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Wildererbande: Geld- und bedingte Haftstrafen

Von nachrichten.at/apa, 28. Juli 2021, 18:34 Uhr
Die Beschuldigten sollen von 2017 bis Mai 2020 Dutzende wild lebende Tiere verschiedenster Arten getötet haben. Vier Urteile sind bereits rechtskräftig, eines wird es bald sein. . Bild: (APA/VERENA LEISS)

WELS. Im Landesgericht haben sich am Mittwoch acht Mitglieder einer Wilderer- und Tierquälerbande - sieben Männer und eine Frau - verantworten müssen. Sie sollen Dutzende Wildtiere getötet haben. Fünf Angeklagte wurden verurteilt - es setzte Geldstrafen von 360, 720 bzw. 4.400 Euro teilbedingt und zweimal sechs Monate bedingt. Der Prozess gegen die anderen drei wird fortgesetzt.

Die Beschuldigten sollen in unterschiedlicher Zusammensetzung in den Bezirken Gmunden, Linz-Land, Grieskirchen, Salzburg-Umgebung und Zwettl in Niederösterreich ihr Unwesen getrieben haben. Um Schonzeiten oder Schutzbestimmungen kümmerten sie sich laut Ermittlern nicht. Teilweise waren sie mit Nachtsichtgeräten und Wärmebildkameras unterwegs. Häufig wurde aus fahrenden Autos heraus geschossen. Bei Hausdurchsuchungen waren Unmengen von Fleisch und Trophäen, aber auch ein großes Waffenarsenal samt Schalldämpfern sichergestellt worden.

Laut Strafantrag seien Rehe, Füchse, Dachse, Wildschweine, Biber, Eichhörnchen, Vögel diverser Spezies - Amseln oder Spatzen ebenso wie Fasane, Gänsesäger, Reiher oder Eichelhäher - sowie Forellen und sogar Frösche gefangen bzw. getötet worden. 37 Fakten wertet die Staatsanwaltschaft als schweren Eingriff ins Jagdrecht, 35 weitere als Tierquälerei. Hinzu kommen Vergehen gegen das Waffenrecht, bei zweien Urkundenunterdrückung - sie sollen Jagdkarten gefälscht haben - und bei einigen Hehlerei sowie bei einem pornografische Darstellung Minderjähriger.

Frösche haben so viel Blut

Die Einvernahmen lieferten dann ein Sittenbild der Gruppe: Einer beschrieb, wie sein Mitangeklagter für ihn mit einem Messer Frösche zum Essen getötet habe. Der andere habe sich "so patschert" angestellt, musste er lachen, es sei "furchtbar" gewesen, "ich wusste gar nicht, dass Frösche soviel Blut haben". Auf die Frage des Richters, ob das lustig sei, meinte er dann kleinlaut: "Nein."

Zähne beim Biber haben nicht gepasst

Ein anderer Angeklagter gab zu, u.a. diverse Reiher und Biber geschossen und Füchsen nachgestellt zu haben. Die Vögel habe er nachher vergraben, damit sie niemand findet. Einmal habe er eine Bisamratte mit Pfeil und Bogen erlegt. Ein andermal habe ein Mitangeklagter zwei Biber hintereinander geschossen, weil beim ersten "die Zähne nicht gepasst" hätten (für eine Trophäe, Anm.). Er gab zu, dass das falsch war, das sei ihm heute auch bewusst. Der Richter verwies auf die Chats der Angeklagten, die "nicht so reflektiert" seien, wo von "killen" die Rede sei und die Frage gestellt wurde "Sperren sie uns dafür eh nicht ein?"

Häufig wurde von den Beschuldigten auch darauf hingewiesen, dass die erlegten Tiere zuvor Schaden angerichtet hätten: Ein Reiher habe nämlich Fische verletzt und Gelege gefährdet, ein Bussard Hasen und die Biber Enten attackiert, ein Specht den Hochstand beschädigt, Spatzen oder ein Eichhörnchen einen Zaun.

Mehrmals wurden auch Biber geschossen - mal ging es um das Fett für eine Salbe, dann wieder darum, dass die Biber Schäden anrichten würden. Weil der Biber nicht umsonst sterben sollte, habe er ihn "konsumiert" und die Trophäe ausgekocht., meinte einer. Er habe eben "Interesse an den Schädelknochen" gehabt. Ein anderer schildete, er sei aufgefordert worden einen Biber zu schießen, habe aber absichtlich daneben geschossen, weil es ein Jungtier war. Den Schuss abzulehnen wäre "unhöflich" gewesen, meinte er auf Nachfrage des Richters.

Fortsetzung im September

Bereits am Vormittag wurde die einzige Frau auf der Anklagebank, bei der es nur um waffenrechtliche Delikte ging, zu einer Geldstrafe von 360 Euro verurteilt und ein weiterer Angeklagter zu sechs Monaten bedingt. Am Abend wurden drei weitere Männer zu Geld- bzw. bedingten Haftstrafen - 720 Euro, 4.400 Euro teilbedingt, sechs Monate bedingt - verurteilt. Vier der fünf Urteile sind rechtskräftig, das fünfte dürfte es in wenigen Tagen werden - dieser Angeklagte war ohne Verteidiger erschienen, daher bleiben trotz Rechtsmittelverzichts drei Tage Bedenkzeit. Der Prozess gegen die drei restlichen Angeklagten wird am 22. September fortgesetzt. Das Gericht will noch weitere Zeugen hören.

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25  Kommentare
25  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
alleswisser (18.463 Kommentare)
am 28.07.2021 21:53

"Häufig wurde aus fahrenden Autos heraus geschossen."

Wurde das tatsächlich so ausgesagt oder ist es eine der üblichen OÖN-Raubersgschichten? Wo nicht unterschieden wird zwischen "fahrendem Auto" und "mit Auto hinfahren und dann dort herausschießen"?

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RainerHackenberg (1.992 Kommentare)
am 28.07.2021 22:43

Leider gibt es wirklich solche Narren, die mit aufgeblendeten Scheinwerfern Nachts über Stoppelfelder rasen und der Beifahrer ballert auf alles, was ihm vor die Flinte kommt

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demeter (960 Kommentare)
am 28.07.2021 21:03

Die Strafen sind viel zu hoch.
Jagdrecht ist Grundrecht.
Als Grundbesitzer steht es mir zu, zu jagen, wenn ich Lust auf Wildfleisch habe.

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Zatox (184 Kommentare)
am 28.07.2021 21:16

Ahnungsloser !
Wenn du dir denn Bericht durchgelesen hättest, wäre dir aufgefallen, dass diese Wilderer in halb OÖ und über den Bundesgrenzen hinaus - nämlich in NÖ Straftaten begangen haben.
Hat nichts mit Grundrecht zu tun…

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Amtsmissbrauch (643 Kommentare)
am 28.07.2021 21:20

aber es wär zu überlegen wen der Grundstücksbesitzer entscheiden könnte ob gejagt wird oder nicht und wer es darf.
es muss natürlich schon der Tierschutz gewährleistet bleiben, es darf zu keiner Ausrottung führen!!

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Zatox (184 Kommentare)
am 28.07.2021 21:24

In einer Jagdgesellschaft regelt deine angesprochene Ausrottung der sogenannte Abschussplan.
Bitte erläutere mir, wie man dies bei einem Grundbesitzer bzw. Grundeigentümer feststellen oder bemessen soll?!

