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„Damoklesschwert“: Was mit Häusern passiert, die im Grünland stehen

Von Sarah Kowatschek, 23. Juli 2024, 16:35 Uhr
Flowers bushes near the rural house
Wohnhäuser, die teilweise im Grünland stehen, sollen weiterhin benutzt werden dürfen. (Symbolbild) Bild: colourbox/Aleksandr Volkov

LINZ. Zahlreiche Schwarzbauten in Oberösterreich müssten abgerissen werden. Die Landesregierung sucht nach einer „verhältnismäßigen Lösung“ für die Betroffenen.

Im Mai 2023 stieß der Landesrechungshof auf 100 Gebäude in 77 Gemeinden, die wohl teilweise im Grünland errichtet wurden. Das Land übernahm die Prüfung der Verdachtsfälle. „Es dürften mehr sein, als uns lieb ist“, sagt Raumordnungslandesrat Markus Achleitner (VP) am Dienstag bei einer Pressekonferenz gemeinsam mit Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FP). Einer rechtskonformen Lösung im Sinne der Betroffenen ist man nun einen Schritt näher gekommen.

Teilgutachten gibt Hoffnung

Verfassungsrichter Andreas Hauer wurde mit der Erarbeitung eines Gutachtens beauftragt. Es zeigt, dass bei einer Überbauung auch nachträglich verfassungskonforme Widmungen möglich sind. „Wir suchen nach einer verhältnismäßigen Lösung, damit die Betroffenen ihre Häuser behalten können“, sagt Haimbuchner. Es mache einen Unterschied, ob ein Pool abgerissen werden soll oder ein Haus, in dem eine Familie wohnt.

„Für die meisten Betroffenen gibt es nach dem Teilgutachten Hoffnung“, sagt Haimbuchner. Aufgrund der Vielzahl an Fällen sei die Erhaltung der Häuser für die Wohnraumversorgung im Bundesland von öffentlichem Interesse, sagt Raumordnungslandesrat Markus Achleitner (VP). Dadurch könne der Grund nachträglich gewidmet werden. 

Keine Generalamnestie

Eine Generalamnestie für Schwarzbauten in Oberösterreich werde es keine geben. Für Gebäude etwa, die keinen Wohn- oder Geschäftszweck haben, werde diese Lösung nicht gelten, weil kein öffentliches Interesse bestehe. „Und auch jemandem, der bewusst im Grünland ohne Genehmigung gebaut hat, wird die Regelung nicht helfen“, sagt Achleitner.

In vielen Fällen seien die heutigen Besitzer nicht mehr jene, die etwa das Haus widmungswidrig erbaut haben. Benützungsuntersagungen oder Abrissbescheide können für sie existenzbedrohend sein. Dennoch müsse es Sanktionen geben: „Wir wollen niemanden schlechter stellen, der sich an die Gesetze gehalten hat“, sagt Haimbuchner. Deshalb solle es Ausgleichszahlungen für widmungswidrige Bauten geben. In welcher Höhe und an wen diese bezahlt werden müssen, stehe noch nicht fest. 

Verhältnismäßig reagieren

„Das soll kein Vorschlag sein, es künftig nicht so genau zu nehmen“, betont Landesrat Achleitner. Gesetzlich ist das bereits geregelt: Nach dem Betonieren der Bodenplatte muss die Gemeinde verständigt werden, die bestätigen muss, dass alles seine Richtigkeit hat. Sollte dem nicht so sein, könne man rasch und verhältnismäßig reagieren.

Bis zum Herbst sollen nun Vorschläge erarbeitet werden, die im Landtag diskutiert werden sollen. Eine rasche Lösung ist wünschenswert. „Für die Betroffenen ist die Ungewissheit wie ein Damoklesschwert, das über ihnen schwebt“, sagt Achleitner. Haimbuchner geht von einer breiten Zustimmung aus. Es sei immerhin keine politische, sondern eine rechtliche Frage.

Die Grünen fordern Einsicht in das Gutachten. "Es sieht nach einer verfassungsrechtlichen Gratwanderung aus. Dass schwarz-blaue Gesetze gekippt wurden, hatten wir schon mehrmals."

Dieser Artikel wurde am 23.07.2024 um 17.03 Uhr aktualisiert. 

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Autorin
Sarah Kowatschek
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63  Kommentare
63  Kommentare
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NeujahrsUNgluecksschweinchen (29.632 Kommentare)
am 25.07.2024 12:46

Wie schaut die "Reparatur" aus, wenn sie dem "bösen" Nachbarn nicht gefällt, weil zu nahe an seine Grenze gebaut wurde?

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cenodoxophylax (655 Kommentare)
am 24.07.2024 20:45

Da saniert der unsägliche Herr Achleitner viele Fälle, die von schwarzen Bürgermeistern aus Gefälligkeit, Schlamperei, Unfähigkeit und Opportunismus verursacht worden sind. Daher Gemeinden zusammenlegen und mit fähigen, gut bezahlten Beamten ausstatten.

