Kinderporno-Ermittlungen gegen Priester: "Verstoß trifft uns zutiefst"
LINZ/GRAZ. Diözese hat einen unter Verdacht geratenen Pfarrer bereits vom Dienst freigestellt.
Wegen des Delikts der pornografischen Darstellung Minderjähriger ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen 53-jährigen Geistlichen in Oberösterreich. Er soll im Sommer 2021 einschlägiges Bildmaterial auf Facebook geteilt haben. Damals war der Mann noch im Dienst der Diözese Graz-Seckau tätig, weshalb die Anklagebehörde in der Steiermark die Ermittlungen gegen den Pfarrer leitet.
"Der Beschuldigte ist im Wesentlichen geständig", teilte der Grazer Staatsanwalt Christian Kroschl mit. Laut derzeitigem Ermittlungsstand soll er sechs Bilddateien verschickt haben, es seien aber noch nicht alle Datenträger ausgewertet.
Bis vor kurzem war der 53-Jährige als Seelsorger in einer Pfarre im oberösterreichischen Zentralraum tätig, "die einer Ordensgemeinschaft zur Seelsorge anvertraut ist", heißt es in einer Aussendung des Generalvikars Severin Lederhilger. Auffälligkeiten habe es bisher keine gegeben.
Die Linzer Diözesanleitung sei am Dienstag über die Vorwürfe und die laufenden Ermittlungen des steirischen Landeskriminalamtes informiert worden. Sofort danach sei der Beschuldigte vom Dienst freigestellt worden, hieß es. "Er wird keine seelsorglichen Aufgaben übernehmen."
"Mit großem Leid verbunden"
"Es besteht kein Zweifel, dass Kinderpornografie eine der verwerflichsten Straftaten ist, weil damit großes Leid von Kindern und Jugendlichen verbunden ist", betonte Generalvikar Lederhilger. Besitz, Erwerb und Verbreitung solcher Bilder seien nicht nur staatlich, sondern auch kirchenrechtlich "ein gravierender Straftatbestand". Die Kirche unterstütze die Ermittlungen ohne Vorbehalte.
Auch die katholische Kirche in der Steiermark verurteilte die mutmaßlichen Taten. "Wir distanzieren uns aufs Schärfste von jeglichem Missbrauch, wie auch von diesem. Dieser Verstoß trifft uns zutiefst", hieß es aus der Diözese Graz-Seckau am Freitag. Der beschuldigte Priester habe aber seinen Dienst "stets verlässlich erfüllt", bis er von seinem Orden abgezogen worden sei.
Tipp kam aus den USA
Dass die heimischen Strafverfolgungsbehörden den Fall des Priesters nun aufklären können, ist einem Tipp der US-amerikanischen NGO "National Center for Missing & Exploited Children" (Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) zu verdanken, wo das Teilen des Bildmaterials auf Facebook aufgefallen war. Über die IP-Adresse ließ sich der 53-Jährige ausforschen.
Beim Straftatbestand der Kinderpornografie wird gesetzlich unterschieden zwischen Aufnahmen von unmündigen (unter 14 Jahre) und mündigen Minderjährigen (unter 18). Im ersten Fall beträgt der Strafrahmen für den Besitz bis zu zwei Jahre Haft, im zweiten Fall ist es maximal ein Jahr Freiheitsstrafe.
Wesentlich strenger wird das Gesetz, wenn es um die Herstellung kinderpornografischen Materials geht. In solchen Fällen und wenn sogar noch gewerbsmäßig Geld damit verdient wird, drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis. Mitglieder einer kriminellen Vereinigung müssen mit bis zu zehn Jahren Haftstrafe rechnen.
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