Prozess im Fall Christa P.: 44-Jähriger zu sechsmonatiger Zusatzstrafe verurteilt
LINZ. Wegen Störung der Totenruhe musste sich ein 44-jähriger Linzer heute vor dem Landesgericht in Linz verantworten. 6 Monate Zusatzstrafe lautet das Urteil, nicht rechtskräftig. Die OÖN berichten vom Prozess.
Die Linzerin Christa P. war im Oktober 2023 nach dem Fortgehen und der folgenden Übernachtung bei einem Bekannten in dessen Wohnung in Ebelsberg verschwunden. Am 18. Juni diesen Jahres wurde die Leiche der 54-Jährigen schließlich auf einem Feld unweit der Wohnung entdeckt. Dorthin geführt hatte die Beamten der Neffe des Angeklagten, dem sich der Beschuldigte anvertraut hatte. Der 44-Jährige musste sich heute wegen „Störung der Totenruhe“ am Linzer Landesgericht verantworten.
Der Angeklagte wurde zu einer Zusatzstrafe - zu einer anderen Verurteilung zu 18 Monaten Haft - von sechs Monaten verurteilt. Eine bedingte Nachsicht ist laut Richterin nicht möglich, da sich der Angeklagte auch früher an nichts gehalten habe und auch die Bewährungshilfe keinen Kontakt zu ihm gefunden habe. Der 44-Jährige will das Urteil annehmen, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Deswegen und weil der Angeklagte ohne Anwalt vor Gericht erschienen ist, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
"Alles falsch gemacht, was er falsch machen konnte"
Vor dem Verhandlungssaal 136 warteten kurz vor Verhandlungsbeginn um 10 Uhr bereits viele Zuschauer. Darunter auch die Tochter von Christa P., Kimberley P.. Was sie sich von dem heutigen Prozess erwartet? "Eine gerechte Strafe." Der Saal füllte sich schnell, einige Zuschauer mussten an der Wand angelehnt stehen. Zuvor war unklar, ob der Beschuldigte überhaupt kommt, schließlich nimmt er doch Platz. Dann ist der Staatsanwalt am Wort: "Er hat in jener Nacht alles falsch gemacht, was er falsch machen konnte", sagte er über den Angeklagten. Dieser habe die 54-Jährige zu sich mit nach Hause genommen, dort hätten beide "nicht unerhebliche Mengen" Alkohol und Substitol konsumiert. Als die Frau gesundheitliche Probleme bekam, soll der Angeklagte nichts unternommen haben. Und als die Frau tot war, habe er sie auf einem Feld vergraben, so der Vorwurf.
Der 44-Jährige bekannte sich schuldig. Er und das Opfer seien in jener Nacht beide sehr betrunken gewesen, sagte der Linzer. Er hätte die Rettung rufen sollen, räumte er ein. Er bestreitet allerdings, dass er im Raum gewesen sei als die Frau Substitol konsumierte. Er habe gedacht, sie nehme das gar nicht. "Ich habe nie gedacht, dass sie stirbt", meinte er, "ich habe gedacht, sie schläft ihren Rausch aus" .Christa P. habe sich in seiner Wohnung auf den Boden gelegt und habe dann geröchelt. Substitol habe nur er sich selbst gespritzt, als P. später schon im Schlafzimmer im Bett gelegen sei. Die 54-Jährige habe vor seinen Augen kein Substitol konsumiert, beteuerte der beschäftigungslose Linzer einmal mehr.
Anders schildert das ein Zeuge, den der Angeklagte in der Nacht mehrmals angerufen hat. Dieser sei sehr "nervös" gewesen. Er habe geschildert, seine Bekannte sei nach Drogenkonsum nicht mehr wachzubekommen und er habe ihm geraten, die Rettung zu holen. Vor Gericht schwächte er das etwas ab, es sei nur davon die Rede gewesen, dass die Frau stark betrunken sei. Der Freund hält auf mehrere Nachfragen der Richterin fest: "Ja, beide haben in der Wohnung Substitol konsumiert", der 44-Jährige habe ihm das damals so erzählt.
Laut dem Salzburger Gerichtsmediziner Fabio Monticelli konnte Morphin im Herzblut nachgewiesen werden. Die "Todesursache kann höchstwahrscheinlich mit einer Intoxikation erklärt werden, es ist höchstwahrscheinlich von einer Intoxikation durch Morphin auszugehen." Es konnte aber nicht mehr nachgewiesen werden, ob der Stoff intravenös oder über Medikamente konsumiert worden ist.
Unmutsbekundungen nach Urteil
Der Angeklagte zeigte sich reumütig: "Ich habe es gemacht, das gebe ich zu, aber wie das abgelaufen ist, weiß ich nicht." Er habe ihr "aber nie etwas antun wollen, oder was." Nach knapp einer Stunde fällt das Urteil: 6 Monate Zusatzstrafe zu einer 18-monatigen Haftstrafe aus einem anderem Vergehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Lautes Murren und viele Unmutsbekundungen sind nach der Verkündung des Urteils, das einige zu mild erachten, im Saal zu hören. "Wo bleibt da die Gerechtigkeit?", fragt einer.
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