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Auto des Nachbarn abgefackelt? Freispruch für Linzer

Von Verena Gabriel, 02. April 2024, 15:17 Uhr
Justiz Prozess Gericht
Symbolfoto Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. Vier Jahre nach dem Vorfall im Linzer Süden stand am Dienstag ein 40-Jähriger wegen Brandstiftung vor dem Landesgericht. Er wurde freigesprochen.

Ein kurioser Prozess am Landesgericht Linz hat am Dienstag mit einem rechtskräftigen Freispruch geendet. Angeklagt war ein 40-jähriger Mann. Ihm wurde vorgeworfen, das Auto eines Nachbarn nach einem Streit in Brand gesetzt zu haben.
Der Vorfall liegt bereits mehr als vier Jahre zurück: Am Abend des 25. März 2020 ist vor einem Mehrparteienhaus in der Karl-Steiger-Straße im Stadtteil Kleinmünchen-Auwiesen ein Kastenwagen in Flammen aufgegangen. Schadenssumme: zwischen 30.000 und 40.000 Euro.

Der Citroën Jumper gehörte einem mittlerweile 69-Jährigen. Eine Zeugin berichtete, sie habe beim Gassigehen mit ihrem Hund einen Mann beobachtet, der einen brennenden Gegenstand in den Wagen geworfen hätte. Im Laufe der Ermittlungen geriet der heute 40-jährige Nachbar des Citroën-Besitzers ins Visier der Ermittler. Er soll zuerst die Heckscheibe eingeschlagen und dann Feuer gelegt haben. Die Flammen griffen so schnell um sich, dass die Feuerwehr anrücken musste – das Auto war aber nicht mehr zu retten.
Dass der Fall erst jetzt verhandelt wurde, liegt daran, dass erst im September 2022 Anzeige erstattet worden war. Im angetrunkenen Zustand habe der 40-Jährige Jahre später damit geprahlt, das Auto seines Nachbarn angezündet zu haben, wurde der Polizei gemeldet.

Streit um Mietparkplatz

Der Verdacht, dass der Mann die Brandstiftung verursacht haben könnte, erhärtete sich. Hintergrund war ein Streit um den Mietparkplatz des Autobesitzers. Der Angeklagte soll seinen Pkw unerlaubt dort abgestellt haben. Nach einer Besitzstörungsklage musste der 40-Jährige eine Strafe in Höhe von 180 Euro zahlen. Das wurde vor Gericht als Motiv angeführt.

Der Strafrahmen für dieses Verbrechen reicht von einem bis zu zehn Jahren Gefängnis. Der Angeklagte, der 2022 bereits wegen gefährlicher Drohung zu einer bedingten viermonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, bestritt den Vorwurf der Brandstiftung von Anfang an. Der Schöffensenat entschied am Dienstag zu seinen Gunsten. Er wurde freigesprochen.

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Verena Gabriel
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7  Kommentare
7  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Orlando2312 (22.491 Kommentare)
am 02.04.2024 21:57

Er bestritt vor Gericht, womit er sich in der Vergangenheit lautstark gebrüstet hat. Wie überraschend!

Und das Schöffengericht spricht ihn frei. Wer kann einem das erklären?
Ist Justitia nicht nur blind sondern auch blöd?

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spoe (14.477 Kommentare)
am 03.04.2024 07:16

Beweise werden sowieso überbewertet.

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nixnutz (4.532 Kommentare)
am 03.04.2024 19:50

Orlando, die Verhandlung war öffentlich. Du solltest einmal zu sowas hingehen und nicht nur ein paar komprimierte Zeitungszeilen lesen.

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muehlviertlerbua (1.005 Kommentare)
am 02.04.2024 18:06

Hat er nun abgefackelt oder nicht? Wenn ja, kann's ja in einem Rechtsstaat wohl keinen Freispruch geben!

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spoe (14.477 Kommentare)
am 03.04.2024 07:18

Alles eine Frage der Beweise.

Dass die StA ohne Beweise eine Anklage erhoben hat, ist für mich verwunderlich.

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nixnutz (4.532 Kommentare)
am 03.04.2024 19:51

Für eine Anklage reichen deutlich-maßgebliche Indizien.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (27.664 Kommentare)
am 02.04.2024 16:45

Da war das Bezirksgericht wieder mal heiter...

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