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Gefängnisstrafe für Schlepper: "Sie haben sich an diesem Kuchen bereichert"

Von Thomas Streif, 08. Dezember 2023, 14:53 Uhr
"Sie haben sich an diesem Kuchen bereichert"
Seit Juli wartete der Angeklagte in Untersuchungshaft auf seinen Prozess.

RIED/ORT IM INNKREIS. Schlepper zu eineinhalb Jahren verurteilt: Mann packte sogar über Hintermänner aus

"Derzeit wird Schlepperei sehr streng bestraft." Mit zwei Jahren unbedingt sei durchaus zu rechnen. "Ein Geständnis ist ein wesentlicher Milderungsgrund", sagt der Verteidiger vor dem Schwurgerichtssaal zu seinem Mandanten, der in Begleitung eines Justizwachebeamten auf seinen Prozess wartet.

Der bisher unbescholtene Mann aus Syrien sitzt seit Juli 2023 in der Justizanstalt Ried in Untersuchungshaft. Heute wird ihm der Schöffenprozess wegen des Verbrechens der Schlepperei gemacht. Derzeit müssen sich die Richter im Landesgericht Ried wieder häufiger mit Schleppern auseinandersetzen, die Aufgriffe haben in der jüngeren Vergangenheit wieder stark zugenommen.

Geldnot als Motiv

"Ich lebe seit zehn Jahren in Frankreich, wo ich eine Aufenthaltserlaubnis habe. Leider wurde ich von meinem Arbeitgeber gekündigt, daher habe ich meine Wohnung verloren und stand auf der Straße", sagt der Angeklagte zu Richter Stefan Kiesl. Geldnot sei der Grund für seine Straftaten gewesen.

"Der Beschuldigte hat am 8. Juli gegen einen Lohn von 400 Euro pro Person vier Syrer von Wien nach München transportiert. Am 9. Juli wollte er dann zwölf türkische Staatsangehörige erneut von Wien nach München bringen", sagt Staatsanwalt Franz-Joseph Zimmer.

Bei der zweiten Schlepperfahrt wurde der Mann in Ort im Innkreis kurz vor der deutschen Grenze erwischt. Bei der Polizeibefragung gab der 40-Jährige dann die erste Schlepperfahrt von sich aus zu, auch über die Hintermänner des Schlepperrings packte er aus. Ein seltener Glücksfall für die Polizei.

Er bekenne sich ohne "Wenn und Aber" im Sinne der Anklageschrift schuldig, sagt der Angeklagte, dessen Aussagen von einem Dolmetscher übersetzt werden.

Richter Kiesl kann aus diesem Grund auf die geladenen Zeugen verzichten, stattdessen zitiert er aus dem Akt, damit sich die Schöffen einen Eindruck von den Schlepperfahrten machen können. Nachdem der Angeklagte nach der geglückten Fahrt am 8. Juli die vier Personen in München hatte aussteigen lassen, musste er noch ein "Bestätigungsvideo" machen, um den Drahtziehern den erfolgreichen Abschluss der Schlepperfahrt zu beweisen.

Lange Fußwege und Durst

Erst kurzfristig erhielt der Beschuldigte über schriftliche Nachrichten auf sein Handy die verschiedenen Abholadressen der zu befördernden Personen zugestellt.

Auch Auszüge von Aussagen der geschleppten Personen liest der Richter vor. "Wir sind von der Türkei mit dem Flugzeug nach Belgrad geflogen. Dort haben wir andere Personen kennengelernt. Mit denen sind wir über die grüne Grenze nach Ungarn gegangen. Wir waren rund 20 Stunden zu Fuß, angeführt von zwei Afghanen, unterwegs. In Ungarn wurden wir abgeholt und nach Wien gebracht", wird ein Mann zitiert. Anschließend sei man nach Wien in ein Haus gebracht worden. Man habe dort weder zu essen noch zu trinken bekommen, ehe man irgendwann wieder abgeholt und weiter Richtung Deutschland transportiert worden sei. "Man konnte sich kaum bewegen auf der Fahrt. Ich schätze, insgesamt hat mein Vater für den Transport aus der Türkei mehr als 6000 Euro bezahlt."

Die Fahrt mit dem Opel Zafira gemeinsam mit elf anderen Personen sei furchtbar gewesen. "Ich hatte Angst, dass mein Sohn verdurstet. Zum Glück wurden wir dann von der Polizei gerettet", wird eine Frau zitiert. Sie habe 7000 Euro persönlich an einen Mann übergeben. Eine andere Frau wiederum kommentierte die Fahrt von Wien Richtung Deutschland im vollgestopften Pkw als "einigermaßen in Ordnung".

"Bei der letzten Fahrt waren sie in einem für maximal sechs Personen zugelassenen Auto mit zwölf Personen unterwegs. Diese Fahrt war gefährlich", sagt Staatsanwalt Zimmer in seinem Schlussplädoyer. "Mein Mandant hatte Geldnot, jetzt ist ihm die Schwere der Tat bewusst", hält sich auch der Verteidiger kurz.

Eineinhalb Jahre Haft

Richter Kiesl verurteilt den 40-Jährigen zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft. Mildernd wertet er die Unbescholtenheit, das reumütige Geständnis und den Umstand, dass der Beschuldigte der Polizei die Namen mehrerer Hintermänner verriet.

"Das ist sehr ungewöhnlich, dass jemand so offen spricht und auch Namen nennt", sagt Kiesl. Eine bedingte Nachsicht der Strafe sei aufgrund der neuesten Judikatur des OLG aus generalpräventiver Sicht keine Option. "Sie sind sicher kein großer Fisch in diesem ,Schlepperteich‘, aber jeder, der dazu beiträgt, dass Menschen auf diese Art und Weise durch Europa geschleppt werden, muss streng bestraft werden. Das muss aufhören. Menschen geben ihr ganzes Vermögen her, um am Ende des Tages wieder am Anfangspunkt zu sein. Sie haben sich an diesem Kuchen bereichert, deshalb gehen sie ins Gefängnis", sagt Kiesl. Der Angeklagte bedankt sich und nimmt das Urteil an. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif

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