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23-Jähriger nach Attacke auf Rapid-Stürmer Burgstaller enthaftet

Von nachrichten.at/apa, 30. Dezember 2024, 11:45 Uhr
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Guido Burgstaller Bild: gepa

WIEN. Jener 23-jährige Mann, der am frühen Morgen des 14. Dezember vor einer Wiener Innenstadt-Disco dem Rapid-Stürmer Guido Burgstaller einen fatalen Faustschlag versetzt hatte - der Sportler erlitt dabei schwere Kopfverletzungen - befindet sich wieder auf freiem Fuß.

Er wurde am Montag vom Landesgericht für Strafsachen nach zweiwöchiger U-Haft unter Auflagen enthaftet. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn bekannt.

"Ihm wurde die Weisung erteilt, einer geregelten Arbeit nachzugehen. Außerdem wurde vorläufige Bewährungshilfe angeordnet", sagte Salzborn. Der Rechtsvertreter des Beschuldigten, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung ermittelt, zeigte sich über die Gerichtsentscheidung erleichtert.

"Mein Mandant hat nun insgesamt zwei Wochen das Haftübel verspürt und sich währenddessen wie angekündigt bereits mit den Geschehnissen in Form einer begonnenen Therapie auseinandergesetzt. Er hat große Angst vor der gewaltbereiten Fangemeinschaft rund um Herrn Burgstaller, möchte sich aber dem Prozess so rasch wie möglich stellen und auch dort die Verantwortung übernehmen", stellte der Wiener Rechtsanwalt Klaus Ainedter fest. Sein Mandant hoffe "vor dem Hintergrund der extrem aufgeheizten Stimmung und den bereits kolportierten Morddrohungen auf einen fairen Prozess", meinte Ainedter gegenüber der APA.

Zur Auseinandersetzung war es aus nichtigem Anlass gekommen

Zu der Auseinandersetzung zwischen dem 23-Jährigen und Burgstaller war es aus nichtigem Anlass gekommen. Einen sportlichen bzw. fußballerischen Hintergrund gab es laut aktuellem Ermittlungsstand nicht. Burgstallers Freundin hatte um 6 Uhr vor der Disco den 23-Jährigen und einen zweiten Mann um Feuer für Zigaretten gebeten. Daraus entwickelte sich ein Gespräch, die beiden Männer sollen sich über den Dialekt der Frau - sie stammt aus Oberösterreich - belustigt haben. Der Begleiter des 23-Jährigen schenkte der jungen Frau außerdem eine Rose, die er einem vorbeikommenden Blumenverkäufer abkaufte. Daraufhin soll Burgstaller der Gruppe näher getreten sein, zwischen dem Fußballer und dem 23-Jährigen entstand eine verbale Auseinandersetzung.

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In weiterer Folge versetzte der 23-Jährige Burgstaller einen Stoß bzw. Schubser, was auf Videomaterial aus einer Überwachungskamera dokumentiert ist. Der Rapid-Stürmer hatte zu diesem Zeitpunkt beide Hände in den Hosentaschen und trat nach dem Schubser insofern den Rückzug an, als er einen oder zwei Schritte nach hinten setzte. Der 23-Jährige versetzte dem Kicker darauf einen Faustschlag, der diesen am Kinn traf. Dass es sich dabei um einen Stürmer des SK Rapid handelte, war ihm laut Verteidiger Ainedter nicht bewusst.

Burgstaller geht es "den Umständen entsprechend"

Burgstaller stürzte infolge des Faustschlags zu Boden und prallte - ohne sich abzustützen - mit dem Kopf auf dem harten Untergrund auf. Er erlitt unter anderem einen Schädelbasisbruch und musste mehrere Tage in einem Spital behandelt werden. "Es geht ihm den Umständen entsprechend", hieß es Montagmittag seitens der Pressestelle des SK Rapid zum aktuellen Befinden des Kickers. Der 35-Jährige dürfte zumindest drei Monate dem Verein nicht zur Verfügung stehen.

Der 23-Jährige, der bei einem Versicherungsunternehmen beschäftigt ist, war bis zu dem Vorfall nicht als Gewalttäter in Erscheinung gelegen. Er war nicht polizeibekannt und weist keine Vorstrafen auf.

Dieser Artikel wurde um 12:04 Uhr aktualisiert.

 

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6  Kommentare
6  Kommentare
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GerhardSchopper (1 Kommentare)
am 30.12.2024 15:32

Es ist ein Frechheit von dem rechtsstaatlichen System solcher Mensch soll eine gerechte Strafe bekommen bei unserem Stadt ist vieles krank muß dringend die strafen verschärft werden das solche leute nicht davon kommen

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LASimon (15.454 Kommentare)
am 30.12.2024 16:19

Die "gerechte Strafe" gibt es erst nach einem Gerichtsprozess, nicht schon davor.

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Pinarello1 (17 Kommentare)
am 30.12.2024 14:48

im nächsten Leben werd ich Anwalt

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maierei (1.589 Kommentare)
am 30.12.2024 12:29

Kuscheljustiz… Nur noch zum Schämen ist es

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LASimon (15.454 Kommentare)
am 30.12.2024 16:21

Sinnloser Vorwurf. U-Haft ist keine Strafhaft, sondern dient lediglich der Beweissicherung und der Verhinderung einer Prozess- und damit Strafentziehung des Beschuldigten.

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maierei (1.589 Kommentare)
am 30.12.2024 17:33

Dennoch wird nichts herauskommen und das Opfer wird auf allen Kosten sitzen bleiben. Ich bleibe dabei: Kuscheljustiz

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