann auch rückwirkend für die Swift-Tickets. 

20 Prozent Gebühren nicht bei offiziellen Oeticket-Karten

Grundsätzlich habe es drei Möglichkeiten gegeben, an Karten zu kommen, heißt es von Oeticket. Das waren der offizielle Kartenverkauf über Oeticket, der Zweitmarkt Fansale, welcher ebenfalls von Oeticket organisiert wird, und Schwarz- beziehungsweise Graumarkt-Tickets. Bei letzteren kann es zu höheren Gebühren kommen. Karten werden von nur zum Originalpreis erstattet. Abzüge dabei setzen sich folgendermaßen zusammen, erklärt Alexander Khaelssberg:

  • Bei Kauf direkt über Oeticket: Ausbezahlt wird der originale Ticketpreis, wie er auf dem Ticket steht. Einbehalten werden zusätzlich 2,50 Servicegebühr, die bei jedem Ticket vorab mitbezahlt wurden
  • Beim Kauf über Fansale: Karten, die über Fansale verkauft wurden, konnten maximal zum Originalpreis weitergegeben werden. Der Käufer hat zusätzlich eine Gebühr von zehn Prozent bezahlt, von der unter anderem die Umpersonalisierung der verkauften Tickets und die Echtheitsgarantie finanziert wurden. Rückerstattet wird aber nur der Originalpreis des Tickets, abzüglich der Servicegebühr. Wer also auf Fansale um den Originalpreis gekauft hat, macht einen Verlust von 10 Prozent. 
  • Beim Kauf über Drittanbieter: Beim Kauf von Tickets über Seiten wie Viagogo ist Oeticket nicht eingebunden und bietet auch keine Preisobergrenze an. Wer hier teurer eingekauft hat und nur den Originalpreis zurück bekommt, hat teilweise hohe Verluste. "Das ist natürlich sehr ärgerlich für alle Swifties, die nun auf dem Geld sitzen bleiben", sagt Khaelssberg. 
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Autorin
Nicole Oirer

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41  Kommentare
41  Kommentare
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elhell (2.476 Kommentare)
am 21.08.2024 18:57

Fies!
Soll sich Oeticket doch als Privatbeteiligte im Strafprozess die Unkosten für die Absage zu holen versuchen.
Leider kommt man bei größeren Veranstaltungen an Oeticket/Evertim nicht mehr vorbei.

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fischerfel (752 Kommentare)
am 21.08.2024 11:14

Tja miese Geschäftemacherei!

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sagenhaft (2.338 Kommentare)
am 21.08.2024 09:22

Wenn das so ist dann bekomme ich in Zukunft in keinem Geschaeft mehr den vollen Kaufpreis rueckerstattet und in 20 Jahren muss man noch was dazuzahlen

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koarl (343 Kommentare)
am 21.08.2024 08:48

Im Falle einer Verurteilung des mutmaßlichen Terroristen, diesen nach dem Verursacherprinzip klagen.
Man wird höchstwahrscheinlich nichts bekommen, aber vielleicht setzt er sich ins Ausland wegen der hohen Schadenssumme ab.

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StefanieSuper (5.448 Kommentare)
am 21.08.2024 08:48

Die Absage hat in den Büros viel Arbeit verursacht. So wie bei anderen Dienstleistungen muss man überall, bei Banken, Versicherungen etc. eine Bearbeitungsgebühr zahlen, oder sollen die Angestellten für Sie nun kostenlos arbeiten?

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elhell (2.476 Kommentare)
am 21.08.2024 18:59

Es ist die Frage, wen es mehr trifft und wer sich die Kosten eher leisten kann bzw. diese schon einkalkuliert hat.
Mit Evertim trifft es nicht gerade ein Unternehmen, wo ich großes Mitgefühl verspüre.

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elhell (2.476 Kommentare)
am 21.08.2024 19:04

Sorry, EveNtim

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Ich1 (461 Kommentare)
am 21.08.2024 08:40

diejenigen, die sich jetzt über 2,50 EUR Bearbeitungsgebühr beschweren, lassen 2 EUR im Hofer-Einkaufswagerl zurück,weil sie zu faul sind es an die Sammelstelle zurückzufahren.
Verrückte Welt

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meisteral (12.915 Kommentare)
am 21.08.2024 11:52

Bei einigen anderen geht es um 10 bia 20% des Preises. Lesen und verstehen scheint nicht ihre Stärke zu sein.
Außerdem ist die Gebühr eventuell rechtswidrig.

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Ich1 (461 Kommentare)
am 22.08.2024 08:23

höflich bleiben!

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HukoP (697 Kommentare)
am 20.08.2024 21:11

der Kostenersatz für die Vorfreude wurde eben in Abzug gebracht. Ist das nicht verständlich?

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Superheld (13.386 Kommentare)
am 20.08.2024 19:57

Wenn die Arbeiterkammer weiterhin den professionellen Ticketverkauf bekämpft, dann wird es weniger internationale Konzerte in Österreich geben. So einfach ist das.