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cyrill24 (749 Kommentare)
am 30.07.2024 20:25

In Raab wo es die meisten Fälle gibt war der Bürgermeister aber ein "Roter"

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mei_meinung (2.427 Kommentare)
am 24.07.2024 19:01

Es kann bei einer nachträglichen Umwidmung nur mit entsprechenden "Nachzahlungen" funktionieren. Sonst wäre ja jeder der sich an die Vorgaben hält ein kompletter Volltrottel.

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Infoplus (1.336 Kommentare)
am 24.07.2024 18:58

Hier wird wegen dem Neid noch viel folgen. Wenn einer belangt wird, zeigt er sicher die anderen auch an bei denen die Behörde wegschauten

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mei_meinung (2.427 Kommentare)
am 24.07.2024 18:59

Wegschauen ist eh nicht angebracht.

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Leser1951 (23 Kommentare)
am 24.07.2024 18:03

wie erklärt ma das denjenigen, deren Haus in der Vergangenheit abgerissen werden musste?

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Leser1951 (23 Kommentare)
am 24.07.2024 17:58

Es kam so wie es kommen musste, typisch Österreich!

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cyrill24 (749 Kommentare)
am 24.07.2024 17:45

Man braucht nur in Taiskirchen im Innkreis schauen, da hat man vor Jahren Grünland in Dorfgebiet gewidmet in der Oanschicht und das obwohl es eh schon eine Subortschaft gibt. Eine Frechheit vom Gemeinderat und auch vom Bürgermeister , aber wer den kennt weiß eh was los ist

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GunterKoeberl-Marthyn (18.159 Kommentare)
am 24.07.2024 16:19

Ich war Eigentümer von 50 m2 Grund, ohne es von meinen Vater bekommen zu haben und habe diese, ohne zu wissen, an meine Tochter übergeben. Wer die Grundsteuer in den 80 Jahren bezahlt hat, wissen wir nicht. Über Nacht wurden wir über den "Besitz" informiert! Ebenso konnten wir die 3 Meter Grenze zum Felsen der Bundesforste nicht einhalten und daher haben die Bundesforste den Eintrag in das Grundbuch für meine Tochter nicht genehmigt. Unser Haus war bereits 700 Jahre alt, das Schladminger Gut von Obertraun, das erste erbaute Haus im Ort und eigentlich hätten die Bundesforste von unserer Grenze wegrücken müssen, denn wir waren vorher da, da gab es noch gar keine Bundesforste. Also lasst die gutherzigen Hauseigentümer in Ruhe und arbeitet selber die Fehlerquellen auf, liebe Behörden! Diese Hauseigentümer können mit solchen Sorgen nicht mehr schlafen, also gebt ganz rasch diese Genehmigungen! Ein Fels vom Grund der Bundesforste hat dann das Haus diese 3 Meter weggerückt und zerstört!

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Gugelbua (32.901 Kommentare)
am 24.07.2024 15:19

mir unverständlich bei der übertriebenen Bürokratie, ein Schelm der da an böses denkt 😁😁😁

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dachbodenhexe (5.992 Kommentare)
am 24.07.2024 13:50

Jedes Bauvorhaben muß doch im Grundbuch gesichert sein. Wie kann es sein, dass jemand ein Haus fertigstellt ohne dass die Gemeinde davon Kenntnis nimmt?

Es ist schon ein Schildbürgerstreich, zuerst ein Haus bauen lassen um es im Nachhinein als nicht genehmigt wieder Abreissen zu lassen!!!

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azways (6.155 Kommentare)
am 24.07.2024 17:09

Grundbuch und Bauvorhaben haben miteinander soviel gemeinsam wie eine Kuh mit einem Panzer.

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schubbi (4.512 Kommentare)
am 24.07.2024 13:20

Die ÖVP mit Achleitner ist dabei ihre eigenen, dubiosen, oft nicht ganz gesetzeskonformen Machenschaften rechtlich absichern zu lassen. Sozusagen als "Kavaliersdelikt" zu legalisieren 🤮

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schubbi (4.512 Kommentare)
am 24.07.2024 13:23

Selbst wurde ich wegen einer 2 x 1,5 m großen Blechhütte verwarnt, weil ich sie ohne Meldung bei der Behörde aufgestellt habe

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spoe (15.313 Kommentare)
am 24.07.2024 13:25

Ich denke, dass es mehr typische SPÖ-Wähler mit ihren selbst gebauten Häusern betrifft.

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2good4U (19.715 Kommentare)
am 24.07.2024 07:08

Ich verstehe es nicht ganz.
Wenn ich ein gebrauchtes Haus kauft, dann läuft das doch über einen Anwalt bzw. Notar.
Zudem zahle ich ja auch Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragung.

