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Frau bei Verkehrsunfall getötet: 26-jähriger Innviertler verurteilt

Von nachrichten.at, 16. Jänner 2025, 09:54 Uhr
Frau bei Verkehrsunfall getötet: 26-jähriger Innviertler verurteilt
Aufnahme aus dem Jahr 2023: Gedenken in der Nähe der Unfallstelle (Scharinger) Bild: Pressefoto Scharinger / Daniel Scharinger

BEZIRK BRAUNAU/MATTSEE. Das Drama war sogar Thema in der deutschen TV-Sendung "Aktenzeichen XY... ungelöst".

Es handelt sich um einen tragischen Fall, der sogar die deutsche TV-Sendung "Aktenzeichen XY... ungelöst" beschäftigte. Ein 26-Jähriger aus dem Innviertel ist jetzt in einem Prozess in Salzburg wegen fahrlässiger Tötung und Imstichlassens einer verletzten Person zu einem Jahr teilbedingter Haft, davon vier Monate unbedingt, verurteilt worden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, der Verteidiger meldete Berufung an.

Der Angeklagte aus dem Bezirk Braunau soll am 17. Juni 2023 in Mattsee eine Fußgängerin mit seinem Pkw touchiert haben und davongefahren sein. Laut Strafantrag blieb die 19-Jährige auf der Fahrbahn liegen und wurde von einem nachkommenden unbekannten Pkw-Lenker tödlich überrollt. Laut dem Staatsanwalt hat der damals 24-Jährige aus dem Bezirk Braunau den nächtlichen Unfall auf der L101 wegen mangelnder Aufmerksamkeit verursacht.

"Wenn ich gemerkt hätte, dass ich einen Menschen touchiert habe, wäre ich sofort stehen geblieben"

Noch verhängnisvoller sei sein Verhalten nach der Kollision gewesen. "Der Lenker hat sich nicht vergewissert, ob jemand zu Schaden gekommen ist", so der Staatsanwalt beim Prozess. Der Beschuldigte habe es unterlassen, die Unfallstelle abzusichern und der Flachgauerin, die zu Boden geschleudert worden sei, Erste Hilfe zu leisten. Ein zweites Fahrzeug habe die Frau dann überrollt, sie sei noch an der Unfallstelle gestorben. Der bisher unbescholtene Innviertler stellte sich einen Tag darauf der Polizei. Er habe angegeben, einen Knall wahrgenommen zu haben, und habe vermutet, dass ein Vogel gegen den Wagen geprallt sei. Erst als er am nächsten Tag den beschädigten Außenspiegel gesehen und im Internet die Schlagzeilen gelesen habe, habe er den Unfall mit seiner Person assoziiert. "Wenn ich gemerkt hätte, dass ich einen Menschen touchiert habe, wäre ich sofort stehen geblieben", so der Angeklagte. Er habe einen Klacks gehört und sich zum Zeitpunkt des schrecklichen Vorfalls nichts dabei gedacht.

Laut Richterin seien Beschädigungen am Seitenfenster des Autos und im Bereich der hinteren rechten Tür festgestellt worden. "Das ist mit Ihrer Darstellung eines Klacks nicht in Einklang zu bringen. Das muss ein lauter Knall gewesen sein", so die Richterin.

Der Verteidiger erklärte, man wisse nicht, welche Verletzungen die Frau durch das Touchieren erlitten habe. Rund eine Minute später habe ein nachkommendes Fahrzeug die Frau überrollt. Eine Zeitspanne von einer Minute reiche nicht aus, um Erste Hilfe zu leisten, und dies noch unter der Gefahr, von nachkommenden Fahrzeugen selbst verletzt oder gar getötet zu werden.

Die Fußgängerin sei bei völliger Dunkelheit auf der rechten und damit falschen Straßenseite unterwegs gewesen, sie sei alkoholisiert gewesen und habe sich zu einem Drittel auf der Fahrbahn befunden – und man wisse nicht, ob sie auf der Straße zielgerichtet gegangen oder gestolpert sei, so der Verteidiger.

Erfolglose Suche nach zweitem Lenker

Die Richterin hat mehrere Zeugen einvernommen. Eine Zeugin schilderte, sie habe während ihrer Autofahrt eine Person neben der rechten Fahrbahn sitzend gesehen. Nachdem sie vorbeigefahren war, sei sie umgekehrt und bei einer Abzweigung stehengeblieben, um die Polizei zu rufen. Da habe sie beobachtet, wie die Person von einem Auto, das in deren Richtung unterwegs war, in die Luft geschleudert und kurz darauf von einem zweiten Auto überrollt worden sei.

Die Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem zweiten Wagen um einen Nissan-Pulsar-Pkw handeln könnte. Die Suche nach dem Lenker ist bisher erfolglos verlaufen. Auch ein kurzer Beitrag in der deutschen TV-Sendung "Aktenzeichen XY... ungelöst" am 6. November 2024 brachte keine Hinweise.

In ihrer Urteilsbegründung führte die Richterin aus, dass der Angeklagte den Unfall aufgrund eines Aufmerksamkeitsfehlers verursacht habe. Zeugen hätten ungewöhnliche und laute Geräusche wahrgenommen. Der Aufprall habe nach objektiver Spurenlage nicht bloß einen "Klacks" verursacht. Der Beschuldigte wäre zur Nachschau verpflichtet gewesen, so die Richterin. "Das Ganze kann nicht an Ihnen vorbeigegangen sein", sagte sie zu dem Angeklagten.

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