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Trauerkranz "Unser seliger Adolf" beschäftigt am Dienstag ein Geschworenengericht

Von Thomas Streif, 20. Mai 2024, 20:28 Uhr
Trauerkranz "Unser seliger Adolf" beschäftigt heute Geschworenengericht
Vor dem Hitlerhaus soll der Angeklagte einen Trauerkranz abgelegt haben. (APA) Bild: APA/BARBARA GINDL

BRAUNAU/RIED. Ein Berliner soll den Kranz am Geburtstag von Hitler vor dessen Geburtshaus in Braunau abgelegt haben, Angeklagter gab Interview in Dokumentarfilm.

Nicht weniger als gleich drei Geschworenenprozesse wegen des Verbrechens der Wiederbetätigung (Paragraf 3g Verbotsgesetz) finden am heutigen Dienstag im Schwurgerichtssaal des Rieder Landesgerichts statt. Brisanz verspricht der für Dienstag, 21. Mai, 10.15 Uhr, anberaumte Prozess gegen einen Mann aus Berlin. Am 20. April 2021, also am Geburtstag von Adolf Hitler, soll der Deutsche vor dem Hitlerhaus in Braunau einen Trauerkranz abgelegt haben, die OÖN haben im Jänner darüber berichtet. An jenem Tag wurde in Braunau auch für den Dokumentarfilm "Wer hat Angst vor Braunau" gedreht. Der Angeklagte kommt in diesem Film sogar vor. "Haben Sie das jetzt hingelegt", wird der bisher unbescholtene Deutsche im Film gefragt. Der Mann gibt völlig offen zu, Hitler zu verehren. Auf einer schwarzen Kranz-Trauerschleife stand: "RIP-USA": "Rest in Peace" (Ruhe in Frieden), die Abkürzung USA verriet der Angeklagte im Dokumentarfilm selbst: "Unser seliger Adolf".

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"Dem Beschuldigten ging es einzig und allein darum, Adolf Hitler zu glorifizieren und durch die Kranzniederlegung öffentliche Aufmerksamkeit zu erwecken", sagte Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried, im Jänner zu den OÖN. Für die Gesinnung gibt es offenbar einen weiteren Beweis: Demnach soll der Berliner am Geburtstag von Hitler mit einem Auto nach Braunau gereist sein. Das Wunschkennzeichen: "B-DF 1889". Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Abkürzung DF für "Deutscher Führer" steht. 1889 ist das Geburtsjahr von Hitler. Gespannt darf man sein, ob der Beschuldigte beim Prozess erscheinen wird. Sollte dem nicht der Fall sein, könnte dem Angeklagten in weiterer Folge die Auslieferung von Deutschland nach Österreich drohen. Bei einer Verurteilung durch das Geschworenengericht drohen dem Berliner zwischen einem und zehn Jahren Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif
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