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Was beim kleinen Grenzverkehr weiterhin beachtet werden muss

Von Magdalena Lagetar, 17. Mai 2021, 14:22 Uhr
Was beim kleinen Grenzverkehr weiterhin beachtet werden muss
Die österreichisch-bayerische Grenze darf wieder ohne Quarantänepflicht überquert werden. Aber Achtung: Bei der (Wieder-)Einreise nach Österreich gibt es einiges zu beachten.

Detailfragen zum Grenzübertritt: Antworten aus dem Gesundheitsministerium

Die Anlaufschwierigkeiten für den kleinen Grenzverkehr sind überwunden, seit vergangenem Donnerstag gibt es sowohl eine bayerische als auch eine österreichische Verordnung, die diesen wieder ermöglicht. Was ändert das für Pendler, die bisher schon ohne Quarantänepflicht über die Grenze durften? Wer muss sich online registrieren? Antworten geben das Gesundheitsministerium und der Krisenstab des Landes. Eines vorweg: Unterschieden wird zwischen Pendlern (die bisher schon von der Quarantänepflicht befreit waren) und anderen Reisenden.

Wenn ich im Zuge des kleinen Grenzverkehrs aus Bayern nach Österreich oder umgekehrt reise, um einzukaufen, zu tanken oder Freunde zu besuchen, was muss ich beachten?

Bei der Ein- bzw. Rückreise nach Österreich braucht es einen 3-G-Nachweis, das bedeutet, man muss entweder getestet, geimpft oder genesen sein. Außerdem gilt eine Registrierungspflicht (Formular Pre-Travel-Clearance auf sozialministerium.at), so das Gesundheitsministerium. Auf bayerischer Seite gilt seit 12. Mai wieder die "24-Stunden-Regel". Diese besagt, dass Personen, die sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben beziehungsweise die für weniger als 24 Stunden aus einem Risikogebiet nach Bayern einreisen, sowohl von der Quarantäne- als auch von der Test- und Anmeldepflicht ausgenommen sind.

Muss ich mich jedes Mal registrieren, wenn ich nach Österreich (wieder-)einreise?

Ja, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. An der Registrierungsverpflichtung des Abs. 2 hat sich durch die Novelle nichts geändert. Wer also zum Beispiel von Simbach (Bayern) nach Braunau (Oberösterreich) zum Tanken fährt, muss neben dem 3-G-Nachweis auch die aktuelle Registrierung vorweisen können. Das gilt aber auch umgekehrt: Wer zum Beispiel aus Braunau nach Simbach zum Einkaufen fährt oder Freunde besuchen will, braucht bei der Rückreise nach Österreich ebenfalls einen 3-G-Nachweis und die aktuelle Registrierung. Ausnahme: Pendler.

Wer gilt als Pendler?

Laut österreichischer Einreiseverordnung sind das Personen, die mindestens einmal monatlich zu schulischen, beruflichen oder familiären Zwecken (wieder-)einreisen. Sie waren bisher schon von der Quarantänepflicht ausgenommen.

Gelten die Erleichterungen für Pendler so wie bisher?

Ja. Wer als Pendler einreist, für den gilt wie bisher, dass eine Registrierung alle 28 Tage erneuert werden muss und nicht bei jedem Grenzübertritt. Zudem gilt der Test für diese Personen weiterhin sieben Tage lang.

Wenn ich Einkaufs- oder Tankfahrten über der Grenze mache, gilt der Test dann auch sieben Tage?

Nein. Es gilt hier die generelle Testgültigkeit. Das heißt, ein Antigen-Test 48 Stunden, ein PCR-Test 72 Stunden.

Wie weise ich nach, dass ich geimpft bzw. genesen bin?

Es gilt das Impfzertifikat über einen von der EMA zugelassenen Impfstoff (u. a. gelber Impfpass), ein ärztliches oder behördliches Genesungszertifikat, das nicht älter als sechs Monate ist, sowie der Nachweis auf neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate ist. Auch Pendler brauchen keine wöchentlichen Tests mehr, wenn sie genesen oder geimpft sind, so das Gesundheitsministerium. Das Impfzertifikat ist ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung gültig (für drei Monate). Bei vollständiger Immunisierung für weitere sechs Monate.

Können sich auch Bayern in Österreich gratis testen?

Jein. Es dürfen sich nur Personen, die sich aufgrund ihrer Arbeit, ihres Studiums oder eines Urlaubs in Österreich aufhalten, kostenlos in einer Teststraße testen lassen. Dies ist eine Vorgabe des Bundes, die so umgesetzt wird, heißt es aus dem Krisenstab des Landes.

