"Doktorspiele" mit jungen Buben? Arzt wegen Missbrauchs in U-Haft
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WELS. Kriminalpolizei ermittelt gegen einen Mediziner aus dem Salzkammergut.
"Ich habe als Mutter so schwer damit zu kämpfen, weil ich nie etwas bemerkt habe", schildert die Mutter eines inzwischen 15 Jahre alten Burschen aus dem Salzkammergut den OÖNachrichten. Sie ist um Fassung bemüht, um das wiederzugeben, was man gar nicht fassen kann: dass ihr Sohn, der mit einer Hodenfehlstellung auf die Welt gekommen war, ab seinem zwölften Lebensjahr mehrfach von einem niedergelassenen Arzt aus ihrer Heimatregion sexuell missbraucht worden sein soll.
"Die Untersuchungshaft ist Ende Jänner über den Verdächtigen verhängt worden", bestätigt Franz Haas, der Leiter der Staatsanwaltschaft Wels, dass gegen den Facharzt ermittelt werde: wegen Missbrauchs minderjähriger bzw. unmündiger Buben unter 14 Jahren. Wie viele mutmaßliche Opfer es gibt, wollten weder der Staatsanwalt noch die Ermittler des Landeskriminalamts bekanntgeben. Die Ermittlungen seien nach wie vor im Laufen, heißt es.
OÖN-TV: Arzt in Untersuchungshaft
Die Mutter des 15-Jährigen sagt, sie wisse von zwei weiteren Buben aus ihrem Bekanntenkreis, die von dem Doktor im Genital- und Analbereich "untersucht" worden seien. Den Burschen soll der Arzt weisgemacht haben, die sexuellen Handlungen würden zur Behandlungen dazugehören.
"Am Anfang war es ziemlich komisch, weil es ungewohnt war. Weil ich nicht wusste, was auf mich zukommt. Aber mit der Zeit wurde es immer mehr zur Normalität", gab der Bursch bei der Einvernahme durch die Beamten der Polizeiinspektion St. Georgen im Attergau Anfang Februar zu Protokoll.
Bis zu zehn Jahre Haft drohen
Den Stein ins Rollen gebracht habe der Sohn ihrer Arbeitskollegin, berichtet die Mutter des 15-Jährigen. Der Bub brach sein Schweigen und machte eine Aussage. Seither ermittelt die Kripo. Im Fall einer Verurteilung würden dem Mediziner bis zu zehn Jahre Haft drohen. Doch auch disziplinarrechtliche Konsequenzen könnten auf den Arzt, für den die Unschuldsvermutung gilt, zukommen.
"Ein bloßer Verdacht reicht noch nicht aus, aber im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung würde der Disziplinarrat der österreichischen Ärztekammer in Wien den Fall wegen mangelnder Vertrauenswürdigkeit des Arztes behandeln", sagt Kerstin Garbeis, Juristin bei der oberösterreichischen Ärztekammer. Die Konsequenzen reichen dabei von einer Geldstrafe bis hin zu einem unbefristeten Verlust des Rechts auf Berufsausübung.
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