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Fünf Haftstrafen im Linzer Entführungsprozess

Von nachrichten.at/apa, 07. Dezember 2024, 10:59 Uhr
Prozess nach brutaler Entführung
Wegen der brutalen Entführung und Erpressung eines Mannes mit türkischen Wurzeln in Linz standen eine Frau und drei Männer vor Gericht. Bild: www.fotokerschi.at | Kerschbaummayr

LINZ. Nach stundenlanger Beratung der Geschworenen ist in der Nacht auf Samstag im Entführungsprozess in Linz das Urteil gefällt worden.

Das Landesgericht verhängte über vier Männer und eine Frau Haftstrafen. Die Angeklagten wurden wegen qualifizierter Freiheitsentziehung und schwerer Nötigung verurteilt, einer zusätzlich wegen schwerer Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz, informierte ein Gerichtssprecher Samstagfrüh.

Das Quintett soll vom Bruder des Opfers für die Freilassung 175.000 Euro gefordert haben. Der Vorwurf der erpresserischen Entführung wurde von den Geschworenen bei allen Angeklagten verneint. Die Urteile sind rechtskräftig.

So lief der Prozess

Ein Asylwerber (31) aus Syrien wurde am Abend des 1. April auf dem Weg in ein Linzer Restaurant von mehreren Tätern abgepasst, in einen Kastenwagen gezerrt, gefesselt, massiv geschlagen und nach Wien verfrachtet, wo er dank Hinweisen von Zeugen von der Polizei befreit werden konnte. Dieser Sachverhalt schien auch am zweiten Prozesstag gegen vier angeklagte Syrer und eine Frau aus Deutschland unstrittig zu sein.

Aber war das Motiv der Täter tatsächlich, den Bruder des Opfers angeblich wegen schiefgegangener Goldgeschäfte um 175.000 Euro zu erpressen? Oder war es strafrechtlich betrachtet gar keine erpresserische Entführung, weil es gar nie um eine Erpressung, sondern um das – freilich gewaltsame und damit illegale – Eintreiben von Schulden ging, für die das Opfer selbst verantwortlich ist?

Der Unterschied beim Strafrahmen ist groß. Bei erpresserischer Entführung geht es um bis zu 20 Jahre Gefängnis, bei Delikten wie Freiheitsentziehung, schwerer Nötigung und schwerer Körperverletzung sind es maximal zehn.

Gestern wurde der malträtierte Syrer, der damals Rippenbrüche erlitten hatte, in den Zeugenstand gerufen. Gleich zu Beginn wurde der 31-Jährige vom Senatsvorsitzenden belehrt, er habe das Recht zu schweigen, falls er sich durch eine wahrheitsgemäße Aussage selbst belasten würde.

Ob ihm die Täter den Grund für die Entführung überhaupt genannt haben, fragte der Richter. Er habe gewusst, dass ihn die Täter nach Wien zu einem der Angeklagten fahren, „um mich zu töten“.

„Wurden Sie oder ein Familienangehöriger im Kastenwagen aufgefordert, Geld zu zahlen?“, bohrt der Richter nach. „Nein“, lautet die Antwort. Doch das passt nicht mit seinen Aussagen bei der Polizei zusammen. Dort hatte er zu Protokoll gegeben, dass ihm ein Entführer bei der Fahrt erzählt habe, dass der Bruder um 175.000 Euro erpresst werden sollte.

„Das kann nicht stimmen“

„Alle Angeklagten haben bisher ausgesagt, dass es Ihre Schulden waren, die eingetrieben werden sollten, nicht die des Bruders“, hält ihm der Richter vor. „Das kann nicht stimmen“, sagt der Zeuge.

Der Senatsvorsitzende: „Die Angeklagten sagen, dass Sie große Summen Geld und Gold durch Betrug erbeutet haben sollen.“ „Ich möchte darauf nicht antworten“, sagt der Zeuge.

Auch die Anklägerin stellte Fragen, die Zweifel am Hauptbelastungszeugen erahnen ließen. „Was hätte Ihr Tod für einen Sinn ergeben? Haben Sie die Entführer im Kastenwagen nicht gefragt, warum sie das tun?“ Der Zeuge erwiderte, es habe in dem Fahrzeug nur geheißen, der Kopf der Gruppe werde in Wien entscheiden, „was mit mir geschieht“.

Das steht im Widerspruch zu einem Aktenvermerk der Polizei über eine Aussage des Opfers gleich nach dessen Befreiung. Da habe der mutmaßlich Entführte vermutet, dass es um die Geschäfte seines Bruders gehe, mit denen er aber „nichts zu tun“ habe.

Keine Zweifel schien es zu geben, als der Mann sein Martyrium schilderte. Als er im Kastenwagen eingesperrt gewesen sei, habe er große Angst gehabt. Es seien „zu viele Fäuste in meinem Gesicht und Bauch gewesen“. Auch Fußtritte habe er abbekommen. Zwei Stunden sei er gefesselt gewesen. Ein Täter habe ihm den Lauf einer Pistole in den Mund gesteckt und dann noch ein Stück Stoff in seinen Rachen geschoben. Wegen Rippenbrüchen sei er mehrere Tage im Spital gewesen. Das Opfer forderte gestern mehr als 6000 Euro Schmerzensgeld.

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