Richtiges Verhalten bei Wildunfällen: Wichtige Schritte für Autofahrer
LINZ. Besonders in den Herbstmonaten kommt es verstärkt zu Wildunfällen auf Oberösterreichs Straßen. Entlang von Waldstücken empfehlen Experten, aufgrund des möglichen Wildwechsels einen großzügigeren Seitenabstand einzuhalten. Auch die Geschwindigkeit sollte reduziert werden, um rechtzeitig zu bremsen.
Wer wegen eines Tieres abrupt bremst und einen Auffahrunfall verursacht, riskiert ein Mitverschulden. Entscheidend ist in so einem Fall laut Experten des ÖAMTC die Größe des Tieres. "Bei einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch rechtfertigt die Gefahr für den Menschen die Vollbremsung. Denn die Aufprallwucht bei so großen und schweren Tieren ist enorm", heißt es von den Experten. Ein Beispiel: Prallt ein Auto mit einer Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h gegen einen 20 Kilogramm schweren Rehbock, so wirkt eine halbe Tonne auf das Fahrzeug. Bei 100 km/h auf der Landstraße sind es zwei Tonnen.
Ist ein Zusammenstoß mit einem Wildtier – egal ob Hase, Reh oder Wildschwein – passiert, so hat der Lenker die Pflicht, das Fahrzeug anzuhalten und die Unfallstelle mit einem Warndreieck abzusichern. Das Tier – bei einem Unfall gilt es als "Fallwild" – darf nicht mitgenommen werden. Wer verletzte oder getötete Wildtiere mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar. Der Unfall muss bei der Polizei gemeldet werden, diese verständigt automatisch den zuständigen Jagdausübungsberechtigten des Reviers.
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