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Wiederbetätigung? 20 Jahre altes Tattoo wird Fall für Dermatologie-Gutachter

29. Mai 2018, 00:04 Uhr
Wiederbetätigung? 20 Jahre altes Tattoo wird Fall für Dermatologie-Gutachter
Der Geschworenenprozess im Landesgericht Ried wurde vertagt. Bild: OÖN

BRAUNAU/RIED. Laut Anklage soll der Innviertler die Zahl "88" auf dem Handballen tätowiert gehabt haben.

Hat sich ein 35-jähriger Mann aus dem Bezirk Braunau in den vergangenen Jahren wegen einer Tätowierung am Handballen im nationalistischen Sinne wiederbetätigt? Diese Frage müssen acht Geschworene im Landesgericht Ried beantworten. Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, die Zahl 88, die für "Heil Hitler" steht, auf der Hand tätowiert zu haben.

Gleich zu Beginn der Verhandlung zeigt der Mann den drei Richtern und den Geschworenen die Tätowierung. Die Zahl 88 ist auf den ersten Blick eher nicht sichtbar. Auf die Frage, ob er seit der Anklage das Tattoo verändert habe, antwortet der 35-Jährige: "Nein, da ist nichts verändert worden. Die Tätowierung habe ich mir als Jugendlicher selber gemacht, wir waren betrunken und wollten es damals ausprobieren. In den vergangenen fast 20 Jahren hat mich noch nie jemand darauf angesprochen", rechtfertigt sich der Angeklagte.

Die Inspektorin, der die Tätowierung aufgefallen ist, glaubt hingegen, dass sich das Symbol seit der Einvernahme des Tätowierten im Dezember 2017 verändert habe. "Ich war mir zu 90 Prozent sicher, dass ich eine 88 erkannt habe, sonst hätte ich ihn ja nicht darauf angesprochen", so die Polizistin. Ein Foto habe sie nicht anfertigen können, da der Beschuldigte sich damit nicht einverstanden gezeigt habe. In der Anzeige sei auch von einem Hitler-Porträt am Oberschenkel die Rede gewesen, so die Zeugin. Es handle sich um "Tätowierungen aus alten Zeiten", sagt der Innviertler und sie ist auch nicht Gegenstand der Verhandlung.

"Hässliche Tätowierung"

Die Freundin des Beschuldigten versichert, dass der Mann die Tätowierung am Handballen nicht verändern ließ. "Als ich dieses Tattoo zum ersten Mal gesehen habe, musste ich lachen. Ich habe zuvor noch nie so etwas Hässliches gesehen", so die Zeugin. Staatsanwältin Petra Stranzinger beantragt ein dermatologisches Gutachten. Dieses soll Aufklärung darüber bringen, ob die Tätowierung seit dem 16. Dezember 2017 verändert worden ist. Das Gericht stimmt dem Antrag zu, der Prozess wird auf unbestimmte Zeit vertagt. (tst)

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