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Aufgespießte Rotwildhäupter: Jäger muss 600 Euro Geldbuße zahlen

24. Februar 2023, 00:04 Uhr
Aufgespießte Rotwildhäupter: Jäger muss 600 Euro Geldbuße zahlen
Rotwild steht in der Jägersprache für männliche Hirsche, die Weibchen werden lapidar "Tiere" genannt. Bild: VOLKER WEIHBOLD

GRÜNAU/WELS. Im bekannten Mafia-Epos "Der Pate" von Francis Ford Coppola wacht ein berühmter Hollywood-Produzent in seinem blutverschmierten Bett auf und findet darin den abgeschnittenen Schädel eines Pferdes: eine unverhohlene Todesdrohung, arrangiert von Don Corleone.

So schauerlich wie im Film war die Szene in Grünau, die sich heuer Anfang Jänner Johann Stieglbauer, dem Obmann des Grünauer Jagdausschusses, vor seiner Haustür darbot, nicht. Seine Tochter hatte als Erste die sechs Rotwildköpfe, die auf einem Baustellengitter aufgespießt waren, entdeckt. Darunter eine große Lache Blut auf der Parkbucht.

"Ich wollte ein Zeichen setzen, dass diese ganze Schlächterei nichts bringt", sagt der 56-jährige Jäger, der sich in Wels wegen gefährlicher Drohung verantworten muss, zur Richterin. Er habe "nicht daran gedacht, dass sich jemand fürchten könnte". Mit dem Obmann der Jägerschaft sei er weder befreundet noch zerstritten, auf der 50er-Feier des Opfers habe er musiziert, sagt der Beschuldigte. Was die beiden Jäger bisher entzweit habe, sei eine unterschiedliche "Philosophie" gewesen.

Weil Grünau eine "hohe Rotwildpopulation" habe, sei der "Wildverbiss", also der Schaden an den Bäumen, hoch, erläutert der Verteidiger des Angeklagten. Die Jagdbehörde habe daher die vorgegebenen Abschusszahlen immer wieder erhöht. Stieglbauer habe hier eine besonders strenge Linie vertreten. "Er betrachtet das Rotwild als Schädling und hat Zwangsabschüsse gefordert", behauptet der Anwalt des Beschuldigten. Der Angeklagte hingegen sei der Meinung, dass "ständiger Jagddruck" dazu führe, dass das Wild nachtaktiv werde. "Das ist noch schlechter für den Wald."

Er und Stieglbauer hätten sich schon längst ausgesprochen, beteuert der Angeklagte, was der Jäger-Obmann auch bestätigt. In der Tatnacht holte der Jäger die sechs eingefrorenen Rotwildhäupter samt zwei Litern Tierblut aus der Tiefkühltruhe und transportierte diese zum Anwesen seines Kontrahenten. "Es war ein Denkanstoß, daher war die Rauhnacht, die Bosheitsnacht, auch bewusst gewählt", so der Jäger. Denn: "Auch das Rotwild hat eine artgerechte Existenzberechtigung."

"Nicht normal in Jagdkreisen"

"Ich versteh’s immer noch nicht ganz, wie man auf diese Idee kommt", entgegnet ihm die Richterin. "Es gibt zwar das Streckenlegen", meint der Angeklagte, aber dass sein "Verhalten in Jagdkreisen nicht normal", sei, räumt er ein. "Wie käme es denn bei Ihnen an, wenn Sie vor dem Haus auf einmal aufgespießte Tierköpfe fänden?", will die Staatsanwältin wissen. "Ich hab so viel mit toten Tieren zu tun", erwidert der Jäger.

Das Gericht belässt es anstatt einer Verurteilung bei einer diversionellen Geldbuße in Höhe von 600 Euro, womit der Beschuldigte sofort einverstanden ist. Auch Stieglbauer kann damit leben. "Rechtsfrieden wiederhergestellt", fasst der Verteidiger zusammen. (staro)

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