Causa Pilnacek: Justizministerium veröffentlichte Bericht
WIEN. Das Justizministerium hat Dienstagfrüh den Bericht jener Untersuchungskommission veröffentlicht, die sich mit etwaiger politischer Einflussnahme in der Amtszeit des verstorbenen Ex-Sektionschefs Christian Pilnacek befasst hatte.
Bereits vergangene Woche war aus dem Papier zitiert worden, eine vollständige Veröffentlichung musste aber noch medienrechtlich abgeklärt werden. Der rund 230 Seiten starke Bericht ist mit dem Argument des Persönlichkeitsschutzes zum Teil geschwärzt.
Die meisten Schwärzungen im Bericht waren bereits von der von Martin Kreutner geleiteten Kommission selbst vorgenommen worden, weitere kamen nach einer eingehenden Prüfung durch das Justizministerium hinzu. Unkenntlich gemacht wurde etwa eine Stelle, wo es um den Tod des ehemaligen Sektionschefs geht. Andere betreffen Interventionen ehemaliger Minister sowie die Verfahrensdauer. Ausgiebig unkenntlich gemacht wurden Aktenbestände der Justiz zu konkreten Fällen.
Im Wesentlichen erläutert der Bericht das, was Kreutner bei dessen Präsentation vergangene Woche schon dargestellt hatte. Von großflächigen Schwärzungen betroffen sind unter anderem einige der Fälle, bei denen "signifikante Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass den vorgegebenen Regeln im Zuge von Ermittlungsverfahren gegen hochrangige Justizangehörige nicht entsprochen wurden". Einen Regelbruch ortet der Bericht etwa darin, dass Pilnacek vertrauliche Gespräche mit Beschuldigten und deren Verteidigern geführt hatte, etwa mit zwei CASAG-Aufsichtsratsmitgliedern oder mit "einem Parteigänger zweier Beschuldigter in der Causa Inseratenaffäre", für die es keine rechtliche Grundlage gebe. Ebenso wurde - etwa in der Causa Chalet N - festgestellt, dass sich Verteidiger mit Eingaben direkt an die Oberstaatsanwaltschaft wandten, obwohl das Ermittlungsverfahren nicht von der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) an sich gezogen worden war.
Nebenstrang des Telekom-Falls
Die Kommission widmete sich - nachdem sie mehrere Hinweise bekam - auch einem Nebenstrang des Telekom-Falls. "Der Fall zeigt eindrücklich, wie in einem geschlossenen System trotz polizeilich ermittelter, nicht unbedeutender Verdachtsmomente gegen einen hochrangigen Justizrepräsentanten nicht weiter ermittelt, sondern das Verfahren möglichst 'geräuschlos' eingestellt wird." Details dazu sind allerdings geschwärzt. Nach Auffassung der Kommission zeigt sich ein "bedenkliches Grundverständnis des Umgangs mit Anscheinsbefangenheit durch führende Repräsentanten der StA."
Der Originalbericht umfasst rund 230 Seiten, Untersuchungszeitraum war von 1. Jänner 2010 bis 14. Dezember 2023. Sechs Monate lang hatte die Kommission, die im Dezember des vergangenen Jahres eingesetzt worden war, ermittelt. Auch eine Reihe an Empfehlungen finden sich darin. Neben der Einrichtung einer Generalstaatsanwaltschaft und der "Abschaffung der Zwei-Klassen-Justiz" empfiehlt die Kommission unter anderem die "Außerstreitstellung sowie Stärkung der WKStA (Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Anm.) bei gleichzeitiger Herauslösung des 'Bundes-Nadelöhrs' Oberstaatsanwaltschaft Wien als Instanz" (diese ist derzeit Oberbehörde der WKStA, Anm.). Alle Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sollen zudem eingeladen werden, eine öffentliche Erklärung betreffend "(nötiger) Distanz zu Politik und Äquidistanz zu einzelnen politischen Parteien" sowie den Medien abzugeben.
"Clamorose Fällen"
Eine weitere Forderung ist die Beschränkung des staatsanwaltlichen Instanzenzuges auf zwei Instanzen bei gleichzeitiger Stärkung der gerichtlichen Kontrolle und Reduktion des Berichtswesens. Dies spielt vor allem eine Rolle bei sogenannten "clamorosen Fällen", die derzeit von zahlreichen Personen in Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium begutachtet werden müssten.
Anlass für die Einsetzung der Kommission war das Auftauchen einer Aufnahme, auf der Pilnacek bei einer abendlichen Runde mit Bekannten im Wirtshaus gesagt hatte, die ÖVP habe erfolglos verlangt, Ermittlungen einzustellen und Hausdurchsuchungen abzudrehen. In ihrem Bericht zu den Jahren 2010 bis 2023 hat die Kommission laut Kreutner u.a. Belege für eine "Zwei-Klassen-Justiz" gefunden.
Dass der vollständige Bericht nicht sofort vorgelegt wurde, hatte für Kritik vonseiten der Opposition gesorgt. Nun wurde das Dokument auf der Website des Justizministeriums online gestellt.
Ich warte immer noch auf das große Reformpaket von den Grünen und Zadic um die Probleme was hier aufgekommen sind, zu bereinigen.
Da diese Demokratiegefährdend sind sollte dies im September ohne die ÖVP durchgebracht werden.
Hören tut man nichts diesbezüglich, außer das klassische Mimimimi und die Opferrolle das andere so böse sind....
"Da diese Demokratiegefährdend sind sollte dies im September ohne die ÖVP durchgebracht werden. "
Könnten Sie uns sagen wie das in einer Koalitionsregierung gehen soll? (siehe Kommentar von Neujahr... unten)
Die VP wird die Justizreform wohl wieder "daschlogn".
Veto der "Eislady".