14-Jährige am Wiener Praterstern sexuell belästigt: Bewährungsstrafe
WIEN. Ein 18-Jähriger ist am Dienstag am Wiener Landesgericht rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er am 15. September 2023 ein damals 14 Jahre altes Mädchen am Praterstern sexuell belästigt, ihr das Mobiltelefon gestohlen und die Schülerin schließlich auch noch zu Boden gestoßen hatte.
Dieser Artikel wurde um 13:50 Uhr aktualisiert.
Er fasste eine Zusatzstrafe von einem Monat zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe für einen Raub aus, zu dem er vor wenigen Monaten separat verurteilt worden war.
Der Angeklagte hatte die sexuelle Belästigung geleugnet und behauptet, er sei zum Tatzeitpunkt nicht am Tatort gewesen. Er kenne das Mädchen gar nicht. Er wurde jedoch von der Schülerin, die ausführlich als Zeugin befragt wurde, eindeutig wiedererkannt. Die mittlerweile 15-Jährige schilderte einem Schöffensenat, sie sei damals mit einer Freundin von Graz nach Wien gekommen und am Praterstern vom Angeklagten - einem jungen Syrer - und zwei Begleitern angesprochen worden.
"Er hat mich gegen die Wand gedrückt und angefasst"
Plötzlich habe sie der Jugendliche hochgehoben, zu einer Unterführung getragen und dort zu küssen versucht. Dann sei sie "betatscht" worden: "Er hat mich gegen die Wand gedrückt und angefasst am Oberschenkel und am Po." Schließlich habe der 18-Jährige ihr auch noch das Mobiltelefon weggenommen und einen Kuss verlangt, sollte sie es zurückhaben wollen. Weil die Schülerin darauf nicht einging, warf er ihr Handy zu Boden und versetzte dem Mädchen einen Stoß so dass sie nach hinten fiel und mit dem Kopf gegen einen Blumentrog stieß. Er soll laut Anklage dann auch noch auf die am Boden Liegende hingetreten und sie am Hals gepackt haben.
Die 15-Jährige bekam formal 500 Euro Schadenersatz zugesprochen. Das wird der 18-Jährige vermutlich aber nicht bezahlen können. Er war 2022 nach Österreich gekommen und hat bis zu seiner Festnahme weder eine Schule noch einen Sprachkurs belegt. Im Gefängnis hat er allerdings ein A1-Zertifikat abgelegt und beherrscht jetzt zumindest etwas Deutsch. Per Weisung wurde ihm vom Gericht auferlegt, sich einer psychotherapeutischen Betreuung zu unterziehen. Außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet.