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Vater (57) und Sohn (25) mit Materiallift drei Meter in die Tiefe gestürzt

Von nachrichten.at, 16. Jänner 2024, 07:38 Uhr
foto: VOLKER WEIHBOLD rotes kreuz rk rettung einsatzfahrzeug
(Symbolbild) Bild: vowe

SCHÄRDING. Bei einem Unfall mit einem selbstgebauten Materiallift wurden in Schärding zwei Personen verletzt. 

Ein 57-Jähriger aus dem Bezirk Schärding und sein 25-jähriger Sohn waren am gestrigen Montagnachmittag am eigenen Anwesen mit landwirtschaftlichen Arbeiten beschäftigt. 

Lesen Sie auch: 60-jährige Landwirtin in Kirchdorf von 200-Kilo-Stier verletzt

Die beiden arbeiteten im Innenhof auf der Hebebühne des selbstgebauten Materialliftes, während plötzlich das Stahlseil riss und die beiden samt Hebebühne etwa drei Meter in die Tiefe stürzten. Sie wurden unbestimmten Grades verletzt und nach der Erstversorgung in das Krankenhaus Ried eingeliefert.

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9  Kommentare
9  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
teja (6.035 Kommentare)
am 16.01.2024 08:45

Selbst gebaut von der Behörde GENEHMIGT?

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fam.beham@gmx.at (489 Kommentare)
am 16.01.2024 16:20

wozu, glauben Sie Wir haben in den letzten 30 Jahren mal einen Jägerstand genehmigen lassen,
für mich kann Ich bauen was Ich will, ein Problem könnte es sein wenn ich das an andere verleihe,
wer in einer 3 Zimmer Wohnung lebt braucht höchstens eine Stehleiter der wird sich kaum was bauen, außer mit Lego vielleicht

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glingo (5.164 Kommentare)
am 16.01.2024 17:23

Das stimmt so nicht, ich gehe davon aus das der Lift für den Bauernhof genutzt wird somit Gewerblich da gelten andere Richtlinien.

5. Benötige ich eine CE-Kennzeichnung für eine selbstgebaute Maschine für den Eigengebrauch?
Ja, wenn Sie eine Maschine als Hersteller Inverkehrbringen, müssen Sie die Maschinenrichtlinie einhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Maschine als Prüfstand, Testanlage, Produktionsanlage oder für eine andere Anwendung für den Eigengebrauch nutzen.

Nach der Maschinenrichtlinie müssen Sie das anwendbare Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine Risikobeurteilung erstellen. Nach dem Konformitätsbewertungsverfahren müssen Sie eine Konformitätserklärung ausstellen und ein Typenschild mit der CE-Kennzeichnung anbringen.

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spoe (14.924 Kommentare)
am 16.01.2024 19:31

👍

Exakt so ist es. Der Hersteller wird zum Betreiber, ind an einer Risikobeurteilung und einer Gefährdungsbeurteilung führt kein Weg und keine Ausnahme vorbei, wenn man nicht in eine unnötige private Haftung will.

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Joob (1.461 Kommentare)
am 16.01.2024 08:12

Das zeigt wieder einmal, dass Vorschriften doch auch ihre Berechtigung haben.

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gruberandrea (134 Kommentare)
am 16.01.2024 09:00

Und bei Vorschriften passiert nichts ???
Den Verletzten wünsche ich gute Besserung und keine dummen Kommentare .

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glingo (5.164 Kommentare)
am 16.01.2024 10:18

Würde man sich an die Sicherheitsvorschriften halten nein!!!
Würde sich im Straßenverkehr jeder an die Regeln halten gäbe es keine Unfälle.

Und höher Gewalt kann man bei dem Unfall ausschließen.

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spoe (14.924 Kommentare)
am 16.01.2024 19:33

Ja, bei vorschriftsmäßiger Konstruktion und CE-Kennzeichnung dann wäre entweder die Konstruktion sicherer oder ein Inspektionsintervall vorgesehen worden.

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Klettermaxe (10.765 Kommentare)
am 18.01.2024 13:44

"Und bei Vorschriften passiert nichts ???"

Nichts wohl kaum, aber deutlich weniger.
Der dümmste Kommentar stammt wohl von dir selbst.

Aber auch wenn ein Materiallift ordentlich konstruiert, gefertigt, zugelassen und geprüft wird, ist er nicht für den Transport von Personen oder Tiere vorgesehen. Denn da gelten noch viel strengere Vorschriften, um Unfälle zu vermeiden.

Meistens scheitert es bereits an der Konstruktion von nicht Befähigten, es beginnt bei der Auswahl eines völlig ungeeigneten Seils oder Umlenkrollen sowie das Fehlen einer funktionierenden Absturzsicherung.

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