Ordnungsdienst darf jetzt Müllsünder strafen und soll mehr Personal bekommen
LINZ. Auch ein zweiter Stützpunkt für den Linzer Süden wird geprüft.
Die letzte Linzer Gemeinderatssitzung vor den Wahlen im Herbst war eine "gute für den Ordnungsdienst und die Sicherheit in der Stadt", findet Sicherheitsstadtrat Michael Raml (FP).
Grünes Licht vom Gemeinderat gab es nicht nur für das umstrittene Alkoholverbot im Volksgarten und im Schillerpark, sondern auch für die Anträge rund um die Aufwertung des Linzer Ordnungsdienstes.
Dessen Kompetenzen wurden in der Sitzung am Donnerstag – die vom Corona-Ausweichquartier im Neuen Rathaus in den gewohnten Sitzungssaal im Alten Rathaus zurückverlegt wurde – erweitert. Künftig dürfen die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes nun Müllsünder in der Stadt strafen. In Diskussion war das schon länger, mit der kürzlich im Landtag verabschiedeten Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes gibt es jetzt auch die rechtliche Basis dafür. In Kraft treten wird die Kompetenzerweiterung, so die Ankündigung, in den kommenden Tagen.
Konzept bis Herbst
Thema war in der Sitzung auch eine Personalaufstockung des Ordnungsdienstes (von derzeit 30 auf 50 Außendienstmitarbeiter) sowie ein zweiter Stützpunkt im Linzer Süden. Auch für diese Resolution, eingebracht von der FP, gab es eine Mehrheit. Konkret wurde die Geschäftsführung des Ordnungsdienstes damit beauftragt, über den Sommer ein Konzept für die diskutierten Neuerungen zu erarbeiten.
Für Raml ist es mit Blick auf das erweiterte Aufgabengebiet jedenfalls "wirklich an der Zeit", dass personell nachgerüstet werde. Dasselbe gelte für den zweiten Stützpunkt im Linzer Süden, der durch kürzere Wege zu Einsatzorten eine deutliche Effizienzsteigerung bringen würde.
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Echt, der OSL leert künftig überquellende Mülltonnen?
Sehr löblich, oder hab ich da die Bildunterschrift falsch interpretiert?
Da werden die GrünInnen wohl auch kein Problem damit haben, wenn der Müll künftig nicht mehr ungestraft achtlos in den Grünflächen entsorgt wird.
Ich glaube, sie verdrehen da etwas.
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