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meisteral (12.915 Kommentare)
am 20.08.2024 21:11

Denken sie eigentlich vor dem Posten?

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westham18 (5.371 Kommentare)
am 20.08.2024 19:17

Sorry, da geht's — via ÖTicket — um € 2,50 pro Ticket....🤦‍♂️

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sznabucco1 (208 Kommentare)
am 21.08.2024 07:36

Für den Einzelnen sind es Peanuts, bei der Menge ist es für Ö-Ticket aber ein schönes Körperlgeld.

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meisteral (12.915 Kommentare)
am 21.08.2024 11:53

Siehe meine Antwort an @Ich.

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jack_candy (8.716 Kommentare)
am 20.08.2024 17:36

"Karten, die über Fansale verkauft wurden, konnten maximal zum Originalpreis weitergegeben werden. Der Käufer hat zusätzlich eine Gebühr von zehn Prozent bezahlt, von der unter anderem die Umpersonalisierung der verkauften Tickets und die Echtheitsgarantie finanziert wurden. " - Das ist pure Abzocke. Bei einem Ticketpreis von locker über 200 Euro macht Oeticket damit einen Reibach von wenigstens 20 Euro pro Ticket.

Aber es kann mir niemand erzählen, dass die "Umpersonalisierung" und die "Echtheitsgarantie" 20 Euro kosten. Im Zweifel geht das vollautomatisch und kostet wenige Cent.

Außerdem sind die Arbeit und somit auch die Kosten für diese Handlungen bei jedem Ticket gleich - also warum müssen dann Kunden, die ein teures Ticket gekauft haben, mehr zahlen, als solche, die ein günstigeres erworben haben?

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jack_candy (8.716 Kommentare)
am 20.08.2024 17:38

Außerdem frage ich mich, was den Käufern dann die Ticketversicherung nützt, die man beim Kauf einer Karte abschließen kann (nicht muss).

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delano (294 Kommentare)
am 20.08.2024 18:33

Diese gilt für andere Fälle.

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docholliday (9.201 Kommentare)
am 20.08.2024 16:35

Für den Schaden müsste eigentlich der Veranstalter aufkommen, zumindest, was die nun die Differenz betrifft. Dieser hat schließlich das Konzert platzen lassen.
Die Behörden haben richtig reagiert und die Islamisten Bubis rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen.
Wenn sich der Veranstalter hier nicht verpflichtet fühlt, ist das eine Sauerei.
Auf Kosten junger zukunftsdenkender KonzertbesucherInnen!

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Superheld (13.386 Kommentare)
am 20.08.2024 19:52

Der Veranstalter hatte gute Gründe und trägt die volle Verantwortung.

Das Schlimme ist, dass einige Linksparteien immer noch nicht den Ernst der Sache verstanden haben.

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Ybbstaler (1.265 Kommentare)
am 20.08.2024 16:20

Ob diese Gebühr rechtmäßig ist, muss das Gericht entscheiden. An sich ist eine Konzertabsage ja kein komplett neues Phänomen und gehört letztlich in das Risikoprofil eines professionellen Dienstleisters für Eintrittskarten und sollte schon aus Kulanzgründen nicht dem Konsumenten umgebunden werden. Es spricht die Vorgehensweise also in erster Linie gegen die Unternehmenskultur und Serviceorientierung des Dienstleisters, der Millionen Karten im Jahr vertreibt und es scheinbar so nötig hat, hier ein Körberlgeld zu machen.

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Superheld (13.386 Kommentare)
am 20.08.2024 19:54

Aus Kulanzgründen? Das ist Vollkaskomentalität!

Als Unternehmer muss man auch aufs Geld schauen, da besteht ein Unterschied zu Beamten oder Politikern, die dann einfach mehr aus dem Steuertopf heraus nehmen, wenn etwas mehr kostet.

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betterthantherest (37.225 Kommentare)
am 20.08.2024 21:17

Superheld

Gegen solche Risiken gibts Versicherungen. Die garnicht mal soooo teuer sind.

Sich einfach beim Kunden apputzen sagt viel über die Wirtschaft.

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Ybbstaler (1.265 Kommentare)
am 21.08.2024 08:05

Natürlich müssen Unternehmen aufs Geld schauen, aber dass gelegentlich ein Geschäft platzt und man schon Aufwand hatte ist ganz normales unternehmerisches Risiko. Die Vollkaskomentalität orte ich also eher beim Kartenbüro, das meint, sich jetzt beim Kunden, der am Ende die Leistung die er gekauft hat nicht bekommen hat, schadlos halten will. Umgekehrt hatte der Kunde vielleicht auch Aufwand auf dem er sitzen bleibt - ein gebuchtes Hotel oder eine Fahrkarte. Das ist für alle Beteilgten unerfreulich gelaufen. Dass sich das Kartenbüro da aus der Verantwortung nehmen will ist unfair.