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Fa_wimmer (880 Kommentare)
am 28.07.2021 21:39

bei einer Jagdgesellschaft kann der Grundstückseigentümer schießen gehen. wen es um die Mitsprache geht. selbst wenn es um Wildschäden geht.
da kommt einer von der Wildschadenskommission und ein Jäger und er sagt ich seh keinen Wildschaden und weigerte sich auch in den Wald hinein zugehen.
und dann gab es so gar noch Drohungen mit der Unterschrift versehen des Bürgermeisters, wie ich ihn zur rede stellte in der Öffentlichkeit tat er so wie wenn er nichts wüsste, vielleicht Wuste er auch nichts, auf der gemeinde gibt es ja genug blanko Unterschriften

Auf so was kann man verzichten. also so wie es derzeit ist sollte es nicht bleiben!!!

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Zatox (184 Kommentare)
am 28.07.2021 21:48

So nicht ganz richtig.
Immerhin ist das Abschusskontigent der Bejagbaren Fläche eines Grundeigentümers im Abschussplan fix geregelt ODER im internen Pächterrevier festegelgt.
So wie es sich in der Regel gehört bei der Jagd.

Was das mit deiner Gemeinde oder was auch immer zu tun hat, kann und will ich nicht bewerten.

Aber interne Probleme bzw. Unstimmigkeiten sollte man lieber vorerst intern regeln, bevor man sie an die Öffentlichkeit bringt.

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Fa_wimmer (880 Kommentare)
am 28.07.2021 22:11

das Problem gab es seit ca 2012 bis 2017 ist mir dann Geduldsfaden gerissen und am 31.12.2017 habe ich dann den Zaun errichtet!

der Leiter der BH kirchdorf hat angeblich zu den Jägern gesagt das sie nicht Schadenersatz pflichtig sind. ( auf gut deutsch was ich überhaut will) und der Zuständige Beamte der (pragmatisiert war) hat dann angeblich deswegen gekündigt da er das Recht gegen die Jäger nicht durchsetzen durfte, konnte.

und ich hätte ihn schon viel Früher errichten sollen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Aber ich hab ja auch Geld bekommen durch das Vermieten, und anderseits wegen der Nachbarschaft beim Nachbarn stehen nun ca 1500m² Lagerfläche frei und er wurde Arbeitslos ein LKW wurde nun verkauf usw.

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Zatox (184 Kommentare)
am 28.07.2021 22:25

Mir scheint, Ihr Problem liegt in einer sehr emotionalen Ebene gegen Jäger oder was auch immer, denn wenn sie ein Fünkchen Ahnung hätten vom Abschussplan oder sonstige Tätigkeiten und Verpflichtungen der Jagdausübung, würden sie wissen und verstehen, dass Ihre oben angeführten „8 Marder“ unter die Kategorie RAUBWILD fallen und nicht im Abschussplan verankert sind.

Also hören Sie mir bitte auf von Ihren Räubergeschichten oder Posttraumatischen Erlebnissen mit Jägern oder der BH!

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Fa_wimmer (880 Kommentare)
am 29.07.2021 00:28

du hast recht ich hab davon keine Ahnung "Abschussplan oder sonstige Tätigkeiten und Verpflichtungen der Jagdausübung," ist mir auch ziemlich egal.
ohne Zaun hätte ich heute keinen Schutzwald mehr. weil wir zu viele Rehe haben!!!

zu: Kategorie RAUBWILD fallen und nicht im Abschussplan verankert sind.
is mir a wurscht diese Schießen auch die Jäger stopfen sie aus und stellen sie aus!

wie gesagt ich hätt mich nicht verarschen lassen sollen sondern gleich den Zaun errichten sollen. und auf die anderen Scheißen sollen. und ich kann auch nur jeden Raten macht einen Zaun der Wald wird wachsen und gedeihen das kann man sich gar nicht vorstellen ohne Rehe.

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demeter (960 Kommentare)
am 28.07.2021 21:51

Ich beziehe mich hier auf das allgemeine Recht zu jagen.
Die Größe einer Eigenjagd wurde unter monarchistischen Regeln festgelegt.
In OÖ sind das ca 115 ha zusammenhängende Fläche.
In jedem Bundesland ist das anders.