Kontrolliert in der Zeit keiner, ob es eh Bauland ist?
Wozu zahlt man da tausende Euro?

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betterthantherest (37.146 Kommentare)
am 24.07.2024 08:28

nein - wurde nie im Nachhinein kontrolliert.

Hat die Gemeinde nach der Baufertigstellungsanzeige bei Ihnen den Geometer geschickt?

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azways (6.155 Kommentare)
am 24.07.2024 08:28

Wie wäre es mit der Pflicht, dass bei jedem Hauskauf ein Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen vorgelegt werden muss.

Viele Banken verlangen das eh schon bei der Vergabe von Krediten.

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betterthantherest (37.146 Kommentare)
am 24.07.2024 08:38

azways

kostet halt auch wieder eine Stange Geld....

Wie wir wissen: die Häuslbauer / -käufer habens ja eh.
Oder?

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2good4U (19.715 Kommentare)
am 24.07.2024 10:26

Da sollte eine Bestätigung von der Gemeinde reichen, oder?

Zudem werden ja Häuser im Bezirksgericht im Grundbuch eingetragen.
Wieso schreit da keiner auf?!

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betterthantherest (37.146 Kommentare)
am 24.07.2024 10:51

2good4u

eine Bestätigung von der Gemeinde gibts in den allermeisten dieser Fälle - nannte sich Kollaudierung.

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2good4U (19.715 Kommentare)
am 24.07.2024 11:31

Dann sehe ich aber die Gemeinde in der Haftung.
Wenn also das Haus abgerissen wird müsste die Gemeinde den Schaden ersetzen.
Was kann ein Bürger denn mehr tun als nachfragen, ob eh alles passt?!

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betterthantherest (37.146 Kommentare)
am 24.07.2024 12:05

2good4u

die Behörden sehen / sahen das anders - und verordneten trotzdem Abrissbescheide.

Da ja der Standort des Hauses gesetzwidrig ist gibts natürlich keine Entschädigung ...

Daher gibts ja jetzt den Ansatz einer konstruktiven Lösung.

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azways (6.155 Kommentare)
am 24.07.2024 17:13

Was Sie alles wissen ..........

Grundbuch und Häuser haben soviel gemeinsam wie eine Kuh mit einem Panzer !

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schubbi (4.512 Kommentare)
am 24.07.2024 11:17

Die Sachverständiger verdienen maximal für minimal Aufwand, der kleine Mann kann´s blechen. Natürlich zusätzlich zu Makler-, Notar-, Grundbuch-, usw. Abgaben.

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spoe (15.313 Kommentare)
am 24.07.2024 13:27

So ist es, dann kämen weitere Tausender auf jede Transaktion.

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azways (6.155 Kommentare)
am 24.07.2024 17:19

Wenn einem die Rechtssicherheit egal ist, kann man es ja eh bleiben lassen - dann aber nicht jammern bei negativen Auswirkungen.

Der Staat ist nicht dazu da, private Rechtsgeschäfte zu dokumentieren geschweige denn dafür zu haften.
Dafür sind alleine die Vertragspartner verantwortlich -
<Mit der Übergabe bzw. im Fall des Annahmeverzuges gehen Gefahr und Zufall sowie alle Besitzvorteile auf den Käufer über.>

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faun (673 Kommentare)
am 24.07.2024 06:35

Typisch Österreich! So eine Bananenrepublik

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azways (6.155 Kommentare)
am 24.07.2024 08:21

Was können denn die Bananen dafür ?

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spoe (15.313 Kommentare)
am 24.07.2024 13:27

Diese Dinger sind alle krumm, reicht das nicht?

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schubbi (4.512 Kommentare)
am 24.07.2024 08:23

Am meisten beim Schacher mit Grund und Boden - warum wehrt sich wohl die Politik so vehement gegen alles was Bodenfrass, Flächenverbrauch etc. betrifft ?
Weils die beste Einnahmequelle ist - Supermärkte bekommen tw. sogar den Grund geschenkt, damit Steuereinnahmen die maroden Gemeindekassen etwas aufbessern.

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lucky890 (2.393 Kommentare)
am 23.07.2024 22:31

jede Woche im Schauplatz, Gmunden, Pasching, Mondsee und immer die ÖVP mitten drinnen. Und jetzt darf man bauen wie man will, man darf gespannt sein, wer davon am meisten profitiert. und alles getragen von der FPÖ.

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Orlando2312 (22.766 Kommentare)
am 23.07.2024 21:39

Der Herr Achleitner at his best! Etliche Häuslbauern das Gruseln lehren, aber zig Hektar Grünland roden für ein fiktives Betriebsbaugebiet, das noch heute nicht Gestalt angenommen hat.

