Verleumdung, Amtsmissbrauch: Polizisten müssen vor Gericht
RIED. Zwei Polizisten verfolgten im Dezember 2022 im Bezirk Schärding einen flüchtenden Autofahrer. Die Beamten behaupteten, der Mann habe sein Fahrzeug zuerst angehalten, sei dann plötzlich wieder aufs Gas gestiegen und habe frontal das Einsatzauto gerammt, das quer zur Fahrbahn stand, um den Lenker an der weiteren Flucht zu hindern. Dabei sei ein Polizist am Knie verletzt worden.
Doch dabei soll es sich um falsche Behauptungen gehandelt haben. Mit gravierenden Folgen: Am Montag müssen sich die zwei Polizisten als Angeklagte vor Gericht in Ried verantworten. Es geht um Amtsmissbrauch, Falschaussage und Verleumdung. Den Polizisten könnten im Fall einer Verurteilung sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe drohen.
Nach dem Vorfall auf der Straße war dem Autofahrer Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen worden, auf Basis der Protokolle der Polizisten. Es kam im Vorjahr zu einem Prozess gegen den psychisch kranken Autofahrer. Doch das Gericht wies den Antrag auf Unterbringung des Mannes in ein forensisch-psychiatrisches Zentrum ab.
Gutachter widersprach
Der Grund: Ein Kfz-Gutachter war zu dem Schluss gekommen, dass die Version der Polizisten mutmaßlich so nicht stimmen konnte und dass durch den Anprall auf diese Weise mutmaßlich keine Verletzung entstanden sein konnte, wie ein Sprecher des Landesgerichts Ried auf Anfrage mitteilt. Die Staatsanwaltschaft drehte den Spieß um und erhob Anklage gegen die Verkehrspolizisten.
Kommende Woche muss sich das Duo im Rieder Schwurgerichtssaal vor einem Schöffensenat verantworten. Ob es bereits am Montag zu einem Urteil kommen wird, ist noch unklar. Sachverständige sollen erneut zu dem Vorfall in Schardenberg befragt werden.