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„Damoklesschwert“: Was mit Häusern passiert, die im Grünland stehen

Von Sarah Kowatschek, 23. Juli 2024, 16:35 Uhr
Flowers bushes near the rural house
Wohnhäuser, die teilweise im Grünland stehen, sollen weiterhin benutzt werden dürfen. (Symbolbild) Bild: colourbox/Aleksandr Volkov

LINZ. Zahlreiche Schwarzbauten in Oberösterreich müssten abgerissen werden. Die Landesregierung sucht nach einer „verhältnismäßigen Lösung“ für die Betroffenen.

Im Mai 2023 stieß der Landesrechungshof auf 100 Gebäude in 77 Gemeinden, die wohl teilweise im Grünland errichtet wurden. Das Land übernahm die Prüfung der Verdachtsfälle. „Es dürften mehr sein, als uns lieb ist“, sagt Raumordnungslandesrat Markus Achleitner (VP) am Dienstag bei einer Pressekonferenz gemeinsam mit Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FP). Einer rechtskonformen Lösung im Sinne der Betroffenen ist man nun einen Schritt näher gekommen.

Teilgutachten gibt Hoffnung

Verfassungsrichter Andreas Hauer wurde mit der Erarbeitung eines Gutachtens beauftragt. Es zeigt, dass bei einer Überbauung auch nachträglich verfassungskonforme Widmungen möglich sind. „Wir suchen nach einer verhältnismäßigen Lösung, damit die Betroffenen ihre Häuser behalten können“, sagt Haimbuchner. Es mache einen Unterschied, ob ein Pool abgerissen werden soll oder ein Haus, in dem eine Familie wohnt.

„Für die meisten Betroffenen gibt es nach dem Teilgutachten Hoffnung“, sagt Haimbuchner. Aufgrund der Vielzahl an Fällen sei die Erhaltung der Häuser für die Wohnraumversorgung im Bundesland von öffentlichem Interesse, sagt Raumordnungslandesrat Markus Achleitner (VP). Dadurch könne der Grund nachträglich gewidmet werden. 

Keine Generalamnestie

Eine Generalamnestie für Schwarzbauten in Oberösterreich werde es keine geben. Für Gebäude etwa, die keinen Wohn- oder Geschäftszweck haben, werde diese Lösung nicht gelten, weil kein öffentliches Interesse bestehe. „Und auch jemandem, der bewusst im Grünland ohne Genehmigung gebaut hat, wird die Regelung nicht helfen“, sagt Achleitner.

In vielen Fällen seien die heutigen Besitzer nicht mehr jene, die etwa das Haus widmungswidrig erbaut haben. Benützungsuntersagungen oder Abrissbescheide können für sie existenzbedrohend sein. Dennoch müsse es Sanktionen geben: „Wir wollen niemanden schlechter stellen, der sich an die Gesetze gehalten hat“, sagt Haimbuchner. Deshalb solle es Ausgleichszahlungen für widmungswidrige Bauten geben. In welcher Höhe und an wen diese bezahlt werden müssen, stehe noch nicht fest. 

Verhältnismäßig reagieren

„Das soll kein Vorschlag sein, es künftig nicht so genau zu nehmen“, betont Landesrat Achleitner. Gesetzlich ist das bereits geregelt: Nach dem Betonieren der Bodenplatte muss die Gemeinde verständigt werden, die bestätigen muss, dass alles seine Richtigkeit hat. Sollte dem nicht so sein, könne man rasch und verhältnismäßig reagieren.

Bis zum Herbst sollen nun Vorschläge erarbeitet werden, die im Landtag diskutiert werden sollen. Eine rasche Lösung ist wünschenswert. „Für die Betroffenen ist die Ungewissheit wie ein Damoklesschwert, das über ihnen schwebt“, sagt Achleitner. Haimbuchner geht von einer breiten Zustimmung aus. Es sei immerhin keine politische, sondern eine rechtliche Frage.

Die Grünen fordern Einsicht in das Gutachten. "Es sieht nach einer verfassungsrechtlichen Gratwanderung aus. Dass schwarz-blaue Gesetze gekippt wurden, hatten wir schon mehrmals."

Dieser Artikel wurde am 23.07.2024 um 17.03 Uhr aktualisiert. 

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Autorin
Sarah Kowatschek
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9  Kommentare
9  Kommentare
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zeroana (1.528 Kommentare)
vor einer Stunde

Ob Grünland oder Baugrund, letztlich ist das ein reiner Formalismus um den sehr weitgehenden Gestaltungsspielraum von Behörden aller Art zu ermöglichen. Daher sollte die Widmung an die Realität angepasst werden, und nicht umgekehrt.

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LASimon (12.493 Kommentare)
vor 36 Minuten

Und wenn ich eine Steuerverkürzung vornehme, sollen die Steuergesetze an die Realität meiner Steuererklärung angepasst werden?

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laskpedro (3.611 Kommentare)
vor einer Stunde

man hat sich da unsummen an kaufpreis für das gründnstück erspart und damit auch die ganze nebenabgaben wie grest ..und die zinsen für den kredit ... also ein paar hundertausend kommen da schnell zusammen

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Nursogsogt (1.176 Kommentare)
vor 2 Stunden

In meiner Gemeinde wird heute noch "ein Auge zugedrückt" wenn man die Richtigen kennt....

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Kopfnuss (10.064 Kommentare)
vor 2 Stunden

In Grünland ohne Umwidmung baut heute niemand mehr ungestraft.

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Duc (1.605 Kommentare)
vor 2 Stunden

Diese ÖVP,FPÖ richtet sich die Gesetze wie es Ihren Klientel volle Hosen bringt, nur weiter so( zum Ko)

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Natscho (5.118 Kommentare)
vor 2 Stunden

Die Zersiedelung in Oberösterreich ist ja schon mit legalen Bauten ziemlich grauslich

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futzi (1.544 Kommentare)
vor 2 Stunden

Und a Auszuhaus dazu und nu eins
Dawerd geschwiegen !!!

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il-capone (31 Kommentare)
vor 2 Stunden

Und die Genehmiger und Erbauer haben wohl lebenslang Narrenfreiheit.
Dazu gibts noch andere Beispiele wie man die Ellbogenfreiheit uU lebenslang ausleben kann ...

grrr

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