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Prozess nach Tod von Christa P.: "Ich hätt’ nie geglaubt, dass sie stirbt"

Von Gerhild Niedoba, 19. November 2024, 18:35 Uhr
Prozess Fall Christa P.
Der Angeklagte im Gerichtssaal Bild: OÖN/nieg

LINZ. Nach dem Tod von Christa P. wurde gestern ein 44-Jähriger in Linz zu einer sechsmonatigen Zusatzstrafe verurteilt.

„Was ich mir erwarte? Eine gerechte Strafe für ihn“, sagte gestern Kimberly P. vor Prozessbeginn am Landesgericht. Die 26-Jährige ist die Tochter von Christa P. – jener Linzerin, die im Oktober 2023 nach dem Fortgehen in Linz bei einem Bekannten (44) in Ebelsberg übernachtete und danach acht Monate lang als abgängig galt.

Am 18. Juni dieses Jahres war die Leiche der 54-Jährigen vergraben in einem Feld unweit der Wohnung entdeckt worden. Dorthin geführt hatte die Polizisten Christa P.s Bekannter. Er hatte sich zuvor seinem Neffen anvertraut, der schließlich die Polizei informierte.

Der 44-Jährige musste sich gestern Vormittag wegen „Imstichlassen eines Verletzten“ sowie „Störung der Totenruhe“ vor dem Linzer Landesgericht verantworten. Der Verhandlungssaal 136 war bis auf den letzten Sitzplatz gefüllt, einige Zuseher mussten den Prozess im Stehen verfolgen.

Insgesamt 24 Monate Haft


Als der ledige und arbeitslose Beschuldigte einige Minuten nach Prozessbeginn vor der Richterin Platz nahm – den Kopf mit einer schwarzen Kapuze verhüllt –, wurde er nach der Anzahl seiner Vorstrafen befragt. „Ich glaube sechs“, gab er leise zu Protokoll. „Nein“, antwortete die Richterin, „es sind acht.“ Auf eine dieser früheren Strafen, heuer im Juni wurde er bereits rechtskräftig zu 18 Monaten Haft verurteilt, sollte die Richterin am Ende dieses Prozesses Bedacht nehmen: Sie sprach schließlich eine sechsmonatige Zusatzfreiheitsstrafe aus.

Hinsichtlich der Geschehnisse in der Nacht auf den 14. Oktober 2023 sagte der Staatsanwalt über den Angeklagten: „Er hat in dieser Nacht alles falsch gemacht, was man nur falsch machen konnte.“ Der 44-Jährige habe Christa P. mit zu sich nach Hause genommen, wo sie „eine nicht unerhebliche Menge“ an Alkohol und dem opiumhältigen Drogenersatzstoff Substitol konsumiert hätten. Als die Frau dann gesundheitliche Probleme bekommen habe, habe der Beschuldigte nichts unternommen. „Der verheerendste Punkt ist, das er nicht aktiv und tätig geworden ist“, als die Frau am Boden gelegen sei und geröchelt habe, sagte der Staatsanwalt. Und als sie dann tot war, soll der Beschuldigte sie zu einem nahe gelegenen Feld getragen und dort vergraben haben, hieß es. Auch Nachfragen von zahlreichen Personen aus dem Umfeld der Frau, eine Hausdurchsuchung und viele Medienberichte hätten ihn nicht dazu gebracht, zu sagen, was passiert war, führte der Staatsanwalt weiter aus.

„Ich bekenne mich schuldig“, sagte der 44-Jährige, als er wieder am Wort war. „Ich habe es gemacht, das geb ich zu, aber wie genau das alles abg’rennt ist, weiß ich nicht.“ Er hätte die Rettung rufen müssen, räumte er ein. Gehustet habe sie schon, er habe aber „nie geglaubt, dass sie stirbt“.
Sie hätten gemeinsam viel Alkohol konsumiert: „Wir waren beide sehr betrunken.“ Dann habe sie sich auf den Boden gelegt, da „hab ich ihr ins Bett geholfen“.
Dass sie zuvor auch zusammen Substitol konsumiert hätten, wollte er nicht bestätigen. Er habe den Stoff erst dann gespritzt, als er alleine im Wohnzimmer gewesen war. Später räumte er ein, dass P. das Substitol wahrscheinlich später „geschluckt“ habe.

Auch der Neffe des Angeklagten beteuerte, dass P. damals „keine Drogen genommen“ habe. Dies habe ihm der Onkel später erzählt. Damit widersprach der Zeuge seinen ursprünglichen Aussagen. Die Richterin fand dennoch lobende Worte für ihn: Er habe sich „damals ein Herz gefasst“ und der Polizei über die von seinem Onkel geschilderten Abläufe in der Tatnacht erzählt. Dies habe dazu geführt, dass Frau P. gefunden worden sei.

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„Fair ist das nicht“

Jener Freund, den der 44-Jährige in der Tatnacht anrief, hatte bei der Polizei angegeben, dass sein Freund sehr aufgeregt gewesen sei. Er habe erzählt, dass seine Bekannte nach dem Drogenkonsum nicht mehr wachzubekommen sei. Daraufhin habe er ihm geraten, die Rettung zu holen, was der Beschuldigte aber nicht tat. Vor Gericht schwächte der Zeuge das etwas ab, es sei nur davon die Rede gewesen, dass die Frau stark betrunken gewesen sei. Wie der Gerichtsmediziner sagte, starb Christa P. „höchstwahrscheinlich an einer Intoxikation durch Morphin“.

Eine Stunde später verlas die Richterin das Urteil: sechs Monate Zusatzfreiheitsstrafe (nicht rechtskräftig). Mildernd sei das „reumütige Geständnis“ des Angeklagten und dessen „beeinträchtigter Zustand“. Als erschwerend seien unter anderem seine Vorstrafen zu bewerten.
Nach der Urteilsverkündung waren ein lautes Murren und Unmutsbekundungen im Saal zu hören. „Wo bleibt da die Gerechtigkeit?“, fragte eine Zuhörerin.
Auch Christa P.’s Tochter zeigte sich erschüttert: „Fair ist das nicht“, sagte sie. „Ich hätte mir eine höhere Strafe erwartet.“

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Autorin
Gerhild Niedoba
Redakteurin Oberösterreich
Gerhild Niedoba
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