"Wir haben keine Angst vor der UVP-Pflicht, sie verzögert halt den Bau!"
SCHALCHEN. Umfahrung Mattighofen: Bau gerät ins Stocken, weil Gericht erneut prüft.
Die Jubelausbrüche von Schalchens Bürgermeister Stefan Fuchs (SP) versteht Landtagsabgeordneter David Schießl (FP) nicht. Wie berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht den Bescheid der Behörde zum Teilabschnitt der Umfahrung Munderfing-Mattighofen an das Landesverwaltungsgericht zurückgesandt. "Das war aber aus formaljuristischen Gründen, nicht aus inhaltlichen", betont Schießl. Das Landesverwaltungsgericht muss nun erneut prüfen, weil das Land in der Zwischenzeit eine Trasse ausgesucht und das Vorhaben, die Umfahrung wirklich zu bauen, damit bestätigt hat. "Jetzt ist die Sachlage halt anders. Für das Gericht! Wir hatten sowieso vor, zu bauen", erklärt Schießl. Ob eine UVP-Pflicht besteht, ist daher noch nicht juristisch geklärt. "Wir haben keine Angst vor der UVP-Pflicht. Wenn eine Umfahrung gebaut wird, sind ohnehin alle Fachabteilungen des Landes in die Planung involviert und prüfen vorher genau. Was uns aber ärgert, ist, dass sie den Bau noch weiter verzögert", sagt Schießl, der darauf hinweist, dass das auch den Steuerzahler Geld kostet. "Was haben die Gegner damit erreicht? Einen gesamtwirtschaftlichen Schaden! Denn aus den geplanten 55 Millionen Euro für die Umfahrung werden 60 bis 65 Millionen Euro werden!", so Schießl. Dieses Geld hätte in Begleitmaßnahmen wie Lärmschutzwände, Erdwälle usw. investiert werden können, sagt er.
Doch egal wie das Urteil des Landesverwaltungsgerichtes ausgeht, man werde darauf reagieren und am Umfahrungsbau festhalten. "Wir brauchen diese Straße unbedingt. Wer das anders sieht, soll in den Stoßzeiten mal durch Mattighofen fahren", sagt Schießl. "Jetzt werden halt wieder Monate vergehen, bis wir weiterbauen können. Ein Schaden für uns alle", ist sich Schießl sicher.
Dass sich die Schalchner so gar nicht kooperativ zeigen und oft das Nachsehen haben, auch wenn es um andere Projekte mit Landesunterstützung geht, ärgert Markus Klepp (FP). Er wird bei der Bürgermeisterwahl in Schalchen für die FPÖ ins Rennen gehen und will das ändern. (Mehr dazu demnächst in der Warte).
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"Wie berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht den Bescheid der Behörde zum Teilabschnitt der Umfahrung Munderfing-Mattighofen an das Landesverwaltungsgericht zurückgesandt."
In Deutschland heißt es "Bundesverfassungsgericht" in Österreich aber "Verfassungsgerichtshof", obwohl für UVP-Verfahren in Österreich aber das "Bundesverwaltungsgericht" zuständig wäre.
Warum hat nun laut OÖN aber nun der Verfassungsgerichtshof entschieden oder war es das deutsche "Bundesverfassungsgericht"?
Das Innviertel und seine Nähe zu Deutschland ...
Leider ist das alles nur gequierlte Sch...