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Happy End: Nach eineinhalb Jahren darf Bub (10) vom Heim nach Hause

Von Gerhard Hüttner, 05. Juli 2011, 00:04 Uhr
Happy End: Nach eineinhalb Jahren darf Bub (10) vom Heim nach Hause
Eineinhalb Jahre musste Sebastian im Kinderheim leben, jetzt durfte der Zehnjährige wieder zu seinen Eltern. Bild: OÖN/gh

FRANKENBURG. Eineinhalb Jahre lang kämpfte die Familie P. darum, dass ihr Sohn Sebastian (10) vom Heim wieder nach Hause darf. Der Kampf kostete Geld, Nerven und Tränen, doch jetzt kam es zum Happy End: Seit kurzem lebt der Bub wieder im Elternhaus.

Vor einem Jahr machten die OÖNachrichten den Kampf der Frankenburger Familie um das Sorgerecht ihres Kindes öffentlich. Sebastian hatte Mitschüler und seine Lehrerin attackiert, worauf die Jugendwohlfahrt eingeschaltet wurde. Wegen Gefahr in Verzug nahm sie den Eltern das Kind weg, das zuerst in Krankenhäuser und dann in ein Heim kam. „Für uns war es eine Entführung“, waren die Eltern über das Vorgehen der Jugendwohlfahrt entsetzt.

Obwohl das Bezirksgericht Frankenmarkt im Dezember 2009 den Antrag der Jugendwohlfahrt auf Übertragung der Obsorge abgelehnt hatte, musste Sebastian weiter im Heim bleiben. Das Besuchsrecht der Mutter wurde drastisch eingeschränkt: Sie durfte ihr Kind bloß einmal im Monat für drei Stunden sehen.

Die Eltern von Sebastian schalteten einen Anwalt ein und gaben Gutachten in Auftrag, um den Fall erneut aufzurollen. Aber auch die Jugendwohlfahrt blieb nicht untätig und schaltete das Gericht ein, um sich die Obsorge übertragen zu lassen. Der Richter sprach jedoch den Eltern das Sorgerecht mit einigen Auflagen zu.

„Zu meinem 40. Geburtstag durfte Sebastian nach Hause“, berichtet Karin P. „Das war mein schönstes Geschenk.“ Der Bub besucht die Vöcklabrucker Pestalozzischule, wo es ihm gut gefällt. Der Tierfreund spielt in seiner Freizeit mit Zwerghamster „James“ und Katze „Schnurli“ und geht gerne ins Freibad.

„Ich freue mich schon auf die Ferien“, sagte Sebastian beim Besuch der OÖNachrichten. Zuerst gibt es einen Urlaub in Lignano, den die ganze Familie schon lange herbeigesehnt hat.

„Die Familie hat es verdient, dass sie wieder ihren Sohn kriegt“, kommentiert Otmar Mittermayr, Präsident des Kinderrechtsbüros Wien. Denn in diesem Fall sei viel schiefgelaufen.

„Die Menschlichkeit hat gesiegt“, sagt LAbg. Anton Hüttmayr, der die Familie P. in ihrem Kampf um den Sohn unterstützt hat. „Trotz aller Widerstände sind wir hartnäckig geblieben. Ich bin froh, dass der Richter der Menschlichkeit Rechnung getragen hat. Für das Kind ist es die beste Lösung.“

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