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Prozess wegen Mordversuchs in Linz: Nebenbuhler in den Rücken gestochen

Von nachrichten.at/apa, 06. Dezember 2023, 10:07 Uhr
Der Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Linz Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. Aus Eifersucht soll ein 32-Jähriger versucht haben, einen 43-Jährigen zu erstechen. Das Opfer erlitt potenziell tödliche Verletzungen. Dem Angeklagten und seinem Komplizen drohen zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.

Dass er zugestochen haben soll, stritt der Angeklagte bisher ab. Ein Bekannter dürfte ihm ein Messer gegeben und ihn chauffiert haben. Der 46-Jährige steht wegen Beihilfe vor dem Landesgericht.

Anscheinend aus Eifersucht wollte der gebürtige Tschetschene seinen vermeintlichen Nebenbuhler aus dem Weg räumen. Am Morgen des 8. März soll der 32-Jährige dem Opfer angekündigt haben, dass er jetzt komme.

Der Freund und Nachbar des Angeklagten wird verdächtigt, ihm dabei geholfen zu haben. So stamme die Tatwaffe mit einer sieben Zentimeter langen Klinge von dem 46-jährigen Landsmann, was dieser bisher aber abstritt. Außerdem soll er mit seinem Wagen den Angreifer zum Tatort gebracht, in der Nähe gewartet und ihn danach nach Hause gefahren haben.

Die zwei Angeklagten hätten "einen unangenehmen Rivalen aus dem Weg schaffen" wollen, zeigte sich der Staatsanwalt von der Mordabsicht überzeugt. Das Opfer, ein Cousin des Zweitangeklagten, hatte offenbar sowohl eine Beziehung mit der heutigen Ehefrau des Hauptbeschuldigten als auch eine mit einer Frau, mit der der Zweitangeklagte eine Affäre gehabt haben soll. Entsprechend wütend seien die beiden auf den 43-Jährigen gewesen, führte der Staatsanwalt aus. Es seien immer wieder Drohungen gegen ihn ausgesprochen worden.

Auch Anwalt des Opfers beantragte Schmerzensgeld

Am 8. März spitzte sich die Situation zu, der 32-Jährige bat den Freund, ihn nach Haid bei Linz in die Werkstatt des verhassten Mannes zu fahren. Dort angekommen, rannte er mit dem Messer des 46-Jährigen durch die Werkstatt direkt ins Büro und habe versucht, in den Kopf des sitzenden Opfers zu stechen. Diesem gelang es den Angriff abzuwehren, darauf habe der Angeklagte "mit voller Wucht, brutal in den Rücken" zugestochen. Eine Zeuge konnte dann das Messer an sich nehmen, woraufhin der Angreifer flüchtete, ins Auto des Wartenden stieg. Danach fuhren sie weg, "als sei nichts gewesen", schilderte der Staatsanwalt den Tathergang. Man könne von Glück sprechen, dass der Verletzte "den hinterhältigen Angriff überlebt hat", appellierte er "an den Hausverstand" der Geschworenen.

Den bereits mehrfach Vorbestraften - zweimal wegen Körperverletzung - beschrieb der Staatsanwalt als "aggressiv", als "Gipfel seiner Karriere" stehe er nun wegen Mordversuchs vor Gericht. Dessen Gewalttätigkeit bekamen auch Justizwachebeamten im April nach einer Verhandlung über die Verlängerung der U-Haft zu spüren, als der 32-Jährige auf dem Weg zurück in die Zelle Beamten getreten und verletzt habe, was auch Gegenstand der Hauptverhandlung ist. Die Finanzprokuratur hat sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen und fordert knapp 3.190 Euro für den Verdienstausfall der Beamten.

Auch der Anwalt des Opfers, das noch traumatisiert sei, beantragte ein Teilschmerzengeld von 4.000 Euro von beiden Angeklagten.

Prozess für zwei Tage anberaumt

Der Hauptangeklagte bestritt nach wie vor, dass er den vermeintlichen Nebenbuhler habe töten wollen. Er will diesen persönlich gar nicht kennen, allerdings habe der Mann seine Frau belästigt, was ihn schon gestört habe. Auch der Verteidiger versicherte, sein Mandant "wollte sicherlich nicht töten". Als Beweis führte er ein Video von dem Vorfall in der Werkstatt an. Darauf sei zu sehen, wie der 32-Jährige besagtes Messer, das geschlossen gewesen sei, als "Schlagring" verwendet habe. Bis zum späten Sommer "sei auch die Staatsanwaltschaft noch von einer absichtlich schweren Körperverletzung ausgegangen", merkte der Verteidiger an.

Der Zweitangeklagte will ohnehin mit alldem nichts zu tun haben. Sein Verteidiger plädierte auf unschuldig, "einen Vorsatz zum Beitrag eines Mordversuchs" stellte er in Abrede. So hätte der 46-Jährige angenommen, den Nachbarn nur deshalb zur Werkstatt gefahren zu haben, weil er dort etwas zu klären habe. Und was die Tatwaffe angehe, das Messer stamme nicht von seinem Mandanten, bisher wurde es nicht einmal gefunden.

Der Prozess ist für zwei Tage anberaumt, ein Urteil ist für den 12. Dezember vorgesehen, eventuell könnte es noch am Abend des 6. Dezembers fallen.

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