AK Ried erkämpfte für Angestellten rund 22.000 Euro
BEZIRK RIED. Eine hohe Nachzahlung erkämpfte die Arbeiterkammer Ried für einen Angestellten aus dem Bezirk.
Der Mann hatte als stellvertretender Betriebsleiter in einem Unternehmen in Niederösterreich gearbeitet. Gegen Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses hatte der Innviertler kein Gehalt mehr erhalten. Daher wandte er sich nach Ablauf der befristeten Beschäftigung an die Arbeitsrechtsexperten der Arbeiterkammer. Diese intervenierte beim ehemaligen Arbeitgeber und forderte die offenen Ansprüche, darunter Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistungen und nicht bezahlte Nachtarbeits- und Überstunden.
Fall ging vor Gericht
Den ehemaligen Arbeitgeber dürfte das aber eher unbeeindruckt gelassen haben. Laut Arbeiterkammer reagierte die Firma nicht auf die Schreiben der Juristen. Der Fall ging schließlich vor das Gericht, wo dem Innviertler 22.000 Euro brutto zugesprochen wurden.
Der Fall zeige, so Arbeiterkammer-Oberösterreich-Präsident Johann Kalliauer, dass manche Unternehmen extrem respektlos mit ihren Mitarbeitern umgehen würden.