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Autorin
Magdalena Lagetar
Redaktion Innviertel
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28  Kommentare
28  Kommentare
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ej1959 (1.990 Kommentare)
am 19.05.2021 09:45

Formular Pre-Travel-Clearance!!!!!!!!
allein dieser name zeigt das alle schon komplett deppert sind.

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Marialle (204 Kommentare)
am 18.05.2021 20:20

Wer braucht schon den kleinen Grenzverkehr ... der geht mir nimmer ab ... man hat gemerkt, dass man ohne bestens auskommt. Und wenn der unangenehme Teil der „Deitschn“ auch die Grenze meidet und nur die Netten und Angenehmen nach Österreich kommen, haben wir alle was davon.

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123kaschperl (116 Kommentare)
am 18.05.2021 11:00

Das beste Von Allem ist !!!Kurz sagte Er vertraue auf die Experten und werde sich mit Astra Zeneca impfen lassen ... Hunderttausende folgten dem Aufruf von Messias Kurz(viele Leben nicht mehr) ...jetzt wo Kurz an die Reihe kommt ..läuft zufällig Astra Ceneca aus ....Jetzt versteh Ich auch warum Hitler mit dem kleinen Finger so einen Krieg anzetteln konnte ....

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krawuzi-kapuzi (1.171 Kommentare)
am 18.05.2021 16:04

Sie geben Ihrem Nickname alle Ehre!

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ej1959 (1.990 Kommentare)
am 19.05.2021 09:42

hawedere, sie sind kein kasperl sondern ein de..

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deroberoesterreicher (1.277 Kommentare)
am 17.05.2021 22:00

KURZ u.die GRÜNEN haben die neue Normalität der Angst u.Furcht durchgepeitscht. Dass Kurz u.die Grünen so gegen das Volk agieren können,liegt an der versagenden Opposition u.den Massenmedien,die mit vielen Mio.€ Steuergeldern zu Hofberichterstattern wurden.Statt die Kranken u.Älteren zu schützen,wird eine totalitäre ORWELLSCHE Überwachung mit APPS,QRCodes u.Handys umgesetzt. KURZs Vorbild sind totalitäre Überwachungsländer wie China u.Israel.Das SOUVERÄN Volk wird entmündigt u.massivst entrechtet.Das mrd.teure Beschaffungschaos rund um die Massentests u.ungesunden FFP2 Maskenpflicht,(nur in A u.D!)sowie indirekte Impfzwang mit grünem Überwachungsimpfass zeigen,wie die eliten-u.konzernedienlichen Politiker,die Bürger-u.Grundrechte mit Füßen treten. Trotz Impfungen werden immer mehr krank oder sterben daran. Daher ist der grüne Impfpass u.Impfdruck unverantwortlich.Konzernelobbypolitikern wie Kurz,gehts nur um die totale 24h Totalüberwachung einer entrechteten QR-Strichcodegesellschaft.

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Bikerone (46 Kommentare)
am 18.05.2021 06:39

Leider geht das in die meisten Hirne nicht rein

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DonMartin (7.510 Kommentare)
am 17.05.2021 16:02

Grenzverkehr. An der tschechischen Grenze hätte dieses Wort gleich eine andere Bedeutung. 😁

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Fanthomas (860 Kommentare)
am 17.05.2021 15:43

In Ö registrieren, wenn ich in Ö wohn? Da muss wohl der Meldezettel reichen.
Also scheißt's euch nicht an - die Grenze ist offen. Basta!

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a_nungsvoll (1.299 Kommentare)
am 19.05.2021 08:46

Die Registrierung wurde eingeführt, um unnötige Reisen möglichst zu erschweren und damit zu vermeiden.

Vom Ignorieren der Online-Anmeldepflicht bei der Wiedereinreise rate ich dringend ab. Das kann sehr teuer werden.
Und steht in keinem Verhältnis zum minimalen Aufwand.

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edith1966 (852 Kommentare)
am 17.05.2021 15:13

Wofür soll ich mich registrieren müssen wenn ich geimpft bin????

Finde den Sinn darin nicht kann mir jemand Auskunft geben ??

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betterthantherest (38.393 Kommentare)
am 17.05.2021 15:35

Registrierung beim Grenzübertritt
Registrierung beim Wirt
Registrierung beim Konzert

Damit der Staat ein vollständiges Bewegungsprofil von Ihnen hat.

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KritischerGeist01 (5.157 Kommentare)
am 17.05.2021 16:44

@Worsethan...:
Damit wäre ja endlich erreicht, was dein Lebensmensch Herbert K. als Innenminister installieren wollte: Einen Polizeistaat. Die aktuellen Entwicklungen müssen dir doch voll taugen, oder?

