SS-Treuelied am Begräbnis - "Standard" nach FPÖ-Klage verurteilt
WIEN. Die Tageszeitung "Der Standard" ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht im Zusammenhang mit der Berichterstattung über drei FPÖ-Politiker, denen die Teilnahme an einem Begräbnis vorgeworfen worden war, bei dem ein SS-Lied gesungen worden sei, nach dem Mediengesetz verurteilt worden.
Nach Ansicht des Richters wurde mit mehreren Artikeln der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Die Kläger bekamen eine Entschädigung von insgesamt 20.250 Euro zugesprochen.
Die FPÖ-Nationalratsabgeordneten Harald Stefan und Martin Graf sowie der freiheitliche Klubdirektor Norbert Nemeth hatten sich gegen die mediale Berichterstattung zur Wehr gesetzt, die ihr Rechtsvertreter Christoph Völk im Grauen Haus als "infam und rufmörderisch" bezeichnete. Für den "Standard"-Anwalt Michael Pilz wurde hingegen "ein wahrer Sachverhalt berichtet". Er meldete gegen das Urteil volle Berufung an. Völk gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Bei dem von Max Schenkendorf ursprünglich als Gedicht verfassten Lied handle es sich um ein über 200 Jahre altes Volks- und Studentenlied.
Dieses war nach dem Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation verfasst worden.
Man hatte seinerzeit damit der Niederlage gegen Napoleon und dem Untergang des Kaiserreichs 1805/1806 “nachgetrauert”.
Der Standard und die FPÖ werden keine Freunde mehr.
Die freie Presse sollte überhaupt keine politischen Freunde haben
Sie sehen das also auch so. Was sagen sie dann zu AUF1, Wochendreck etc ?
Wie Sie wissen schau ich 🦊
Wurde jetzt ein NS-Lied beim Begräbnis von besagten FP-Politikern oder nicht?
Klingt nach Mundtot-Machen nicht systemkonformer Presse.
Das kann objektiv Dank Videobeweis ausgewertet werden!
Warum nicht Politik für die (einfachen) Menschen an Stelle von (Excel)
AuswertungEn?
Offenbar ist das so nicht gewesen wie behauptet.
Der Richter wollte sich an der Leichenfledderei nicht beteiligen. Und die Äußerungen einiger FPÖler die in den letzten Tagen mit der bekannten Bezeichnung des Standards gesagt wurden sind eigentlich nicht von der Hand zu weisen.
Und bezahlt wirds vermutlich mit der staatlichen Presseförderung.
Vielleicht nehmen die Nachrichten ein (rechtskräftiges) Urteil zum Anlass?
Verharmlosung (NS) Faschismus, Gleichsetzungen 2024 mit 34 sollten im Forum keinen Platz haben
Der Standard unterstellte Wiederbetätigung, die strafbar ist. Somit war das strafbare Verleumdung...
"Nach Ansicht des Richters wurde mit mehreren Artikeln der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt."
So etwas sagt ein Richter nicht leichtfertig.
Solche Medien wie "Der Standard" sollten künftig keine wie immer geartete Förderung bekommen.
Ich hoffe, das linksextreme Hetzblatt wird bald der Vergangenheit angehören....
weil kritische Berichterstattung in Österreich nicht mehr gewünscht ist oder wie kommt man auf so eine Idee?
Wenn kritische Berichterstattung nur in eine Richtung geht, ist das halt auch bedenklich.
Nicht rechtskräftig
So ist es.
Allerhöchste z
....Allerhöchste Zeit für einen Volkskanzler Kickl!
🫶
so sieht also die Medienpolitik nach GRÜNER Redensart aus....