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Zatox (184 Kommentare)
am 28.07.2021 22:27

Zwischen Jagdausübung auf Eigenjagd (115ha) oder auf Grundbesitz in einer Jagdgesellschaft ist aber ein gewaltiger Unterschied!

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supercat (6.072 Kommentare)
am 28.07.2021 22:12

@Demeter
Als Grundbesitzer steht ihnen Tiertöten nicht zu, das wäre Wilderei und somit eine Straftat - wenn sie Lust auf Wildfleisch haben, gehen sie zu gegebener Zeit ins Gasthaus zur Wildpartie.

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 28.07.2021 20:51

Balluch wurde die letzten Tage verhaftet, weil er die Köstinger, die in NÖ war zwecks Hochwasserbeschönigung, wieder auf die Vollspaltböden aufmerksam machen wollte.

ÖON berichtet endlich wirklich wichtiges, damit sich das Volk auskennt, welche Tierquäler sie wählen.

Nö, tut es gleich in OÖN-Plus lagern, weil Meinung braucht Förderung.

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gent (3.909 Kommentare)
am 28.07.2021 20:57

Balluch und seine Mitgfraster wollten illegal Transparente ausrollen. Außerdem wurde er nicht verhaftet, sondern vorläufig festgenommen. Aber das wissen Sie vermutlich eh selbst, Sie wollen halt a bissl Stimmung machen.

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kpader (11.508 Kommentare)
am 28.07.2021 20:51

Viel zu geringe Strafen!

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Fa_wimmer (880 Kommentare)
am 28.07.2021 19:43

und Jäger sind ja solche Tierfreunde
https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/biber-tappte-in-altheim-in-verbotene-tellereisen-falle;art4,3386642#kommentarArt__outer

und der angeblich verständigte Jäger kommt gleich gar nicht soweit ich es aus den Medien weis. (was das Tier lebt noch das soll doch verrecken)

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210419_OTS0010/skandal-in-altheim-biber-fast-zu-tode-gequaelt-bild

"den zuständigen Jäger verständigten, der zugesagt habe, sich darum zu kümmern. Als sie nach zwei Stunden noch einmal nach dem Tier sahen, sei die Situation unverändert gewesen,"

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Zatox (184 Kommentare)
am 28.07.2021 21:20

Bitte Jäger (die das Wild und Habitat pflegen) & Wilderer ( die schießwütig alles illegal erschießen) unterscheiden.
Es gibt - auch wenn es ein paar Unwissende immer noch nicht glauben wollen - noch waidmannisch & wildbewusste Jäger

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europa04 (21.652 Kommentare)
am 28.07.2021 19:56

@FA_WIMMER: Wildern oder Schwarzfischen ist Diebstahl und der ist zu bestrafen wie jeder andere Diebstahl.

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Unterhose (2.095 Kommentare)
am 28.07.2021 20:28

Wiso machens nicht die Jagdprüfung, dann sehen sie auch keine Rehe mehr.

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Amtsmissbrauch (643 Kommentare)
am 28.07.2021 20:35

ich kann keine Tier töten!!
esse aber Fleisch !
ich hate sogar mal ein Reh in der Produktionshalle

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kpader (11.508 Kommentare)
am 28.07.2021 20:52

Kasperl!

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supercat (6.072 Kommentare)
am 28.07.2021 18:59

lächerliche Strafen für kranke Hirne...man sollte mit ihnen dasselbe machen und dazu noch lachen - unwerte Menschen.

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gent (3.909 Kommentare)
am 28.07.2021 20:50

Ob krank vermag ich nicht zu beurteilen. Frech jedenfalls; indem sie den Sachschaden nicht wie jeder anständige Kriminelle vor dem Prozess beglichen haben, sondern bloß beim Prozess eine derartige Absicht ventilierten. Die Herren hätten bei mir jeglichen Milderungsgrund vergeigt.

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