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2good4U (19.783 Kommentare)
am 20.08.2024 16:13

Schwierig.
Der Tickethändler hat ja seinen Job gemacht, und hatte auch einen Aufwand.
Nachdem er die Veranstaltungen auch nicht abgesagt hat oder dafür verantwortlich war ist es verständlich, dass er auch was verdienen will/muss.

10-20% erscheinen aber hin Hinblick auf die Ticketpreise und die Anzahl dann doch Recht hoch.

Im Endeffekt ist es eine Art "höhere Gewalt", für die keiner was kann.
Ob es den Besuchern also zusteht komplett schadfrei gehalten zu werden, während der Veranstalter und die Ticketverkäufer Ausgaben hatten ist fraglich.

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kleinerLandnotar (35 Kommentare)
am 20.08.2024 16:26

Abgesagt hat der Veranstalter.
Übrigens OHNE Empfehlung der Behörden.
Er konnte also seine Leistung nicht erbringen.
Und er hat auch den Vertriebsweg bestimmt.
Jetzt wird versucht, unternehmerisches Risiko auf die Konsumentinnen abzuwälzen.
Möge sich jede(r) ein eigenes Urteil dazu bilden.

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jack_candy (8.716 Kommentare)
am 20.08.2024 17:40

Wenn die Behörden die Absage wirklich nicht verlangt haben (und sich nicht nur in der Öffentlichkeit abputzen wollen), dann war es wohl eher das Management von Taylor Swift.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Veranstalter eine derart riesige Veranstaltung freiwillig und ohne Druck entweder von den Behörden oder vom Künstlermanagement absagt.

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2good4U (19.783 Kommentare)
am 21.08.2024 07:11

Dann sollte der Veranstalter den Kartenhändler entschädigen.

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sergio_eristoff (2.792 Kommentare)
am 21.08.2024 08:04

Ob höhere Gewalt puh schwierig, denke das man hier rechtlich den Verursachern den Schaden anlasten sollte.

Tickethändler allgemein wird hier für wenig bis gar keinen Service ordentlich Geld verlangt, daher sollte bei Absagen klar die Ansage sein, Unternehmensrisiko.

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Superheld (13.386 Kommentare)
am 20.08.2024 16:12

"Es ist nicht unsere Schuld, dass das Konzert abgesagt wurde"

Aber auch nicht jene des Veranstalters. Höhere Gewalt.

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pfenningberg (583 Kommentare)
am 20.08.2024 16:11

Vielleicht übernimmt die Gebühr das Innenministerium?

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reineggd (1 Kommentare)
am 20.08.2024 16:07

auf der anderen seite müsste man bedenken, dass rund 180.000 stk. eintrittsgelder zu rund 150 euro in der zwischenzeit 13 monate lang beim veranstalter, sicher gut verzinst, gelegen sind. ob dies dann zwingend eine zusätzliche servicegebühr rechtfertigt?

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Weltliner (644 Kommentare)
am 20.08.2024 15:29

und wie hoch ist die Servicegebühr?
Haette man ja recherchieren können ...

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CCL2210 (20 Kommentare)
am 20.08.2024 15:17

Warum holt man sich das Geld nicht von dem Möchtergern Terroristen und seiner Familie?

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crazy_canuck (348 Kommentare)
am 20.08.2024 15:59

Einen nackten ausziehen ist schwierig

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Sensibelchen (935 Kommentare)
am 20.08.2024 16:29

Naja für "Staranwälte" scheint es offensichtlich zu reichen? Stattdessen hätten diese Familien ein paar Euro an die Geschädigten locker machen können.

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westham18 (5.371 Kommentare)
am 20.08.2024 14:34

Sorry, kein Verständnis für das Jammern, weil eine übliche, minimale Servicegebühr, einbehalten wird. Die Betroffenen sollten froh sein, dass diese Refundierungen relativ schnell bearbeitet werden. Ö—Ticket macht das Tickethandling, ist aber nicht Veranstalter! 🤦‍♂️👎

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meisteral (12.915 Kommentare)
am 20.08.2024 15:04

Nun, es geht darum, dass diese Servicegebühr offensichtlich nicht gerechtfertigt ist. OGH Urteil abwarten, dann im Falle eines negativen Urteils gegen Öticket, einklagen.

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EinsteinJr (59 Kommentare)
am 20.08.2024 15:06

Stimmt zwar, allerdings sehe ich noch nicht ganz warum der Käufer die Servicegebühr bezahlt nur weil der Veranstalter das Tickethandling nicht selber übernimmt.
Wenn der Veranstalter das nicht selber abwickeln kann oder will muss er sich einen Dienstleister - in diesem Fall eventim - suchen der im das macht. Der verlangt natürlich Geld und so wie ich eventim kenne von beiden.

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jack_candy (8.716 Kommentare)
am 20.08.2024 17:41

So minimal sind die Gebühren auch wieder nicht.

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