Ein Beispiel für einen Politiker, wie wir ihn NICHT haben möchten.

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schubbi (4.512 Kommentare)
am 24.07.2024 07:42

Mich wundert auch, dass dieser Herr immer noch was zu sagen hat.
Ist bzgl. Ohlsdorf nicht noch ein Gerichtsurteil ausständig, oder schon alles im schwarzen Sumpf versickert ?
Detto Campingplatz - Hinterstoder ?
Die Leut vergessen´s eh ?

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Venus53 (6 Kommentare)
am 23.07.2024 21:05

Diese Vorgehensweise von ÖVP/FPÖ ist zum K.....!

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betterthantherest (37.146 Kommentare)
am 24.07.2024 08:29

warum?

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spoe (15.313 Kommentare)
am 24.07.2024 13:28

Was genau kritisieren Sie
und was schlagen Sie im Unterschied dazu vor?

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detti (1.986 Kommentare)
am 23.07.2024 20:43

Da sind die ganzen Schwarzausbauten noch nicht berücksichtigt. Nicht wenige waren Indoor super fleißig , was ja gut für die Umwelt ist, aber unkontrolliert und unangemeldet nichts in die Gemeindekasse spült. Eine Kontrolle seitens der Behörde wäre längst überfällig, ist aber politisch nicht gewollt, obwohl die Bauabteilung seit der Pandemie wäre.

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hathart (65 Kommentare)
am 23.07.2024 19:42

Nix wird passieren. Die Politiker u.a. Bürgermeister werdens schon richten.
Die Bürgermeister habens genehmigt. Eine Hand wäscht die andere. Somit hat keiner was zu befürchten! Es bleibt wie's is in unserm korrupten Land.

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Cybertrax (126 Kommentare)
am 23.07.2024 19:22

Abreißen und gut ist. Wie kommen alle Anderen dazu sich an die Gesetze zu halten.

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2good4U (19.715 Kommentare)
am 24.07.2024 07:09

Ich denke man sollte sich jeden Fall genau ansehen bevor man so viel Wert vernichtet.

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NeuPaschinger (1.124 Kommentare)
am 24.07.2024 08:18

Ein Bankräuber hat es geschafft, hat ein Verbrechen begangen und konnte abtauchen.
Dann wird er später doch erwischt, aber man muss Gnade mit ihm haben und ihm das Geld lassen den man darf ja nicht seinen Wert vernichten.
.
Fakt ist wir reden hier nicht über Unschuldige, man kann illegale Schwarzbauten sicht gerne ansehen ob sie legalisierbar sind bzw wenn ja wie hoch die Strafe sein sollte das sie legalisiert werden das man den illegal erlangten Wert legalisiert, ich denke hier auch an 100.000€ Strafe als Beispiel, nicht eine Kleinigkeit

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2good4U (19.715 Kommentare)
am 24.07.2024 10:29

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.

Wenn man dem Bankräuber das Geld abnimmt, dann wird es ja nicht vernichtet sondern zurück gegeben.
Ein abgerissenes Haus jedoch ist ein vernichteter Wert.

Man muss halt unterscheiden ob jemand mutwillig, illegal baut, oder ob jemand ein Haus kauft und nicht weiß, dass es dort eigentlich nicht stehen darf.

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azways (6.155 Kommentare)
am 24.07.2024 18:51

Seit wann schützt Unwissenheit vor Strafe ?

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zeroana (1.583 Kommentare)
am 23.07.2024 18:01

Ob Grünland oder Baugrund, letztlich ist das ein reiner Formalismus um den sehr weitgehenden Gestaltungsspielraum von Behörden aller Art zu ermöglichen. Daher sollte die Widmung an die Realität angepasst werden, und nicht umgekehrt.

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LASimon (14.247 Kommentare)
am 23.07.2024 18:39

Und wenn ich eine Steuerverkürzung vornehme, sollen die Steuergesetze an die Realität meiner Steuererklärung angepasst werden?

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2good4U (19.715 Kommentare)
am 24.07.2024 07:11

Das stimmt so nicht, da es ja im Idealfall einen Bebauungsplan gibt.
Auch gibt es unterschiedliche Widmungen wie Wohngebiet, Gewerbegebiet, usw.

Es gibt also durchaus auch objektive Gründe wieso an manchen Stellen gebaut werden darf, und an anderen nicht.

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laskpedro (3.882 Kommentare)
am 23.07.2024 17:34

man hat sich da unsummen an kaufpreis für das gründnstück erspart und damit auch die ganze nebenabgaben wie grest ..und die zinsen für den kredit ... also ein paar hundertausend kommen da schnell zusammen

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Nursogsogt (1.223 Kommentare)
am 23.07.2024 17:01

In meiner Gemeinde wird heute noch "ein Auge zugedrückt" wenn man die Richtigen kennt....

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