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Beukla (1.292 Kommentare)
am 17.05.2021 19:48

An deiner Stelle würde ich mal einen Psychiater aufsuchen.
Zwangsvorstellungen sind angeblich sehr gut behandelbar. Du darfst nur die Tabletten nicht absetzen.

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dachbodenhexe (6.061 Kommentare)
am 17.05.2021 20:16

@BEUKLA, finden Sie die derzeit maßlos übertriebenen Kontrollen nicht auch ein wenig seltsam? Wenn in beiden Ländern ungefähr der gleiche Prozentsatz der Bevölkerung mit dem Virus infiziert ist, wo liegt da der Sinn darin?
manchmal hilft es einfach nur den Hausverstand einzuschalten und die Obrigkeitgläubigkeit abzustellen.

Sie kennen das Märchen von des Kaisers neue Kleider?

Denken Sie doch einfach einmal darüber nach, bevor Sie andere Menschen zum Psychiater schicken!

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strandhuepfer (6.206 Kommentare)
am 17.05.2021 15:52

Der Mückstein ist beim Showimpfen der Fa. Hofer. Für das Öffnungsedikt hat er keine Zeit. Trifft ja nur uns Bürger und nicht ihn.

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DonMartin (7.510 Kommentare)
am 17.05.2021 16:05

Da fehlt es aber wirklich weit....und das mehr als 1 Jahr nach Pandemie-Beginn.

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barzahler (7.595 Kommentare)
am 17.05.2021 19:16

sozialministerium.at - da habe ich diesen Registrierungswisch leider nicht gefunden.
Ein paar Tage dauert es ja noch, bis man in eine bayrische Therme fahren kann. Na gut, bis die Administration der Impfungen lückenlos funktionierte ( deutliches Lob!) hat es auch gedauert.

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a_nungsvoll (1.299 Kommentare)
am 19.05.2021 08:51

Online-Anmeldung für die Wiedereinreise:
https://www.formularservice.gv.at/site/fsrv/user/formular.aspx?pid=15dd7f9c98c24952828eb414c8884f1a&pn=Bfd027cf662624276a5ca9a9b970bcdf9

Die Meldepflicht besteht weiterhin auch für 3-G-Personen. (Geimpfte, Getestete, Genesene)

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betterthantherest (38.393 Kommentare)
am 17.05.2021 14:52

2021 sind Grenzkontrollen kein Problem.

im Jahr 2015 waren Grenzkontrollen völlig unmöglich.
Und eine Altersbestimmung durch Röntgen von Handwurzelknochen waren Körperverletzung.

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reibungslos (15.296 Kommentare)
am 18.05.2021 15:22

Menschen in Angst und alles ist möglich.

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Zeitungstudierer (6.426 Kommentare)
am 17.05.2021 14:44

Ganz schön kompliziert das ganze!
Für den Sinn der EU ist das definitiv kontraproduktiv!

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angerba (2.403 Kommentare)
am 17.05.2021 14:42

Ich glaube nicht, dass die Registrierung im kleinen Grenzverkehr gilt.

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angerba (2.403 Kommentare)
am 17.05.2021 16:21

Seit 13. Mai ist eine Verordnung in Kraft, die ebenso eine quarantänefreie Rückreise nach Österreich erlaubt, sofern einen Immunitätsnachweis mit sich geführt wird (geimpft, getestet, genesen). Diese Ausnahme betrifft Einreisende, die sich in den vergangenen zehn Tagen ausschließlich in Deutschland oder Österreich aufgehalten haben. Die Definitionen für geimpft, genesen und getestet sind dabei jedoch unterschiedlich, z.B. gilt eine Person in Österreich drei Wochen nach dem ersten Stich, in Deutschland jedoch zwei Wochen nach dem letzten Stich als geimpft.

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a_nungsvoll (1.299 Kommentare)
am 19.05.2021 08:52

Es gibt keine Ausnahme für den kleinen Grenzverkehr.

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strandhuepfer (6.206 Kommentare)
am 17.05.2021 14:34

Nicht einmal die Bayern verlangen eine Registrierungspflicht. Diese Regulierungspflicht für eine Einreise nach Österreich führt die ganze Vereinbarung ad absurdum.

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Steuerzahler2000 (4.200 Kommentare)
am 17.05.2021 15:21

Man will Daten der "Bürger" - dafür ist jedes Mittel recht ....

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clem1212 (743 Kommentare)
am 17.05.2021 16:55

Wenn ich auf der österreichischen Innseite fahre und dann auf der deutschen Seite zurück, dann muss ich mich registrieren lassen. Und geimpft bin ich auch.

Blöder geht es eh nicht mehr.🙄

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